Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1997-11-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Tulln errichtet.

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