Internationales Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren einschließlich Anlage und samt Änderungsprotokoll; Kündigung der Konvention vom 15. Dezember 1950 über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife durch Österreich

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1988-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 22
Änderungshistorie JSON API

chemisch gewonnenen Holzfasern

49 - - sonstige

- andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit

einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr:

51 - - nicht gebleicht

52 - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit mehr als

95 Gewichtsprozent (bezogen auf die Gesamtfasermenge)

chemisch gewonnenen Holzfasern

59 - - sonstige

4805 -- Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch

überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet

oder behandelt als in der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel

angeführt:

10 - Halbzellstoff-Papier für die Welle der Wellpappe

(Fluting)

- mehrlagige Papiere und Pappen:

21 - - jede Lage gebleicht

22 - - mit nur einer gebleichten äußeren Lage

23 - - mit drei oder mehr Lagen, von denen nur die beiden

äußeren Lagen gebleicht sind

29 - - sonstige

30 - Sulfit-Packpapier

40 - Filterpapiere und Filterpappen

50 - Filzpapiere und Filzpappen

60 - andere Papiere und Pappen, mit einem Quadratmetergewicht

von 150 g oder weniger

70 - andere Papiere und Pappen, mit einem Quadratmetergewicht

von mehr als 150 g aber weniger als 225 g

80 - andere Papiere und Pappen, mit einem Quadratmetergewicht

von 225 g oder mehr

4806 -- Pflanzliches Pergament, fettdichte Papiere, Pauspapiere,

Transparentpapiere und andere satinierte durchsichtige oder

durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen:

10 - pflanzliches Pergament

20 - fettdichte Papiere

30 - Pauspapiere

40 - Transparentpapiere und andere satinierte durchsichtige

oder durchscheinende Papiere

4807 -- Papiere und Pappen, aus flachen Bogen aus Papier oder Pappe

zusammengeklebt, jedoch weder auf der Oberfläche

gestrichen, überzogen noch imprägniert, auch mit

Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen:

10 - Papiere und Pappen, mit innerer Schichte aus Bitumen,

Teer oder Asphalt

90 - andere

4808 -- Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebten

flachen Deckschichten), gekreppt, plissiert, geprägt oder

perforiert, in Rollen oder Bogen, andere als Papiere der

in der Nummer 4803 beschriebenen Art:

10 - Wellpapiere und -pappen, auch perforiert

20 - Kraftsackpapiere, gekreppt oder plissiert,

auch geprägt oder perforiert

30 - andere Kraftpapiere, gekreppt oder plissiert,

auch geprägt oder perforiert

90 - andere

4809 -- Kohlepapiere, selbstdurchschreibende und andere

Vervielfältigungs- oder Umdruckpapiere (einschließlich

gestrichenes oder getränktes Papier für

Vervielfältigungsmatrizen oder Offsetplatten), auch

bedruckt, in Rollen oder Bogen:

10 - Kohlepapiere oder ähnliche Vervielfältigungspapiere

20 - Selbstdurchschreibepapiere

90 - andere

4810 -- Papiere und Pappen, auf einer oder beiden Seiten mit Kaolin

oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit

Bindemitteln, jedoch mit keiner anderen Beschichtung, auch

auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in

Rollen oder Bogen:

- Papiere und Pappen, wie sie für Schreib-, Druck- oder

andere graphische Zwecke verwendet werden, die keine

mechanisch gewonnenen Fasern oder höchstens

10 Gewichtsprozent (bezogen auf die Gesamtfasermenge)

solcher Fasern enthalten:

11 - - mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger

12 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g.

- Papiere und Pappen, wie sie für Schreib-, Druck- oder

andere graphische Zwecke verwendet werden, mit mehr als

10 Gewichtsprozent (bezogen auf die Gesamtfasermenge)

mechanisch gewonnenen Fasern:

21 - - leicht gestrichenes Papier (sog. LWC-Papier)

29 - - sonstige

- Kraftpapiere und Kraftpappen, andere als solche, wie sie

für Schreib-, Druck- oder andere graphische Zwecke

verwendet werden:

31 - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit mehr als

95 Gewichtsprozent (bezogen auf die Gesamtfasermenge)

chemisch gewonnenen Holzfasern und einem

Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger

32 - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit mehr als

95 Gewichtsprozent (bezogen auf die Gesamtfasermenge)

chemisch gewonnenen Holzfasern und einem

Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

39 - - sonstige

- andere Papiere und Pappen:

91 - - mehrlagige

99 - - sonstige

4811 -- Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus

Zellstoffasern, gestrichen, imprägniert, überzogen, auf

der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen

oder Bogen, andere als solche der in der Nummer 4803,

4809 oder 4810 beschriebenen Art:

10 - Papiere und Pappen, geteert, bituminiert oder asphaltiert

- Papiere und Pappen, gummiert oder mit Klebeschichte

versehen:

21 - - selbstklebende

29 - - sonstige

- Papiere und Pappen, mit Kunststoffen (ausgenommen

Klebstoffen) gestrichen, imprägniert oder überzogen:

