Kundmachung des Bundeskanzlers vom 16. November 1972 betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung vom 8. Juni 1961

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1972-12-08
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind folgende weitere Staaten dem Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung samt dessen Anlagen A, B und C (BGBl. Nr. 1/1963, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 316/1967) beigetreten:

Staaten: Tag der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Australien 4. Dezember 1967

Rumänien 26. März 1968

Island 8. Dezember 1970

Südafrika 28. September 1971

Tunesien 21. April 1972

Algerien 5. September 1972

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