← Geltender Text · Verlauf

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Leoben

Geltender Text a fecha 1998-09-18

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Leoben errichtet.