Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 1. Dezember 1955 zur Durchführung des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 (Grunderwerbsteuer-Durchführungsverordnung 1955)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1955-12-21
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

GrESt-DV 1955

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Grunderwerbsteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 140, wird verordnet:

§ 1. (Anm.: Aufgehoben durch VfGH BGBl. Nr. 282/1961)

Abkürzung

GrESt-DV 1955

§ 2. Der Anzeige ist eine Abschrift der über den Erwerbsvorgang ausgefertigten Schrift (Urkunde, Beschluß usw.) anzuschließen, wenn über den Erwerbsvorgang eine Schrift ausgefertigt wurde.

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