31 - - gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als

150 g

39 - - sonstige

40 - Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder

Glycerin gestrichen, imprägniert oder überzogen

90 - andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus

Zellstoffasern

4812 00 Filterblöcke und Filterplatten, aus Papiermasse

4813 -- Zigarettenpapiere, auch auf Größen zugeschnitten oder in

Form von Heftchen oder Hülsen:

10 - in Form von Heftchen oder Hülsen

20 - in Rollen mit einer Breite von 5 cm oder weniger

90 - andere

4814 -- Papiertapeten und ähnliche Wandbeläge aus

Papier; Buntglaspapier:

10 - „Ingrain''-Papiere (Rauhfaserpapiere)

20 - Papiertapeten und ähnliche Wandbeläge aus Papier, mit

einer auf der Schauseite aufgebrachten

Kunststoffschichte, die genarbt, geprägt, gefärbt, mit

Mustern bedruckt oder anders verziert ist

30 - Papiertapeten und ähnliche Wandbeläge aus Papier, auf der

Schauseite mit Flechtstoffen (auch parallel gelegte oder

gewebte) überzogen

90 - andere

4815 00 Fußbodenbeläge mit Papier- oder Pappeunterlage, auch

zugeschnitten

4816 -- Kohlepapiere, Selbstdurchschreibepapiere und

andere Vervielfältigungs- und Umdruckpapiere, ausgenommen

solche der Nummer 4809, einschließlich

Vervielfältigungsmatrizen und Offsetplatten aus Papier,

auch in Schachteln:

10 - Kohlepapiere oder ähnliche Vervielfältigungspapiere

20 - Selbstdurchschreibepapiere

30 - Vervielfältigungsmatrizen

90 - andere

4817 -- Briefumschläge, Kartenbriefe, nicht illustrierte

Postkarten und Korrespondenzkarten, auf Papier oder Pappe;

Schachteln, Taschen oder ähnliche Umschließungen, aus

Papier oder Pappe, die eine Zusammenstellung von

Korrespondenzwaren enthalten:

10 - Briefumschläge

20 - Kartenbriefe, nicht illustrierte Postkarten und

Korrespondenzkarten

30 - Schachteln, Taschen oder ähnliche Umschließungen, aus

Papier oder Pappe, die eine Zusammenstellung von

Korrespondenzwaren enthalten

4818 -- Toilettepapiere und ähnliche Papiere, Zellstoffwatte oder

Vliese aus Zellstoffasern, wie sie für den Haushalt oder

für hygienische Zwecke verwendet werden, in Rollen mit

einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder

Form zugeschnitten; Taschentücher, Reinigungstücher,

Handtücher, Tischtücher, Servietten, Windeln, Tampons,

Bettücher und ähnliche Haushalts-, Hygiene- oder

Krankenhauswaren, Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus

Papiermasse, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus

Zellstoffasern:

10 - Toilettepapiere

20 - Taschentücher, Reinigungstücher und Handtücher

30 - Tischtücher und Servietten

40 - hygienische Binden und Tampons, Windel- und

Windeleinlagen sowie ähnliche Hygienewaren

50 - Bekleidung und Bekleidungszubehör

90 - andere

4819 -- Schachteln, Säcke, Beutel und andere Umschließungen für

Verpackungszwecke, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder

Vliesen aus Zellstoffasern; Papier- und Pappewaren, wie sie

in Büros, Geschäften und dergleichen verwendet werden:

10 - Schachteln, aus Wellpapier oder Wellpappe

20 - Faltschachteln aus nichtgewellten Papieren oder Pappen

30 - Säcke und Beutel, mit einer Bodenbreite von 40 cm oder

mehr

40 - andere Säcke und Beutel (ausgenommen

Schallplattenhüllen), einschließlich Spitztüten

50 - andere Umschließungen für Verpackungszwecke,

einschließlich Schallplattenhüllen

60 - Papier- und Pappewaren, wie sie in Büros, Geschäften und

dergleichen verwendet werden

4820 -- Register, Rechnungsbücher, Notizbücher, Auftragsbücher,

Quittungsbücher, Briefpapierblöcke, Notizblöcke, Tagebücher

und ähnliche Waren, Hefte, Löschunterlagen, Ordner (für

Lose-Blatt-Systeme oder andere), Schnellhefter,

Aktenmappen, Geschäftsformulare, Formulare mit eingelegtem

Vervielfältigungspapier und andere Waren des Papierhandels,

aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für

Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder Pappe:

10 - Register, Rechnungsbücher, Notizbücher,

Auftragsbücher, Quittungsbücher, Briefpapierblöcke,

Notizblöcke, Tagebücher und ähnliche Waren

20 - Hefte

30 - Ordner, Einbände, Schnellhefter und Aktenmappen,

ausgenommen Buchhüllen

40 - Geschäftsformulare und Formulare mit eingelegtem

Vervielfältigungspapier

50 - Alben für Muster oder für Sammlungen

90 - andere

4821 -- Etiketten aller Art, aus Papier oder Pappe, auch bedruckt:

