Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. Mai 1956 überdie Bewertung bebauter Grundstücke

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1956-05-31
Status Aufgehoben · 1962-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
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Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 145/1963).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 53 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148, wird verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 145/1963).

§ 1. Bodenwert.

(Anm.: Aufgehoben durch VfGH BGBl. Nr. 207/1961)

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 145/1963).

§ 2. Bewertung auf Grund des Jahresmietzinses.

(Anm.: Aufgehoben durch VfGH BGBl. Nr. 207/1961)

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 145/1963).

§ 3. Bewertung auf Grund des umbauten Raumes.

(Anm.: Aufgehoben durch VfGH, BGBl. Nr. 228/1962)

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 145/1963).

§ 4. Durchschnittliche Baukosten je Kubikmeter.

(1) Als durchschnittliche Baukosten je Kubikmeter sind zu unterstellen

1.

bei Bürogebäuden, Wohngebäuden (soweit sie nicht gemäß § 2 zu bewerten sind), Laboratorien und anderen nicht der Fabrikation oder Lagerzwecken dienenden Gebäuden, die Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstückes sind, für

Je nach Geschoßhöhe bis zu

4 m 6 m

Schilling

```

a)

eingeschossige Fachwerkbauten .... 104 90,

```

```

b)

eingeschossige Massivbauten ...... 130 120,

```

```

c)

mehrgeschossige Massivbauten

```

mit Holzbalkendecken ............. 156 140,

```

d)

mehrgeschossige Massivbauten

```

mit Massivdecken

aa) in einfacher Ausführung ....... 180 170,

bb) in mittlerer Ausführung ....... 190 - 230 180 - 210,

cc) in besserer Ausführung ........ 250 - 330 220 - 300,

```

e)

mehrgeschossige Fachwerkbauten

```

mit Holzbalkendecken ............. 120 110,

```

f)

mehrgeschossige Fachwerkbauten

```

mit massivem Erdgeschoß .......... 130 120,

```

g)

(Anm.: Aufgehoben durch VfGH, BGBl.

```

Nr. 228/1962.)

```

2.

bei Fabrikgebäuden, Werkstattgebäuden und Lagergebäuden, die

```

Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstückes sind, für

Je nach Geschoßhöhe bis zu

4 m 6 m 8 m

Schilling

```

a)

Shedbauten (eingeschossig)

```

mit Holzbindern ...................... 91 72 70,

```

b)

Shedbauten (eingeschossig)

```

mit Eisen- oder Eisenbetonbindern .... 112 91 81,

```

c)

eingeschossige Massivbauten ohne

```

Raumaufteilung und ohne Fußboden ..... 119 91 77,

```

d)

eingeschossige Massivbauten ohne

```

Raumaufteilung, jedoch mit Fußboden .. 126 98 81,

```

e)

eingeschossige Massivbauten mit

```

Raumaufteilung und ohne Fußboden ..... 126 98 81,

```

f)

eingeschossige Massivbauten mit

```

Raumaufteilung und mit Fußboden ...... 140 112 91,

```

g)

mehrgeschossige Massivbauten oder

```

Eisenfachwerkbauten mit Balkendecken . 145 119 98,

```

h)

mehrgeschossige Massivbauten

```

mit Massivdecken ..................... 182 145 126,

```

i)

eingeschossige Holzfachwerkbauten

```

ohne Fußboden......................... 91 72 56,

```

j)

eingeschossige Holzfachwerkbauten

```

mit Fußboden ......................... 103 81 63,

```

k)

mehrgeschossige Holzfachwerkbauten

```

mit Balkendecken ..................... 109 77 70,

```

l)

mehrgeschossige Holzfachwerkbauten

```

mit massivem Erdgeschoß .............. 137 98 84,

```

m)

Hallenbauten (Gebäude mit

```

Geschoßhöhen über 8 m) in Eisen- oder

Eisenbetonkonstruktion oder mit

freitragenden Patentholzbindern mit

massiven Umfassungswänden oder Eisen-

fachwerkwänden je nach Geschoßhöhen

bis zu

10 m 12 m 14 m 16 m 18 m 20 m

```

```

70 S 66 S 62 S 59 S 56 S 55 S

22 m 24 m 26 m 28 m 30 m

```

```

54 S 53 S 52 S 51 S 50 S

```

n)

Hallenbauten (Gebäude mit

```

Geschoßhöhen über 8 m) in einfacher

Holzbauweise, Wände aus Brettern oder

in Holzfachwerk ausgemauert, je nach

Geschoßhöhe bis zu

10 m 12 m über 12 m

```

```

45 S 42 S 39 S

```

o)

einseitig offene Massiv-

```

schuppen ............................. 81 63 56,

```

p)

einfache Holzfachwerkschuppen

```

mit Bretterverschalung sowie

Wellblechschuppen ..................... 63 56 46,

```

q)

eingeschossige Arbeits- und

```

Lagerungsbaracken aus Holz ohne

Raumaufteilung ........................ - - 65,

```

r)

eingeschossige Arbeits- und

```

Lagerungsbaracken aus Holz mit

Raumaufteilung ........................ - - 84,

```

s)

zweigeschossige Arbeits- und

```

Lagerungsbaracken aus Holz ............ - - 97;

```

3.

bei Gebäuden, die der Beherbergung dienen (zum Beispiel Hotels,

```

Gasthöfe, Pensionsbetriebe und Erholungsheime) für

```

a)

eingeschossige Fachwerkbauten

```

mit einfachem Fußboden ......................... 160 - 180 S,

```

b)

eingeschossige Fachwerkbauten

