Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 betreffend den Verzicht auf die aus dem Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Sambia, BGBl. Nr. 591/1975, resultierende Darlehensforderung in der Höhe von ö. S 18 500 000,– s. A

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1979-07-13
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, auf die aus dem Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Sambia resultierende Darlehensforderung in Höhe von ö. S 18 500 000,- samt Zinsen in der vereinbarten Höhe von 3% p.a. zu verzichten.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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