Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 2. Oktober 1984, mit der bestimmte Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz ausgeschlossen und für bestimmte Waren Vorzugszollsätze festgelegt werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1985-01-01
Status Aufgehoben · 1995-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 662/1994).

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 4 und 5 des Präferenzzollgesetzes, BGBl. Nr. 487/1981, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten, mit dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie sowie mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 662/1994).

§ 2. Für folgende Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifes werden Vorzugszollsätze festgelegt:

Vorzugszollsatz in % des

Wertes bzw. in Schilling

Tarifnummer Warenbezeichnung 100 kg für Waren aus den

begünstigten Ländern der

Gruppe I Gruppe II

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09.04 Pfeffer der Gattung Piper, Paprika

der Gattung Capsicum und Pimente

der Gattung Pimenta:

A - Pfeffer:

1 - nicht zerkleinert frei frei

2 - gemahlen oder sonst zerkleinert 9 % 4 %

09.09 Anis, Sternanis, Fenchel, Koriander,

Kümmel, Feldkümmel und Wacholderbeeren:

B - andere:

1 - nicht zerkleinert frei frei

2 - gemahlen oder sonst zerkleinert 4 % 2 %

09.10 Thymian, Lorbeerblätter, Safran und

andere Gewürze:

B - Safran:

1 - nicht zerkleinert frei frei

2 - gemahlen oder sonst zerkleinert frei frei

C - Ingwer:

1 - nicht zerkleinert frei frei

2 - gemahlen oder sonst zerkleinert 9 % 4 %

21.02 Extrakte und Essenzen, aus Kaffee, Tee

oder Mate; Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Extrakte oder

Essenzen; geröstete Zichorie und

anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie

Extrakte daraus:

A - Extrakte aus Kaffee, fest 6 % frei

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 662/1994).

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.

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