Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Eisenstadt

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1999-08-11
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, in der Fassung BGBl. I Nr. 72/1999, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Eisenstadt errichtet.

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