Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zehnten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-05-14
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. September 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Salzburg errichtet.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.