Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Pottenstein
Geltender Text a fecha 1999-08-10
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Pottenstein errichtet.