10 - bedruckt

90 - andere

4822 -- Spulen, Rollen, Hülsen und ähnliche Warenträger, aus

Papiermasse, Papier oder Pappe (auch perforiert oder

gehärtet):

10 - von der Art wie sie zum Aufwickeln von

Spinnstoffgarnen verwendet werden

90 - andere

4823 -- Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus

Zellulosefasern, auf Formen oder Größen zugeschnitten;

andere Waren aus Papiermasse, Papier, Pappe, Zellstoffwatte

oder Vliesen aus Zellstoffasern:

- Papiere, gummiert oder mit Klebeschichte

versehen, in Streifen oder Rollen:

11 - - selbstklebend

19 - - sonstige

20 - Filterpapiere und Filterpappen

40 - Diagrammpapiere für Registrierapparate, in Rollen, Bogen

oder Scheiben

- andere Papiere und Pappen, wie sie für Schreib-, Druck-

oder andere graphische Zwecke verwendet werden:

51 - - bedruckt, geprägt oder perforiert

59 - - sonstige

60 - Tablette, Teller, Schüsseln, Servierplatten, Tassen,

Becher und dergleichen, aus Papier oder Pappe

70 - formgepreßte oder gepreßte Waren aus Papiermasse

90 - andere

Kapitel 49

Bücher, Zeitschriften, Bilddrucke und andere Waren des graphischen

Gewerbes; hand- und maschingeschriebene Schriftstücke, Pläne

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - photographische Negative oder Positive auf

transparentem Träger (Kap. 37);

b - Landkarten, Pläne und Globen, in Reliefform, auch

bedruckt (Nr. 9023);

c - Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95;

d - Originalstiche, Originalschnitte und

Originallithographien (Nr. 9702), Briefmarken,

Stempelmarken, Freistempelabdrucke, Ersttagsbriefe,

Ganzsachen (mit Marken bedruckte Korrespondenzkarten

oder -briefe) und dergleichen der Nummer 9704,

sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt,

und andere Waren des Kapitels 97.

2 - Als gedruckt im Sinne des Kapitels 49 gelten

auch Erzeugnisse, die auf Vervielfältigungsmaschinen, in

einem computergesteuerten Verfahren, maschinschriftlich,

durch Prägen, Photographieren, Photokopieren oder

Thermokopieren reproduziert wurden.

3 - Zeitungen, Zeitschriften und andere periodische

Druckschriften, die anders als in Papier gebunden sind,

sowie Zusammenstellungen von Zeitungen und Zeitschriften

mit mehr als einer Nummer in einem gemeinsamen Umschlag,

sind in die Nummer 4901 einzureihen, auch wenn sie

Werbung enthalten.

4 - In die Nummer 4901 gehören ferner:

a - Sammlungen gedruckter Reproduktionen

von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die

ein vollständiges Werk mit numerierten Seiten bilden,

sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen

Begleittext enthalten, der sich auf diese

Darstellungen oder ihre Urheber bezieht;

b - Illustrationsbeilagen für Bücher, die diesen

beiliegen und sie ergänzen;

c - Bücher oder Broschüren in Form von Faszikeln oder

Einzelblättern jeden Formats, die ein vollständiges

Werk oder einen Teil davon darstellen und zum

Broschieren oder Binden bestimmt sind.

Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen ohne Text,

in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, in die

Nummer 4911.

5 - Vorbehaltlich der Bestimmung der Anmerkung 3 sind

Druckerzeugnisse, die überwiegend Werbezwecken dienen

(z. B. Broschüren, Flugblätter, Prospekte,

Handelskataloge, von Handelsgesellschaften

veröffentliche Jahrbücher und Fremdenverkehrsmaterial)

von der Nummer 4901 ausgenommen. Derartige Publikationen

sind in die Nummer 4911 einzureihen.

6 - Als Bilderbücher für Kinder der Nummer 4903

gelten Bücher für Kinder, bei denen die Bilder

von Hauptinteresse sind und der Text nur von

untergeordneter Bedeutung ist.

4901 -- Bücher, Broschüren und ähnliche Druckerzeugnisse, auch in

losen Bogen:

10 - in losen Bogen, auch gefalzt

- andere:

91 - - Wörterbücher und Lexika, auch in Form von Teilheften

99 - - sonstige

4902 -- Zeitungen, Zeitschriften und andere periodische

Druckschriften, auch illustriert, auch mit Werbung:

10 - mindestens viermal wöchentlich erscheinend

90 - andere

4903 00 Bilderbücher, Zeichenbücher oder Malbücher, für Kinder

4904 00 Musikalien (Noten), gedruckt oder handgeschrieben, auch

gebunden, auch illustriert

4905 -- Kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich

Wandkarten, topographische Pläne und Globen, gedruckt:

10 - Globen

- andere:

