Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Emblem und das Siegel der Multilateralen Investitionen Garantie Agentur

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1998-02-21
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und das Siegel der Multilateralen Investitionen Garantie Agentur, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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