Hofdecret vom 4. Jänner 1836, an das niederösterreichische Appellationsgericht; zufolge Allerhöchster Entschließung vom 18. December 1835

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1836-01-04
Status Aufgehoben · 1996-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Seine k. k. Majestät haben anzuordnen geruht, daß die Concurrenz-Beiträge und Ausstände ganz nach den für die directen Steuern bestehenden Vorschriften eingebracht werden, und bei der gerichtlichen Eintreibung gleiche Vorrechte mit den landesfürstlichen Steuern genießen sollen.

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