91 - - in Form von Büchern oder Broschüren

99 - - sonstige

4906 00 Originalpläne und Originalzeichnungen für

architektonische, technische, industrielle,

gewerbliche, topographische oder ähnliche

Zwecke, mit der Hand hergestellt; handgeschriebene

Schriftstücke; photographische Reproduktionen auf

sensibilisierten Papieren und mit Kohlepapier hergestellte

Durchschriften der vorstehend genannten Waren

4907 00 Briefmarken, Stempelmarken und dergleichen, nicht

entwertet, im Bestimmungsland gültig oder zum Umlauf

vorgesehen; Stempelpapier; Banknoten; Scheckformulare;

Aktien, Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere

4908 -- Abziehbilder aller Art:

10 - Abziehbilder, verglasbar

90 - andere

4909 00 Postkarten, gedruckt oder illustriert; gedruckte

Karten mit Glückwünschen, Mitteilungen oder

Ankündigungen persönlicher Art, auch illustriert, auch mit

Umschlägen oder Verzierungen

4910 00 Kalender aller Art, gedruckt, einschließlich

Blöcke für Abreißkalender

4911 -- Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und

Photographien:

10 - Werbedrucke, Handelskataloge und dergleichen

- andere:

91 - - Bilder, Zeichnungen und Photographien

99 - - sonstige

Abschnitt XI

Textile Spinnstoffe und Waren daraus

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Abschnitt sind:

a - tierische Borsten und Haare zur Herstellung von

Bürsten und Pinseln (Nr. 0502); Roßhaar und

Roßhaarabfälle (Nr. 0503);

b - Menschenhaare und Waren daraus (Nrn. 0501, 6703 und

6704); Filtertücher und dichte Gewebe aus

Menschenhaaren, für Ölpressen und ähnliche technische

Zwecke, sind jedoch in die Nummer 5911 einzureihen;

c - Baumwoll-Linters und andere pflanzliche Stoffe des

Kapitels 14;

d - Asbest der Nummer 2524, Waren aus Asbest und andere

Waren der Nummern 6812 und 6813;

e - Waren der Nummern 3005 und 3006 (zB Watte, Gaze,

Binden und ähnliche für medizinische, chirurgische,

zahnmedizinische und veterinärmedizinische Zwecke

bestimmte Waren, steriles chirurgisches

Nahtmaterial); Garne zum Reinigen der

Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für

den Kleinverkauf, der Nummer 3306;

f - sensibilisierte Spinnstoffe der Nummern 3701 bis

3704;

g - Monofile, deren größter Durchmesser mehr als 1 mm

beträgt, Streifen und dergleichen (z. B. Kunststroh),

mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm,

aus Kunststoffen (Kap. 39), sowie Geflechte, Gewebe

oder andere Flecht- und Korbwaren aus den

vorgenannten Erzeugnissen (Kap. 46);

h - Gewebe, gewirkte oder gestrickte Flächenerzeugnisse,

Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoffen imprägniert,

bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff

geschichtet, sowie Waren daraus des Kapitels 39;

i - Gewebe, gewirkte oder gestrickte Flächenerzeugnisse,

Filze und Vliesstoffe, mit Kautschuk imprägniert,

überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk geschichtet

sowie Waren daraus des Kapitels 40;

k - Häute und Felle, nicht enthaart (Kap. 41 oder 43) und

Waren aus Pelzfelle sowie künstliches Pelzwerk und

Waren daraus der Nummer 4303 oder 4304;

l - Waren der Nummer 4201 oder 4202, aus Spinnstoffen;

m - Waren des Kapitels 48 (z. B. Zellstoffwatte);

n - Schuhe und Teile davon, Gamaschen und ähnliche Waren

des Kapitels 64;

o - Waren des Kapitels 65 (Haarnetze und andere

Kopfbedeckungen und Teile davon);

p - Waren des Kapitels 67;

q - Spinnstoffwaren, mit Schleifmitteln überzogen

(Nr. 6805) sowie Fasern aus Kohlenstoff und Waren

daraus der Nummer 6815;

r - Glasfasern und Waren daraus; Ätz- oder

Luftstickereien sowie andere Stickereien ohne

sichtbaren Stickgrund, bei denen Stickfaden aus

Glasfasern besteht (Kap. 70);

s - Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Bettwaren,

Beleuchtungskörper);

t - Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug,

Spiele, Sportgeräte, Netze für Sportzwecke);

u - Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten,

Reisezusammenstellungen von Waren für Näharbeiten,

Reißverschlüsse und Farbbänder für Schreibmaschinen);

v - Waren des Kapitels 97.

2 - A - Waren der Kapitel 50 bis 55 sowie der

Nummer 5809 oder 5902, die aus zwei oder

mehr textilen Spinnstoffen bestehen, sind in

die Nummer jenes textilen Spinnstoffes einzureihen,

der in der Ware gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen

textilen Spinnstoff vorherrscht. Wenn kein textiler

Spinnstoff gewichtsmäßig vorherrscht, sind die Waren

so einzureihen, als bestünden sie zur Gänze aus jenem

textilen Spinnstoff, der in die der Numerierung

nach letzte der gleichermaßen in Betracht kommenden

Nummern einzureihen ist.

