Bundesgesetz vom 4. Juni 1987 über die Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1987-07-03
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

In Salzburg

Belastung

zu Schilling
1. Die Liegenschaft EZ 640, KG Gnigl, bestehend aus Grundstück Nr. 225/5 LN, die Liegenschaft EZ 262, KG Gnigl, bestehend aus den Grundstücken Nr. 205/2 Garten, Nr. 205/12 LN, Nr. 225/1 LN und Nr. 20/3 Baufläche mit einem Baurecht auf die Dauer von 50 Jahren zu einem jährlichen Bauzins 261 090

In der Steiermark

Verkauf

2. Die Liegenschaft EZ 290, KG Berndorf, Ger. Bez. Bruck/Mur, bestehend aus den Grundstücken Nr. 42/2 und Nr. 43 15 550 000

In Wien

Belastung

3. Die im Servitutsplan U 3/10 des Magistrates der Stadt Wien vom 14. Feber 1985, MA 41-4954/84 Gd, näher bezeichneten beige lasierten Teilflächen der Grundstücke Nr. 266 und Nr. 267 je Baufläche, Nr. 1863/11 und Nr. 1863/12 je Sonstige, alle inneliegend in EZ 320, KG Neubau, mit der Dienstbarkeit des Rechtes zwei U-Bahn-Tunnelröhren und eine Röhre für ein Abstell- und Wendegleis in geschlossener Bauweise, ein Stationsbauwerk in offener Bauweise, einen Abgang zu dieser Station, eine Zuluft-Ausgangsöffnung bis in 5 m Höhe über Niveau zu errichten, zu erhalten und zu benützen, Einbauten im Bereich der Grundstücke Nr. 1863/11 und Nr. 1863/12 zu verlegen, zu erhalten und zu benützen 8 721 900

Verkauf

4. Die Liegenschaft EZ 1700, KG Landstraße, bestehend aus den Grundstücken Nr. 782/1 Baufläche, Nr. 782/2 Sonstige (Platz) und Nr. 783 Garten samt den daraufbefindlichen Gebäuden 75 500 000

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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