Bundesgesetz vom 30. November 1973 über Maßnahmen zur Sanierung der Fernheizkraftwerk Pinkafeld Ges. m. b. H

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1973-12-29
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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§ 1. Die nachstehenden Forderungen des Bundes gegen die Fernheizkraftwerk Pinkafeld Ges. m. b. H., u. zw.:

Schilling
1. Forderungen aus der Gewährung von Darlehen aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes zur Förderung der Elektrifizierung bzw. zum Bau des Fernheizkraftwerkes Pinkafeld im Betrage von
(laut Anlage) zuzüglich
2. der gestundeten Darlehenszinsen im Betrage von 4,907.102,50
22,907.102,50

gelten rückwirkend mit 31. Dezember 1972 als erloschen.

§ 2. Vermögensvermehrungen, die durch die Vorgänge im Sinne des § 1 entstehen, sind abgabenrechtlich wie Sanierungsgewinne zu behandeln.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Anlage

Aufgliederung der im § 1 angeführten

Forderung des Bundes

Darlehensforderungen im Gesamtbetrag von S 18,000.000,--

Lfd. Nr. Geschäftszahl des Bundesministeriums für Verkehr Betrag Schilling
1 57.081-IV/5/61 2,900.000,--
2 55.255-IV/5/62 2,800.000,--
3 53.755-IV/5/63 2,400.000.-
4 50.268-IV/5/64 3,000.000,--
5 52.598-IV/5/64 2,600.000,--
6 55.800-IV/5/64 1,398.000,--
7 55.800-IV/5/65 2,000.000,--
8 55.800-IV/5/65 902.000,--
18,000.000,--

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