Notenwechsel mit der Schweiz betreffend Aufhebung der Bindung des Zolles für Jungvieh und Kälber

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1929-01-10
Status Aufgehoben · 2020-08-28
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Unterzeichnungsdatum

Der Notenwechsel ist gemäß BGBl. III Nr. 124/2020 als beendet anzusehen.

Sonstige Textteile

Nachdem der Notenwechsel mit der Schweiz vom 16. Juni 1928, betreffend Aufhebung der Bindung des Zolles für Jungvieh und Kälber, welcher also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident denselben für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Handel und Verkehr, für Land- und Forstwirtschaft und für Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 16. August 1928.

Der Notenwechsel ist gemäß BGBl. III Nr. 124/2020 als beendet anzusehen.

Eidgenössisches

Volkswirtschaftsdepartement.

Departement federal de l'economie publique.

Bern, den 16. Juni 1928.

V. 8-Ost.-2-1.

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beehrt sich, der Österreichischen Gesandtschaft namens der schweizerischen Regierung mitzuteilen, daß die Schweiz auf die nachstehenden, im Handelsvertrage zwischen der Schweiz und Österreich vom 6. Jänner 1926, Anlage A, vereinbarten Zollbindungen verzichtet:

a)

Zoll von 15 Goldkronen pro Stück für Jungvieh der Simmentaler-, Freiburger-, Braun- und Eringer Viehrasse (aus Nr. 52 c des österreichischen Zolltarifs);

d)

Zoll von 4 Goldkronen pro Stück für Kälber der Simmentaler-, Freiburger-, Braun- und Eringer Viehrasse (aus Nr. 52 d des österreichischen Zolltarifs).

Indem das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die Österreichische Gesandtschaft bittet, ihm den Empfang dieser Mitteilung zu bestätigen, benutzt es auch diesen Anlaß zur Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement:

Schultheß m. p.

An die Österreichische Gesandtschaft,

Bern.

Nr. 1021.

Die Österreichische Gesandtschaft beehrt sich, dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement den Empfang seiner heutigen Note folgenden Inhaltes zu bestätigen:

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

Indem die Österreichische Gesandtschaft den Empfang dieser Note bestätigt, beehrt sie sich, gleichzeitig mitzuteilen, daß sie nicht verfehlt hat, ihre Regierung in Kenntnis zu setzen. Sie benutzt auch diesen Anlaß, um das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Bern, am 16. Juni 1928.

L.S. gez. Hoffinger.

An das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,

Bern.

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