Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 26. September 1985 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „500 Jahr-Feier der Heiligsprechung des Markgrafen Leopold III.“

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1989-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 118/1980 wird verordnet:

Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988.

§ 1. Ab 14. November 1985 werden Scheidemünzen zu 500 Schilling „500 Jahr-Feier der Heiligsprechung des Markgrafen Leopold III.“ ausgegeben.

Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988.

§ 2. Die Münzen sind aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 37 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 22,2 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988.

§ 3. Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

(1) Die eine Seite hat den Markgrafen Leopold III. mit der Klosterneuburger Kirche in der linken Hand, den Wappenschild von Niederösterreich, darüber die Jahreszahl „1485“, und das Wappen von Klosterneuburg, darüber die Jahreszahl „1985“, sowie die Umschrift „500 JAHR-FEIER DER HEILIGSPRECHUNG DES MARKGRAFEN LEOPOLD III.“ zu zeigen.

(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „SCHILLING“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu tragen.

(3) Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „FUENFHUNDERT SCHILLING“ aufzuweisen.

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