Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. Oktober 1987 über die zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von gewissen handwerklich hergestellten Waren

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1988-01-01
Status Aufgehoben · 1994-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 14. März 1972, BGBl. Nr. 94, über die zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von handwerklich hergestellten Waren zur Förderung der Handelsbeziehungen mit Entwicklungsländern, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:

§ 1. Für die in der Anlage A genannten handwerklich hergestellten Waren sind unter den im § 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 94/1972 festgesetzten Bedingungen die Einfuhrzölle nicht zu erheben.

§ 2. (1) Für die in der Anlage B genannten handwerklich hergestellten Waren sind unter den im § 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 94/1972 festgesetzten Bedingungen die Einfuhrzölle in einem bestimmten Hundertsatz der Ausgangszölle zu erheben. Dieser beträgt

1.

Null für Ursprungserzeugnisse der Republik Afghanistan, der Volksrepublik Bangladesh, der Republik Malawi, des Königreiches Nepal und der Republik Rwanda,

2.

50 für Ursprungserzeugnisse der anderen in Betracht kommenden Länder.

(2) Ausgangszollsätze im Sinne des Abs. 1 sind die im Zolltarif jeweils festgelegten allgemeinen Zollsätze oder, sofern sie im Einzelfall eine niedrigere Abgabenbelastung ergeben, die von Österreich im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), BGBl. Nr. 254/1951, jeweils vereinbarten Zollsätze.

§ 2. (1) Für die in der Anlage B genannten handwerklich hergestellten Waren sind unter den im § 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 94/1972 festgesetzten Bedingungen die Einfuhrzölle in einem bestimmten Hundertsatz der Ausgangszölle zu erheben. Dieser beträgt

1.

Null für Ursprungserzeugnisse der Republik Afghanistan, der Volksrepublik Bangladesh, der Republik Malawi, des Königreiches Nepal und der Republik Rwanda,

2.

25 für Ursprungserzeugnisse der anderen in Betracht kommenden Länder.

(2) Ausgangszollsätze im Sinne des Abs. 1 sind die im Zolltarif jeweils festgelegten allgemeinen Zollsätze oder, sofern sie im Einzelfall eine niedrigere Abgabenbelastung ergeben, die von Österreich im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), BGBl. Nr. 254/1951, jeweils vereinbarten Zollsätze. Sofern jedoch die in der Anlage zum Bundesgesetz über vorläufige Zollmaßnahmen im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen des GATT (Uruguay-Runde), BGBl. Nr. 247/1989, festgesetzten Zollsätze im Einzelfall eine niedrigere Abgabenbelastung ergeben, sind diese Zollsätze als Ausgangszollsätze heranzuziehen.

§ 3. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.

(2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von gewissen handwerklich hergestellten Waren vom 25. September 1974, BGBl. Nr. 626, in der Fassung der Verordnungen des Bundesministers für Finanzen vom 9. November 1977, BGBl. Nr. 570, und vom 31. Juli 1984, BGBl. Nr. 334, außer Kraft.

§ 3. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.

(2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von gewissen handwerklich hergestellten Waren vom 25. September 1974, BGBl. Nr. 626, in der Fassung der Verordnungen des Bundesministers für Finanzen vom 9. November 1977, BGBl. Nr. 570, und vom 31. Juli 1984, BGBl. Nr. 334, außer Kraft.

(3) Anlage A und B der Verordnung über die zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von gewissen handwerklich hergestellten Waren, BGBl. Nr. 547/1987, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 589/1991, treten mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

Anlage A

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TARIF Warenbezeichnung

Nr./UNr.

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4201 00 Sattler- und Riemerwaren für Tiere (einschließlich

Zügel, Zaumzeug, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken,

Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus

Stoffen aller Art

4202 -- Reisekoffer, Handkoffer aller Art, einschließlich

Kosmetikkoffer, Aktenkoffer, Aktentaschen,

Schultaschen, Etuis für Brillen, Ferngläser,

Photoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder

Waffen, Pistolenhalfter, ähnliche Behältnisse;

Reisetaschen, Toilettetaschen, Rucksäcke, Handtaschen,

Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen,

Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabaksbeutel,

Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schatullen

für Fläschchen oder Schmuck, Puderdosen, Etuis für

Messerschmiedwaren, ähnliche Behältnisse, aus Leder,

Kunstleder (rekonstituiertes Leder), Kunststoffolien,

Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder

überwiegend mit diesen Stoffen überzogen:

(10) - Reisekoffer, Handkoffer aller Art, einschließlich

Kosmetikkoffer, Aktenkoffer, Aktentaschen,

Schultaschen und ähnliche Behältnisse:

19 - - sonstige

(30) - Waren, wie sie üblicherweise in der Tasche oder in

der Handtasche getragen werden:

39 - - sonstige

(90) - andere:

99 - - sonstige

4203 -- Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder

Kunstleder (rekonstruiertes Leder):

30 - Gürtel aller Art und Schulterriemen

40 - anderes Bekleidungszubehör

4205 00 Andere Waren aus Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder)

