Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Namen und Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie das Emblem des Gemeinsamen Programmes der Vereinten Nationen betreffend HIV/AIDS (UNAIDS)

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1997-12-20
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die Namen und Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie das Emblem des Gemeinsamen Programmes der Vereinten Nationen betreffend HIV/AIDS (UNAIDS), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.