B - Für die Anwendung dieser Bestimmung gilt:

a - umsponnene Garne (Gimpen) aus Roßhaar (Nr. 5110)

und Metallgarne (Metallgespinste) (Nr. 5605)

werden mit ihrem Gesamtgewicht als einheitliches

Spinnstoffmaterial behandelt; bei der Einreihung

von Geweben mit Metallfäden werden diese als

Spinnstoff gewertet;

b - das Aufsuchen der entsprechenden Nummer hat in

der Weise zu erfolgen, daß zunächst das Kapitel

und sodann die in diesem Kapitel zutreffende

Nummer ermittelt wird, wobei außerhalb dieses

Kapitels fallende Spinnstoffe nicht zu

berücksichtigen sind;

c - kommen die Kapitel 54 und 55 und zusätzlich ein

anderes Kapitel in Betracht, sind die Kapitel 54

und 55 als ein einziges Kapitel zu behandeln;

d - wenn sich ein Kapitel oder eine Nummer auf

mehrere Spinnstoffe bezieht, sind diese

Spinnstoffe als ein einziger Spinnstoff zu

behandeln.

C - Die vorstehenden Absätze A und B sind

auch auf die in den nachstehenden Anmerkungen 3, 4, 5

und 6 genannten Garne anzuwenden.

3 - A - Als Bindfäden, Seile und Taue gelten in diesem

Abschnitt vorbehaltlich der nachstehend unter Absatz

B vorgesehenen Ausnahmen folgende Garne (ungezwirnt

oder gezwirnt):

a - aus Seide oder Abfallseide, mit einem

Titer von mehr als 20.000 Dezitex;

b - aus Chemiefasern (einschließlich solcher Garne,

die aus zwei oder mehr Monofilen des Kapitels 54

hergestellt sind), mit einem Titer von mehr als

10.000 Dezitex;

c - aus Hanf oder Flachs:

1 - poliert oder glasiert, mit einem Titer von

1429 Dezitex oder mehr;

2 - weder poliert noch glasiert, mit

einem Titer von mehr als 20.000 Dezitex;

d - aus Kokosfasern, drei- oder mehrdrähtig;

e - aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen,

mit einem Titer von mehr als 20.000 Dezitex;

f - mit Metallfäden (Metalldrähten) verstärkt.

B - Die vorstehende Regelung gilt nicht für:

a - Garne aus Wolle oder anderen Tierhaaren sowie

Papiergarne, nicht mit Metallfäden

(Metalldrähten) verstärkt;

b - Spinnkabel des Kapitels 55 und

Multifilamentgarne ohne Drehung oder mit

weniger als 5 Drehungen je Meter, des

Kapitels 54;

c - Messinahaar der Nummer 5006 und Monofile des

Kapitels 54;

d - Metallgarne (Metallgespinste) der

Nummer 5605; mit Metallfäden

(Metalldrähten) verstärkte Garne sind

jedoch nach dem vorstehenden Absatz A lit. f zu

behandeln;

e - Chenillegarne, Gimpen und Maschengarne (sog.

„Chainette''- Garne), der Nummer 5606.

4 - A - Als Garne in Aufmachungen für den Kleinverkauf

gelten - unter Berücksichtigung nachfolgend im

Absatz B vorgesehenen Ausnahmen - in den Kapiteln 50,

51, 52, 54 und 55 Garne (ungezwirnt oder gezwirnt):

a - auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen

Einlagen, mit einem Gewicht (einschließlich

Einlage) von nicht mehr als:

1 - 85 g bei Seide, Abfallseide oder Garnen aus

synthetischen oder künstlichen Filamenten;

2 - 125 g in allen anderen Fällen;

b - in Knäueln oder Strähnen mit einem

Gewicht von nicht mehr als:

1 - 85 g bei Garnen aus synthetischen

oder künstlichen Filamenten mit

einem Titer von weniger als 3000

Dezitex, aus Seide oder Abfallseide;

2 - 125 g bei allen anderen Garnen mit einem

Titer von weniger als 2000 Dezitex;

3 - 500 g in allen anderen Fällen;

c - in Strähnen, die mittels Trennungsfadens

(Fitzfaden) in einzelne voneinander unabhängige

Strähne mit einem Einzelgewicht von nicht mehr

als:

1 - 85 g bei Seide, Abfallseide oder

Garnen aus kontinuierlichen Chemiefasern

(Filamenten);

2 - 125 g in allen anderen Fällen geteilt sind.

