Kundmachung des Bundeskanzlers vom 3. Juli 1969 betreffend denBeitritt der Vereinigten Staaten von Amerika und Malawis zumZollabkommen vom 18. Mai 1956 über Behälter
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben die Vereinigten Staaten von Amerika am 3. Dezember 1968 mit der Erklärung, daß sich der Beitritt auf ihr gesamtes Zollgebiet bezieht, und Malawi am 24. Mai 1969 ihre Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über Behälter (BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 462/1968) hinterlegt.
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