Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung der Ausdehnung des Vertrages zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen auf Hongkong
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird kundgemacht:
Mit Beendigung des britischen Hoheitsrechts auf Hongkong ist der Vertrag zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BGBl. Nr. 224/1962 idF BGBl. Nr. 90/1978) auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong ab 1. Juli 1997 nicht weiter anwendbar.
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