Bundesgesetz vom 27. November 1974 betreffend die Veräußerung bundeseigener Anteile an der Oberösterreichischen Kühlhaus Aktiengesellschaft, Linz

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1974-12-11
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, bundeseigene Aktien der Oberösterreichischen Kühlhaus Aktiengesellschaft, Linz, im Nennwert von 1,700.000 S um einen Preis von 2,210.000 S zu verkaufen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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