Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. Mai 1956 überdie Bewertung bebauter Grundstücke
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 145/1963).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 53 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148, wird verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 145/1963).
§ 1. Bodenwert.
(Anm.: Aufgehoben durch VfGH BGBl. Nr. 207/1961)
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 145/1963).
§ 2. Bewertung auf Grund des Jahresmietzinses.
(Anm.: Aufgehoben durch VfGH BGBl. Nr. 207/1961)
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 145/1963).
§ 3. Bewertung auf Grund des umbauten Raumes.
(Anm.: Aufgehoben durch VfGH, BGBl. Nr. 228/1962)
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 145/1963).
§ 4. Durchschnittliche Baukosten je Kubikmeter.
(1) Als durchschnittliche Baukosten je Kubikmeter sind zu unterstellen
bei Bürogebäuden, Wohngebäuden (soweit sie nicht gemäß § 2 zu bewerten sind), Laboratorien und anderen nicht der Fabrikation oder Lagerzwecken dienenden Gebäuden, die Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstückes sind, für
Je nach Geschoßhöhe bis zu
4 m 6 m
Schilling
```
eingeschossige Fachwerkbauten .... 104 90,
```
```
eingeschossige Massivbauten ...... 130 120,
```
```
mehrgeschossige Massivbauten
```
mit Holzbalkendecken ............. 156 140,
```
mehrgeschossige Massivbauten
```
mit Massivdecken
aa) in einfacher Ausführung ....... 180 170,
bb) in mittlerer Ausführung ....... 190 - 230 180 - 210,
cc) in besserer Ausführung ........ 250 - 330 220 - 300,
```
mehrgeschossige Fachwerkbauten
```
mit Holzbalkendecken ............. 120 110,
```
mehrgeschossige Fachwerkbauten
```
mit massivem Erdgeschoß .......... 130 120,
```
(Anm.: Aufgehoben durch VfGH, BGBl.
```
Nr. 228/1962.)
```
bei Fabrikgebäuden, Werkstattgebäuden und Lagergebäuden, die
```
Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstückes sind, für
Je nach Geschoßhöhe bis zu
4 m 6 m 8 m
Schilling
```
Shedbauten (eingeschossig)
```
mit Holzbindern ...................... 91 72 70,
```
Shedbauten (eingeschossig)
```
mit Eisen- oder Eisenbetonbindern .... 112 91 81,
```
eingeschossige Massivbauten ohne
```
Raumaufteilung und ohne Fußboden ..... 119 91 77,
```
eingeschossige Massivbauten ohne
```
Raumaufteilung, jedoch mit Fußboden .. 126 98 81,
```
eingeschossige Massivbauten mit
```
Raumaufteilung und ohne Fußboden ..... 126 98 81,
```
eingeschossige Massivbauten mit
```
Raumaufteilung und mit Fußboden ...... 140 112 91,
```
mehrgeschossige Massivbauten oder
```
Eisenfachwerkbauten mit Balkendecken . 145 119 98,
```
mehrgeschossige Massivbauten
```
mit Massivdecken ..................... 182 145 126,
```
eingeschossige Holzfachwerkbauten
```
ohne Fußboden......................... 91 72 56,
```
eingeschossige Holzfachwerkbauten
```
mit Fußboden ......................... 103 81 63,
```
mehrgeschossige Holzfachwerkbauten
```
mit Balkendecken ..................... 109 77 70,
```
mehrgeschossige Holzfachwerkbauten
```
mit massivem Erdgeschoß .............. 137 98 84,
```
Hallenbauten (Gebäude mit
```
Geschoßhöhen über 8 m) in Eisen- oder
Eisenbetonkonstruktion oder mit
freitragenden Patentholzbindern mit
massiven Umfassungswänden oder Eisen-
fachwerkwänden je nach Geschoßhöhen
bis zu
10 m 12 m 14 m 16 m 18 m 20 m
```
```
70 S 66 S 62 S 59 S 56 S 55 S
22 m 24 m 26 m 28 m 30 m
```
```
54 S 53 S 52 S 51 S 50 S
```
Hallenbauten (Gebäude mit
```
Geschoßhöhen über 8 m) in einfacher
Holzbauweise, Wände aus Brettern oder
in Holzfachwerk ausgemauert, je nach
Geschoßhöhe bis zu
10 m 12 m über 12 m
```
```
45 S 42 S 39 S
```
einseitig offene Massiv-
```
schuppen ............................. 81 63 56,
```
einfache Holzfachwerkschuppen
```
mit Bretterverschalung sowie
Wellblechschuppen ..................... 63 56 46,
```
eingeschossige Arbeits- und
```
Lagerungsbaracken aus Holz ohne
Raumaufteilung ........................ - - 65,
```
eingeschossige Arbeits- und
```
Lagerungsbaracken aus Holz mit
Raumaufteilung ........................ - - 84,
```
zweigeschossige Arbeits- und
```
Lagerungsbaracken aus Holz ............ - - 97;
```
bei Gebäuden, die der Beherbergung dienen (zum Beispiel Hotels,
```
Gasthöfe, Pensionsbetriebe und Erholungsheime) für
```
eingeschossige Fachwerkbauten
```
mit einfachem Fußboden ......................... 160 - 180 S,
```
eingeschossige Fachwerkbauten
```
mit besonderem Fußboden ........................ 170 - 190 S,
```
