Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Dezember 1977, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 16. Oktober 1973, BGBl. Nr. 528, über die Aufstellung eines Durchschnittssatzes für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Reisekosten aufgehoben wird
Diese V hebt V, BGBl. Nr. 528/1973 entgegen ihrem Titel nicht auf,
sondern schränkt nur ihren Bezugszeitraum ein.
Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994,
nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet:
Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994,
nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 16. Oktober 1973, BGBl. Nr. 528, ist auf Vorsteuerbeträge für Kosten im Zusammenhang mit Geschäfts- oder Dienstreisen, die nach dem 31. Dezember 1977 ausgeführt werden, nicht mehr anzuwenden.
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