Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Sambia über den Verzicht auf Forderungen aus dem von der Österreichischen Bundesregierung der Republik Sambia am 8. Oktober 1975 gewährten Darlehen von öS 18,5 Millionen
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen ist gemäß seinem Art. 3 am 1. Juni 1981 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Sambia,
in Durchführung der UNCTAD-Resolution 165 (S-IX) und vom Wunsche geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu stärken und die Zusammenarbeit zu vertiefen,
haben folgendes vereinbart:
Artikel 1
Die Österreichische Bundesregierung verzichtet auf alle ab 31. Dezember 1979 auf Grund des „Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Sambia über die Gewährung eines Darlehens in der Höhe von öS 18,5 Millionen *)“ fälligen Ansprüche.
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 591/1975
Artikel 2
Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.
Artikel 3
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des ersten auf die Unterzeichnung folgenden Monats in Kraft.
Geschehen in Lusaka am 19. Mai 1981 in zwei Urschriften in englischer Sprache, wobei beide Exemplare authentisch sind.
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