Bundesgesetz vom 16. Juni 1982 betreffend die Abtretung des Geschäftsanteils des Bundes an der Allgemeines Krankenhaus Wien, Planungs- und Errichtungs-Gesellschaft m. b. H
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den bundeseigenen Geschäftsanteil an der Allgemeines Krankenhaus Wien, Planungs- und Errichtungs-Gesellschaft m.b.H., der einer Stammeinlage von 10 Millionen Schilling entspricht, an die VOEST-ALPINE Aktiengesellschaft zu einem Abtretungspreis von 10 Millionen Schilling zu übertragen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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