Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. Feber 1987 über die Erklärung der Bundesversuchs- und Forschungsanstalt Arsenal, des Kurhauses Semmering und des Kurheimes Badeschloß Badgastein zu betriebsähnlichen Einrichtungen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-03-18
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Bundesversuchs- und Forschungsanstalt Arsenal, das Kurhaus Semmering und das Kurheim Badeschloß Badgastein werden zu betriebsähnlichen Einrichtungen erklärt.

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