Kundmachung des Finanzministeriums vom 23. October 1886, betreffend das Verbot der Einfuhr von Münzen ähnlichen Spielmarken
Im Einvernehmen mit den k. k. Ministerien des Innern und des Handels, dann den betreffenden königl. ungarischen Ministerien wird die Einfuhr aller Spielmarken, welche in Größen und Farbe und in den Emblemen einer Münze österreichischer oder ungarischer Prägung ähnlich sind, verboten.
Dieses Verbot tritt sofort in Wirksamkeit.
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