Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Klosterneuburg

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-02-09
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klosterneuburg errichtet.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.