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Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Neusiedl am See

Geltender Text a fecha 1997-11-28

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. April 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neusiedl am See errichtet.