Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Anwendung der Goldschuldenerleichterungsverordnung, BGBl. Nr. 74/33, auf einzelne Schuldverhältnisse

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1936-11-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1998-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1, Absatz 2, der Verordnung B. G. Bl. Nr. 150/33, wird kundgemacht:

Die §§ 1 und 5 der Goldschuldenerleichterungsverordnung haben auf die im § 1 der Verordnung B. G. Bl. Nr. 150/33 genannten Schuldverhältnisse vom 31. Oktober 1936 angefangen nicht mehr Anwendung zu finden.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.