Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Tulln errichtet.
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