Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Scheibbs errichtet.
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