4304 00 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus:

A - unverarbeitet

B - verarbeitet

4419 00 Tisch- und Küchenwaren, aus Holz

4420 -- Holzmarketerien und Holzintarsien; Kassetten und

Schatullen, aus Holz, für Schmuck- und Juwelierwaren,

Messerschmiedwaren und ähnliche Waren; Statuetten und

andere Ziergegenstände, aus Holz;

Einrichtungsgegenstände aus Holz, soweit sie nicht in

das Kapitel 94 fallen:

10 - Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz

90 - andere

4421 -- Andere Waren aus Holz:

10 - Kleiderbügel

90 - andere

4503 -- Waren aus Naturkork:

90 - andere

4601 -- Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch zu

Streifen verbunden: Flechtstoffe, Geflechte und

ähnliche Waren aus Flechtstoffen, parallel

aneinandergefügt, oder flächenförmig gewebt, auch wenn

sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten

haben (zB Matten, Strohmatten, Gittergeflechte):

10 - Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch

zu Streifen verbunden

20 - Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus

pflanzlichen Stoffen

(90) - andere:

91 - - aus pflanzlichen Stoffen

99 - - sonstige

4602 -- Korbwaren, Flechtwaren und andere Waren, unmittelbar

aus Flechtstoffen geformt oder aus Waren der Nummer

4601 hergestellt; Waren aus Luffa:

10 - aus pflanzlichen Stoffen

90 - andere

4818 -- Toilettepapiere, Taschentücher, Reinigungstücher,

Handtücher, Tischtücher, Servietten, Windeln, Tampons,

Bettücher und ähnliche Haushalts-, Hygiene- oder

Krankenhauswaren, Bekleidung und Bekleidungszubehör,

aus Papiermasse, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen

aus Zellstoffasern:

30 - Tischtücher und Servietten

4820 -- Register, Rechnungsbücher, Notizbücher, Auftragsbücher,

Quittungsbücher, Briefpapierblöcke, Notizblöcke,

Tagebücher und ähnliche Waren, Hefte, Löschunterlagen,

Ordner (für Lose-Blatt-Systeme oder andere),

Schnellhefter, Aktenmappen, Geschäftsformulare,

Formulare mit eingelegtem Vervielfältigungspapier und

andere Waren des Papierhandels, aus Papier oder Pappe;

Alben für Muster oder für Sammlungen und Buchhüllen,

aus Papier oder Pappe:

50 - Alben für Muster oder für Sammlungen

4823 -- Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus

Zellulosefasern, auf Formen oder Größen zugeschnitten;

andere Waren aus Papiermasse, Papier, Pappe,

Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstoffasern:

60 - Tablette, Teller, Schüsseln, Servierplatten, Tassen,

Becher und dergleichen, aus Papier oder Pappe

70 - formgepreßte oder gepreßte Waren aus Papiermasse

90 - andere

4909 00 Postkarten, gedruckt oder illustriert; gedruckte Karten

mit Glückwünschen, Mitteilungen oder Ankündigungen

persönlicher Art, auch illustriert, auch mit Umschlägen

oder Verzierungen

4910 00 Kalender aller Art, gedruckt, einschließlich Blöcke für

Abreißkalender

4911 -- Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und

Photographien:

(90) - andere:

91 - - Bilder, Zeichnungen und Photographien

6602 00 Spazierstöcke, Stöcke mit Sitzvorrichtung, Peitschen,

Reitgerten und dergleichen

6701 00 Bälge und andere Teile von Vögeln, mit ihren Federn

oder Daunen, Federn, Teile von Federn oder Daunen sowie

Waren daraus (ausgenommen Waren der Nr. 0505 und

bearbeitete Federspulen und Federkiele)

6702 -- Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche

Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen

Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen

Früchten:

10 - aus Kunststoffen

90 - aus anderen Stoffen

6704 -- Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und

ähnliche Waren, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder

Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen:

(10) - aus synthetischen Spinnstoffen:

11 - - vollständige Perücken

19 - - sonstige

20 - aus Menschenhaaren

90 - aus anderen Stoffen

6802 -- Bausteine (Werk- oder Hausteine), ausgenommen Schiefer,

bearbeitet, und Waren daraus, mit Ausnahme von Waren

der Nummer 6801; Mosaiksteine und dergleichen aus

Natursteinen, einschließlich Schiefer, auch auf

Unterlagen; künstlich gefärbte Körner (Granalien),

Splitt und Mehl, aus Natursteinen (einschließlich

Schiefer):

10 - Fliesen, Würfel und ähnliche Waren, auch rechteckig

(einschließlich quadratisch), deren größte Fläche in

einem Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als

7 cm eingeschlossen werden kann; künstlich gefärbte

Körner (Granalien), Splitt und Mehl

(20) - andere Bausteine (Werk- oder Hausteine) und Waren

daraus, nur geschnitten oder gesägt, mit planer oder

gleichmäßiger Oberfläche:

