Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
Geltender Text a fecha 1995-10-13
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 eine weitere Notarstelle mit den Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.