```

mit besonderem Fußboden ........................ 170 - 190 S,

```

c)

eingeschossige Massivbauten

```

mit einfachem Fußboden ......................... 180 - 200 S,

```

d)

eingeschossige Massivbauten

```

mit besserem Fußboden .......................... 200 - 220 S,

```

e)

mehrgeschossige Fachwerkbauten

```

(Fachwerk sichtbar oder verputzt)

mit Holzbalkendecken und einfachem Fußboden .... 200 - 220 S,

```

f)

mehrgeschossige Fachwerkbauten,

```

verschiefert, mit Holzbalkendecken

und einfachem Fußboden ......................... 220 - 240 S,

```

g)

mehrgeschossige Massivbauten

```

mit Holzbalkendecken und einfachem Fußboden .... 260 - 300 S,

```

h)

mehrgeschossige Massivbauten

```

mit Holzbalkendecken und besserem Fußboden ..... 280 - 320 S,

```

i)

mehrgeschossige Massivbauten

```

mit Massivdecken und besserem Fußboden ......... 320 - 420 S;

```

4.

bei Bank-, Versicherungs- und sonstigen Büro- und

```

Verwaltungsgebäuden für

```

a)

beste Bauweise und Ausstattung unter

```

reicher Verwendung hochwertiger Baustoffe

im Innern und Äußern (zum Beispiel Werkstein,

Marmor, Edelhölzer, Metalle und Glas) ................. 450 S

```

b)

solide Bauweise und Ausstattung unter

```

geringerer Verwendung hochwertiger Baustoffe

im Innern und Äußern .................................. 360 S,

```

c)

einfache oder alte Bauweise ohne besonderen

```

Aufwand in der inneren und äußeren Ausstattung ........ 300 S;

```

5.

bei Lagerhäusern für

```

```

a)

Lagerhallen in Eisenbeton- oder Eisenbauweise

```

mit massiven Umfassungsmauern ......................... 120 S,

```

b)

Lagerhallen in Holzbauweise ........................... 70 S,

```

```

c)

Lagerhäuser in Eisenbetonbauweise mit einer

```

Tragfähigkeit der Decken über 1000 kg je Quadratmeter 210 S,

```

d)

wie lit. c, jedoch mit einer Tragfähigkeit

```

der Decken bis 1000 kg je Quadratmeter ................ 180 S,

```

e)

Lagerhäuser mit Eisenträgern, Eisenstützen

```

und Massivdecken bei einer Tragfähigkeit der

Decken über 1000 kg je Quadratmeter ................... 180 S,

```

f)

wie lit. e, jedoch bei einer Tragfähigkeit

```

der Decken bis 1000 kg je Quadratmeter ................ 160 S,

```

g)

Lagerhäuser mit massiven Umfassungswänden,

```

Holzstützen und Holzbalkendecken ...................... 100 S,

```

h)

Lagerhäuser mit ausgemauertem oder

```

verkleidetem Holzfachwerk ............................. 90 S;

```

6.

bei Theatern und Lichtspielhäusern für

```

```

a)

Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus)

```

in solider Bauweise und Ausstattung unter

Verwendung hochwertiger Baustoffe im Innern

und Äußern (zum Beispiel Werkstein, Marmor,

Edelhölzer, Metalle und Glas) ......................... 350 S,

```

b)

Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus)

```

in einfacher Bauart, ohne besonderen Aufwand

in der inneren und äußeren Ausstattung ................ 280 S,

```

c)

Volltheater (mit besonderem Bühnenhaus)

```

in solider Bauweise und Ausstattung unter

Verwendung hochwertiger Baustoffe im Innern

und Äußern (Werkstein, Marmor, Edelhölzer,

Metalle und Glas) ..................................... 330 S,

```

d)

Volltheater (mit besonderem Bühnenhaus)

```

in einfacher Bauart, ohne besonderen Aufwand

in der inneren und äußeren Ausstattung ................ 260 S;

```

7.

bei sonstigen Vergnügungsstätten, Restaurants u. dgl. für

```

```

a)

Hallenbauten in Eisenbeton- oder

```

Eisenbauweise mit massiven Umfassungsmauern

sowie festen Tribünen- oder Rangeinbauten ............. 120 S,

```

b)

wie lit. a, jedoch ohne Tribünen- oder Rangeinbauten .. 90 S,

```

```

c)

Hallenbauten in Holzbauweise mit festen

```

Tribüneneinbauten ..................................... 70 S,

```

d)

wie lit. c, jedoch ohne Tribüneneinbauten ............. 50 S,

```

```

e)

Saalbauten in massiver Bauweise mit reicher

```

innerer und äußerer Ausstattung ....................... 430 S,

```

f)

Saalbauten in massiver Bauweise mit normaler

```

innerer und äußerer Ausstattung ....................... 300 S,

```

g)

Saalbauten in massiver Bauweise mit

```

einfacher innerer und äußerer Ausstattung ............. 230 S,

```

h)

Saalbauten in Holzbauweise mit innerer

```

und äußerer Verkleidung der Umfassungswände ........... 80 S,

```

i)

Saalbauten in Holzbauweise mit nur äußerer

```

Verkleidung der Umfassungswände ....................... 70 S;

```

8.

bei Warenhäusern für

```

```

a)

beste Bauweise und Ausstattung unter

```

reicher Verwendung hochwertiger Baustoffe

im Innern und Äußern (Werkstein, Marmor,

Edelhölzer, Metalle und Glas) ......................... 360 S,

```

b)

solide Bauweise und Ausstattung unter

```

geringer Verwendung hochwertiger Baustoffe

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