B - Die vorstehende Regelung gilt nicht für:

a - ungezwirnte Garne aus allen Spinnstoffen; jedoch

gelten als Garne in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

1 - ungezwirnte, rohe Garne aus

Wolle oder feinen Tierhaaren;

2 - ungezwirnte Garne aus Wolle

oder feinen Tierhaaren, gebleicht,

gefärbt oder bedruckt, mit einem

Titer von mehr als 5000 Dezitex;

b - gezwirnte, rohe Garne:

1 - aus Seide oder Abfallseide, in

jeder Aufmachung;

2 - aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen Wolle

und feine Tierhaare) in Strähnen;

c - gezwirnte Garne aus Seide oder Abfallseide,

gebleicht, gefärbt oder bedruckt,

mit einem Titer von 133 Dezitex oder weniger;

d - ungezwirnte und gezwirnte Garne aus

allen Spinnstoffen:

1 - in Strähnen in Kreuzhaspelung;

2 - auf Einlagen oder in anderen Aufmachungen,

die ihre Verwendung in der Textilindustrie

erkennen lassen (z. B. auf Kopsen,

Zwirnmaschinenspulen, Garnrollen,

konischen Röhrchen, Konen oder

in Wickeln für Stickmaschinen).

5 - Als Nähgarne der Nummern 5204, 5401 und 5508 gelten

gezwirnte Garne, die allen nachstehenden Bedingungen

entsprechen:

a - auf Einlagen (z. B. auf Spulen oder Hülsen)

mit einem Gewicht (einschließlich Einlage)

von 1000 g oder weniger aufgemacht;

b - appretiert für die Verwendung als Nähgarn;

und

c - mit einer Z-Drehung als letzter Drehung.

6 - Als hochfeste Garne gelten in diesem Abschnitt

Garne mit einer Zugfestigkeit, gedrückt in cN/tex

(Zentinewton je tex), von mehr als:

bei ungezwirnten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden

oder Polyestern ............................. 60 cN/tex

bei gezwirnten Garnen aus Nylon oder

Polyestern .................................. 53 cN/tex

bei ungezwirnten und gezwirnten Garnen aus

Viskose ..................................... 27 cN/tex.

7 - Als konfektioniert im Sinne dieses Abschnittes

gelten:

a - in anderer als quadratischer oder rechteckigen Form

zugeschnittene Waren;

b - abgepaßt hergestellte und gebrauchsfertige Waren,

auch wenn sie durch Zerschneiden der nicht

verkreuzten Fäden erst gebrauchsfertig werden und

keiner Naht oder sonstigen weiteren Bearbeitung

bedürfen (z. B. gewisse Staubtücher, Handtücher,

Tischtücher, quadratische Halstücher, Decken);

c - Waren mit gesäumten oder roulierten Rändern oder mit

geknüpften (auch zusätzlich angebrachten) Fransen an

einer oder mehreren Seiten; ausgenommen sind jedoch

Meterwaren, bei denen die Schnittkanten in

einfacher Weise gegen das Ausfransen

gesäumt oder rouliert sind;

d - zugeschnittene Waren mit Auszieharbeit;

e - Waren, die durch Nähen, Kleben oder auf

andere Weise zusammengefügt wurden

(ausgenommen Meterwaren der gleichen

Art, die an den Enden verbunden sind, um

ein längeres Stück zu erzielen, sowie Meterwaren, die

aus zwei oder mehr zur Gänze übereinanderliegenden

und miteinander verbundenen Spinnstofferzeugnissen,

auch mit wattierenden Zwischenlagen, bestehen);

f - gewirkte oder gestrickte Waren, abgepaßt hergestellt,

in Einzelstücken oder in aneinander gereihten

Teilstücken.

8 - In den Kapiteln 50 bis 60 gilt:

a - Konfektionierte Waren im Sinne der vorstehenden

Anmerkung 7 werden weder von den Kapiteln 50 bis 55

und 60 noch - vorbehaltlich gegenteiliger

Bestimmungen - von den Kapiteln 56 bis 59 erfaßt;

b - in die Kapitel 50 bis 55 und 60 fallen keine der in

den Kapiteln 56 bis 59 erfaßten Waren.

9 - Als Gewebe der Kapitel 50 bis 55 sind auch solche

Erzeugnisse anzusehen, die aus übereinandergelegten Lagen

parallel liegender Spinnstoffgarne bestehen, wobei diese

Lagen zueinander einen spitzen oder rechten Winkel

bilden. Diese Lagen sind an den Berührungspunkten der

Garne durch einen Klebstoff oder durch ein thermisches

Verfahren verbunden.

10 - Elastische Waren, bestehend aus Spinnstoffen in

Verbindung mit Kautschukfäden, verbleiben in

diesem Abschnitt.

11 - In diesem Abschnitt umfaßt der Begriff „imprägniert''

auch „getaucht'' („gedippt'').

12 - In diesem Abschnitt umfaßt der Begriff „Polyamide'' auch

„Aramide''

13 - Vorbehaltlich anderer Bestimmungen sind textile

Kleidungsstücke verschiedener Nummern auch

dann getrennt einzureihen, wenn sie in Zusammenstellungen

in Aufmachungen für den Kleinverkauf vorliegen. Als

textile Kleidungsstücke im Sinne dieser Anmerkung gilt

Bekleidung der Nummern 6101 bis 6114 und der Nummern 6201

bis 6211.

