Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der besondere Vorschriften über die Aufbewahrung von Ergebnissen einer optischen oder akustischen Überwachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel nach § 149d Abs. 1 Z 3 StPO erlassen werden (Verschlußsachenordnung für die Durchführung einer optischen oder akustischen Überwachung)
1 Version
· 1998-08-05 — 2014-12-31 (aufgehoben)
2014-12-31
Aufhebung
1998-08-04
Verschlußsachenordnung - optische oder akustische Überwachung — vers
Originalfassung
Text zu diesem Datum