Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bruck an der Mur
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bruck an der Mur errichtet.
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