Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Wappen, die Flagge und andere Staatsembleme des Heiligen Stuhles und des Staates Vatikanstaat

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1997-12-20
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Wappen, die Flagge und andere Staatsembleme des Heiligen Stuhles und des Staates Vatikanstaat Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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