Anmerkungen zu den Unternummern

1 - In diesem Abschnitt und gegebenenfalls auch in

allen anderen Abschnitten gelten als:

a - Elastomergarne

nicht texturierte Garne, aus synthetischen Filamenten

(einschließlich Monofile), die ohne zu reißen, auf

das Dreifache ihre ursprünglichen Länge gedehnt

werden können und die, auf das Doppelte ihre

ursprünglichen Länge gedehnt, sich innerhalb von

5 Minuten auf mindestens das Eineinhalbfache ihrer

ursprünglichen Länge wieder zusammenziehen.

b - Rohe Garne

1 - Garne, die den natürlichen Farbton der

zu ihrer Herstellung verwendete Fasern aufweisen

und weder gebleicht noch gefärbt (auch nicht in

der Masse) noch bedruckt sind, oder

2 - Garne, von undefinierbarer Farbe (sogenannte

„Grau-Garne''), die aus Reißspinnstoffen

hergestellt sind.

Rohe Garne dürfen mit einer farblose Appretur

behandelt oder angefärbt sein, soferne diese

Anfärbung durch Waschen mit Seife einfach entfernbar

ist; rohe Garne aus Chemiefasern dürfen außerdem in

der Masse mit Mattierungsmitteln (z. B. Titandioxid)

behandelt sein.

c - Gebleichte Garne

1 - Garne, die einen Bleichprozeß erfahren haben oder

aus gebleichten Fasern hergestellt sind oder die,

soweit nichts anderes bestimmt ist, weiß gefärbt

(auch in der Masse) oder weiß appretiert sind;

2 - Garne, die aus einer Mischung von rohen und

gebleichten Fasern bestehen

3 - gezwirnte Garne, die aus rohen und gebleichten

Garnen bestehen.

d - Farbige Garne (gefärbt oder bedruckt)

1 - Garne, die anders als weiß gefärbt (auch in der

Masse) oder nur angefärbt sind, die bedruckt oder

aus gefärbten oder bedruckten Fasern hergestellt

sind;

2 - Garne, die aus einer Mischung verschieden

gefärbter Fasern oder einer Mischung von rohen

oder gebleichten Fasern mit gefärbten Fasern

bestehen (Jaspe- oder Melegarne) oder die mit

einer oder mehreren Farben in Abständen bedruckt

sind, um Punktierungseffekte zu erzielen;

3 - Garne, die durch Verspinnen bedruckter

Krempelbänder, Kammzüge oder Vorgarne hergestellt

sind;

4 - gezwirnte Garne, die aus rohen oder gebleichten

und gefärbten Garnen bestehen.

Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für

Monofile, Streifen und ähnliche Formen, des Kapitels

54.

e - Rohe Gewebe

Gewebe, die aus rohen Garnen hergestellt und leicht

noch gefärbt oder bedruckt sind. Solche Gewebe dürfen

farbloser Appretur behandelt oder auch gefärbt sein.

f - Gebleichte Gewebe

Gewebe, die:

1 - zur Gänze gebleicht oder, soweit nichts anderes

bestimmt ist, weiß gefärbt oder weiß appretiert

sind;

2 - aus gebleichten Garnen bestehen;

3 - aus rohen und gebleichten Garn bestehen.

g - Gefärbte Gewebe

Gewebe, die:

1 - zur Gänze mit einer einzigen einheitlichen Farbe,

anders als weiß (sofern nichts anderes bestimmt

ist), gefärbt oder farbig appretiert sind, anders

als weiß (sofern nichts anderes bestimmt ist);

2 - aus farbigen Garnen mit einer einzigen,

einheitlichen Farbe bestehen.

h - Bunt gewebte Gewebe

Gewebe (andere als bedruckte Gewebe), die

1 - aus verschiedenfarbigen Garnen oder aus Garnen

mit verschiedenen Schattierungen der gleichen

Farbe bestehen; dabei bleiben natürliche

Farbunterschiede des zur Herstellung verwendeten

Spinnstoffes außer Betracht;

2 - aus rohen oder gebleichten und farbigen Garnen

bestehen;

3 - aus Jaspe- oder Melegarnen bestehen.

Die an den Webkanten und Stückenden verwendeten Garne

bleiben bei der Beurteilung in jedem Fall außer

Betracht.

i - Bedruckte Gewebe

Gewebe, einschließlich der bunt gewebten Gewebe, die

im Stück bedruckt sind. Als bedruckte Gewebe gelten

auch Gewebe mit einem Muster, das z. B. mit Pinsel,

Bürste, Spritzpistole, Umdruckpapier, durch Beflocken

oder im Batikverfahren hergestellt ist.

Das Merzerisieren hat auf die Einreihung der

vorangeführten Garne und Gewebe keinen Einfluß.

k - Leinwandbindung

eine Gewebebindung, in der jedes Schußgarn

abwechselnd oberhalb und unterhalb der

aufeinanderfolgenden Kettgarne und jedes Kettgarn

abwechselnd oberhalb und unterhalb der

aufeinanderfolgenden Schußgarne verläuft.