eingeschossige Massivbauten
```
mit einfachem Fußboden ......................... 180 - 200 S,
```
eingeschossige Massivbauten
```
mit besserem Fußboden .......................... 200 - 220 S,
```
mehrgeschossige Fachwerkbauten
```
(Fachwerk sichtbar oder verputzt)
mit Holzbalkendecken und einfachem Fußboden .... 200 - 220 S,
```
mehrgeschossige Fachwerkbauten,
```
verschiefert, mit Holzbalkendecken
und einfachem Fußboden ......................... 220 - 240 S,
```
mehrgeschossige Massivbauten
```
mit Holzbalkendecken und einfachem Fußboden .... 260 - 300 S,
```
mehrgeschossige Massivbauten
```
mit Holzbalkendecken und besserem Fußboden ..... 280 - 320 S,
```
mehrgeschossige Massivbauten
```
mit Massivdecken und besserem Fußboden ......... 320 - 420 S;
```
bei Bank-, Versicherungs- und sonstigen Büro- und
```
Verwaltungsgebäuden für
```
beste Bauweise und Ausstattung unter
```
reicher Verwendung hochwertiger Baustoffe
im Innern und Äußern (zum Beispiel Werkstein,
Marmor, Edelhölzer, Metalle und Glas) ................. 450 S
```
solide Bauweise und Ausstattung unter
```
geringerer Verwendung hochwertiger Baustoffe
im Innern und Äußern .................................. 360 S,
```
einfache oder alte Bauweise ohne besonderen
```
Aufwand in der inneren und äußeren Ausstattung ........ 300 S;
```
bei Lagerhäusern für
```
```
Lagerhallen in Eisenbeton- oder Eisenbauweise
```
mit massiven Umfassungsmauern ......................... 120 S,
```
Lagerhallen in Holzbauweise ........................... 70 S,
```
```
Lagerhäuser in Eisenbetonbauweise mit einer
```
Tragfähigkeit der Decken über 1000 kg je Quadratmeter 210 S,
```
wie lit. c, jedoch mit einer Tragfähigkeit
```
der Decken bis 1000 kg je Quadratmeter ................ 180 S,
```
Lagerhäuser mit Eisenträgern, Eisenstützen
```
und Massivdecken bei einer Tragfähigkeit der
Decken über 1000 kg je Quadratmeter ................... 180 S,
```
wie lit. e, jedoch bei einer Tragfähigkeit
```
der Decken bis 1000 kg je Quadratmeter ................ 160 S,
```
Lagerhäuser mit massiven Umfassungswänden,
```
Holzstützen und Holzbalkendecken ...................... 100 S,
```
Lagerhäuser mit ausgemauertem oder
```
verkleidetem Holzfachwerk ............................. 90 S;
```
bei Theatern und Lichtspielhäusern für
```
```
Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus)
```
in solider Bauweise und Ausstattung unter
Verwendung hochwertiger Baustoffe im Innern
und Äußern (zum Beispiel Werkstein, Marmor,
Edelhölzer, Metalle und Glas) ......................... 350 S,
```
Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus)
```
in einfacher Bauart, ohne besonderen Aufwand
in der inneren und äußeren Ausstattung ................ 280 S,
```
Volltheater (mit besonderem Bühnenhaus)
```
in solider Bauweise und Ausstattung unter
Verwendung hochwertiger Baustoffe im Innern
und Äußern (Werkstein, Marmor, Edelhölzer,
Metalle und Glas) ..................................... 330 S,
```
Volltheater (mit besonderem Bühnenhaus)
```
in einfacher Bauart, ohne besonderen Aufwand
in der inneren und äußeren Ausstattung ................ 260 S;
```
bei sonstigen Vergnügungsstätten, Restaurants u. dgl. für
```
```
Hallenbauten in Eisenbeton- oder
```
Eisenbauweise mit massiven Umfassungsmauern
sowie festen Tribünen- oder Rangeinbauten ............. 120 S,
```
wie lit. a, jedoch ohne Tribünen- oder Rangeinbauten .. 90 S,
```
```
Hallenbauten in Holzbauweise mit festen
```
Tribüneneinbauten ..................................... 70 S,
```
wie lit. c, jedoch ohne Tribüneneinbauten ............. 50 S,
```
```
Saalbauten in massiver Bauweise mit reicher
```
innerer und äußerer Ausstattung ....................... 430 S,
```
Saalbauten in massiver Bauweise mit normaler
```
innerer und äußerer Ausstattung ....................... 300 S,
```
Saalbauten in massiver Bauweise mit
```
einfacher innerer und äußerer Ausstattung ............. 230 S,
```
Saalbauten in Holzbauweise mit innerer
```
und äußerer Verkleidung der Umfassungswände ........... 80 S,
```
Saalbauten in Holzbauweise mit nur äußerer
```
Verkleidung der Umfassungswände ....................... 70 S;
```
bei Warenhäusern für
```
```
beste Bauweise und Ausstattung unter
```
reicher Verwendung hochwertiger Baustoffe
im Innern und Äußern (Werkstein, Marmor,
Edelhölzer, Metalle und Glas) ......................... 360 S,
```
solide Bauweise und Ausstattung unter
```
geringer Verwendung hochwertiger Baustoffe
⋯
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