21 - - Marmor, Travertin und Alabaster

22 - - andere Kalksteine

23 - - Granit

29 - - andere Steine

(90) - andere:

91 - - Marmor, Travertin und Alabaster

92 - - andere Kalksteine

93 - - Granit

99 - - andere Steine

7009 -- Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich

Rückspiegel:

(90) - andere:

91 - - nicht gerahmt

92 - - gerahmt

7010 -- Flaschen, Korbflaschen, Flakons, Töpfe, Tiegel,

Phiolen, Ampullen und andere Behältnisse, aus Glas, wie

sie zum Transport oder zur Verpackung von Waren

verwendet werden; Konservengläser; Stopfen, Deckel und

andere Verschlüsse, aus Glas:

90 - andere

7014 00 Glaswaren für Signalzwecke und optische Elemente aus

Glas (andere als solche der Nr. 7015), nicht optisch

bearbeitet

7016 -- Bodenplatten, Bausteine, Dachziegel, Fliesen und andere

Waren aus gepreßtem oder geformtem Glas, auch armiert,

wie sie für Bau- oder Konstruktionszwecke verwendet

werden; Glaswürfel und andere Kleinwaren aus Glas, auch

auf Unterlagen, für Mosaike oder ähnliche Zierzwecke;

Kunstverglasungen und dergleichen; vielzelliges Glas

oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen

oder ähnlichen Formen:

10 - Glaswürfel und andere Kleinwaren aus Glas, auch auf

Unterlagen, für Mosaike oder ähnliche Zierzwecke

7018 -- Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder

Schmucksteinen und ähnliche Kleinwaren, aus Glas, sowie

Waren daraus, ausgenommen Phantasieschmuck; Glasaugen,

ausgenommen Prothesen; Zier- und Phantasiegegenstände

aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen

Phantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem

Durchmesser von 1 mm oder weniger:

10 - Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder

Schmucksteinen und ähnliche Kleinwaren, aus Glas

90 - andere

7106 -- Silber (auch vergoldet oder platiniert), nicht

bearbeitet, als Halbzeug oder in Form von Pulver:

(90) - andere:

92 - - Halbzeug

7107 00 Unedle Metalle, mit Silber plattiert, nicht bearbeitet

oder als Halbzeug

7115 -- Andere Waren aus Edelmetallen oder

Edelmetallplattierungen:

90 - andere

7116 -- Waren aus echten Perlen, Zuchtperlen, Edelsteinen,

Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten

Steinen:

10 - aus echten Perlen oder Zuchtperlen:

B - anders

20 - aus Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder

rekonstituierten Steinen:

B - anders

7117 -- Phantasieschmuck:

(10) - aus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder

platiniert:

19 - - sonstige

90 - andere

7323 -- Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren und Teile

davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle;

Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren,

zum Scheuern, Polieren und dergleichen, aus Eisen oder

Stahl:

(90) - andere:

93 - - aus rostfreiem Stahl

94 - - aus Eisen (ausgenommen Gußeisen) oder Stahl,

emailliert

7324 -- Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und Teile

davon, aus Eisen oder Stahl:

90 - andere, einschließlich Teile

7417 00 Koch- und andere Heizgeräte, wie sie üblicherweise im

Haushalt verwendet werden, nicht elektrisch, sowie

deren Teile, aus Kupfer

7418 -- Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren und Teile

davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und

ähnliche Waren zum Scheuern, Polieren und dergleichen,

aus Kupfer; Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und

Teile davon, aus Kupfer:

10 - Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren und Teile

davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche

Waren zum Scheuern, Polieren und dergleichen

20 - Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und Teile

davon

7419 -- Andere Waren aus Kupfer:

10 - Ketten und Teile davon

8201 -- Spaten, Schaufeln, Krampen (Spitzhauen), Hauen

(Hacken), Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Beile,

Haumesser und ähnliche Hauwerkzeuge; Garten- und

Geflügelscheren aller Art; Sensen, Sicheln, Heumesser,

Heckenscheren, Keile und andere Handwerkzeuge für die

Landwirtschaft, den Gartenbau und die Forstwirtschaft:

40 - Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Hauwerkzeuge

8205 -- Handwerkzeuge (einschließlich gefaßte

Glasschneidediamanten), anderweitig weder genannt noch

inbegriffen; Lötlampen und ähnliche Lampen;

Schraubstöcke, Schraubzwingen und ähnliche Waren,

ausgenommen Zubehör für oder Teile von

Werkzeugmaschinen; Ambosse; tragbare Schmieden;

Schleifapparate für Hand- oder Fußbetrieb:

10 - Bohrwerkzeuge und Gewindeschneid- oder

Gewindebohrwerkzeuge

40 - Schraubenzieher

(50) - andere Handwerkzeuge (einschließlich gefaßte

Glasschneidediamanten):

51 - - für den Haushalt

59 - - sonstige

70 - Schraubstöcke, Schraubzwingen und ähnliche Waren

90 - Zusammenstellungen von Waren aus mindestens zwei der

vorstehenden Unternummern

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