Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Anwendung der Goldschuldenerleichterungsverordnung, BGBl. Nr. 74/33, auf einzelne Schuldverhältnisse

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1936-11-01
Status Aufgehoben · 1998-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1, Absatz 2, der Verordnung B. G. Bl. Nr. 150/33, wird kundgemacht:

Die §§ 1 und 5 der Goldschuldenerleichterungsverordnung haben auf die im § 1 der Verordnung B. G. Bl. Nr. 150/33 genannten Schuldverhältnisse vom 31. Oktober 1936 angefangen nicht mehr Anwendung zu finden.

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