Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Juni 1967, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Europäischen Abkommens vom 9. Dezember 1960 über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1967-07-15
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Europäische Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964), ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:

Datum der Hinterlegung der

Staaten: Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Rumänien 15. Mai 1964

Jugoslawien 19. Juni 1964

Bundesrepublik Deutschland 29. September 1964

Norwegen 27. Oktober 1964

Finnland 19. August 1966

Italien 5. Jänner 1967

Die Beitrittsurkunde Rumäniens enthält folgenden Vorbehalt:

„Die Rumänische Volksrepublik betrachtet sich bezüglich der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mittels obligatorischen Schiedsspruches über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens auf Verlangen einer der am Streitfall beteiligten Vertragsparteien durch die Bestimmungen des Artikels 11, Absatz 2 und 3 nicht als gebunden.''

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