Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. Feber 1975 betreffend denGeltungsbereich des Zollabkommens vom 18. Mai 1956 über Behälter

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1975-03-28
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kanada am 8. September 1972 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über Behälter (BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 323/1971) hinterlegt.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat den Geltungsbereich des genannten Abkommens am 12. Dezember 1974 auf Hongkong ausgedehnt.

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