Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Mai 1973 betreffend den Beitritt Spaniens zum Europäischen Abkommen vom 9. Dezember 1960 über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Spanien am 2. Feber 1973 dem Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden, (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 217/1970) beigetreten.
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