2 - A - Waren der Kapitel 56 bis 63, die aus zwei oder mehr

textilen Spinnstoffen bestehen, sind so zu behandeln,

als bestünden sie zur Gänze aus jenem textilen

Spinnstoff, der bei Anwendung der Anmerkung 2 zu

diesem Abschnitt für die Einreihung einer Ware der

Kapitel 50 bis 55 der gleichen Zusammensetzung

heranzuziehen wäre.

B - Dabei ist zu beachten:

a - soweit eine Ware aus mehreren Bestandteilen

besteht, ist nur jener Bestandteil für die

Beurteilung maßgeblich, der nach der Allgemeinen

Vorschrift 3 die Einreihung bestimmt;

b - bei textilen Flächenerzeugnissen, die

einen Flor oder Schlingen aufweisen,

bleibt das textile Grundmaterial außer Betracht;

c - bei Stickereien der Nummer 5810 und Waren daraus

ist nur der Stickgrund maßgeblich. Bei

Stickereien ohne sichtbaren Stickgrund und Waren

daraus ist jedoch für die Einreihung nur der

Stickfaden in Betracht zu ziehen.

Kapitel 50

Seide

5001 00 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet

5002 00 Rohseide (Gregeseide), weder gedreht noch gezwirnt

5003 -- Abfälle von Seide (einschließlich der zum Abhaspeln nicht

geeigneten Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff):

10 - weder kardiert noch gekämmt

90 - andere

5004 00 Garne aus Seide (andere als Garne aus Abfällen von Seide),

nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf

5005 00 Garne aus Abfällen von Seide, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf

5006 00 Garne aus Seide oder aus Abfällen von Seide, in

Aufmachungen für den Kleinverkauf; Messinahaar

5007 -- Gewebe aus Seide oder aus Abfällen von Seide:

10 - Gewebe aus Bourretteseide

20 - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr Seide oder

Abfälle von Seide, ausgenommen Bourretteseide, enthaltend

90 - andere Gewebe

Kapitel 51

Wolle, feine oder grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Roßhaar

Anmerkung

1 - In allen Abschnitten des Tarifs gelten als:

a - Wolle die von Schafen oder Lämmern stammenden

natürlichen Fasern;

b - feine Tierhaare die Haare folgender Tiere:

Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel, Yak, Angora-, Tibet-,

Kaschmirziegen und ähnliche Ziegen (mit Ausnahme der

gemeinen Ziegen), Kaninchen (einschließlich

Angorakaninchen), Hase, Biber, Nutria und

Bisamratte;

c - grobe Tierhaare die Haare aller vorstehend

nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare

und Borsten zur Herstellung von Pinseln,

Besen und Bürsten (Nr. 0502) und Roßhaar (Nr. 0503).

5101 -- Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt:

- Schweißwolle, einschließlich auf dem Rücken gewaschene

Wolle:

11 - - Schurwolle

19 - - andere

- entschweißt, nicht carbonisiert:

21 - - Schurwolle

29 - - andere

30 - carbonisiert

5102 -- Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt:

10 - feine Tierhaare

20 - grobe Tierhaare

5103 -- Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren,

einschließlich Garnabfälle, ausgenommen Reißspinnstoff:

10 - Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren

20 - andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren

30 - Abfälle von groben Tierhaaren

5104 00 Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren

5105 -- Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt

(einschließlich gekämmte Wolle in loser Form):

10 - gekrempelte Wolle

- gekämmte Wolle:

21 - - gekämmte Wolle in loser Form

29 - - andere

30 - feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt

40 - grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt

5106 -- Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle enthaltend

20 - weniger als 85 Gewichtsprozent Wolle enthaltend

5107 -- Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle enthaltend

20 - weniger als 85 Gewichtsprozent Wolle enthaltend

5108 -- Streichgarne und Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in

Aufmachungen für den Kleinverkauf:

10 - Streichgarne

20 - Kammgarne

5109 -- Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für

den Kleinverkauf:

10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder feine Tierhaare

enthaltend

90 - andere

5110 00 Garne aus groben Tierhaaren oder Roßhaar (einschließlich

Garne aus umsponnenem Roßhaar), auch in Aufmachungen für

den Kleinverkauf

5111 -- Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren:

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder feine Tierhaare

enthaltend:

11 - - mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger

19 - - sonstige

20 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen

oder künstlichen Filamenten gemischt

30 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen

oder künstlichen Stapelfasern gemischt

90 - andere

5112 -- Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren:

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder feine Tierhaare

enthaltend:

11 - - mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger

19 - - sonstige

20 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen

oder künstlichen Filamenten gemischt

30 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen

oder künstlichen Stapelfasern gemischt

90 - andere

5113 00 Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Roßhaar

Kapitel 52

Baumwolle

Anmerkung zu den Unternummern

1 - Bei den Unternummern 5209 42 und 5211 42 gelten als Denim

Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich

Kreuz-Kettköper, bei dem die Kettgarne blau gefärbt und

die Schußgarne roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem

helleren blauen Farbton als die Kettgarne gefärbt sind.

5201 00 Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt

5202 -- Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff):

10 - Garnabfälle

- andere:

91 - - Reißspinnstoff

99 - - sonstige

5203 00 Baumwolle, kardiert oder gekämmt

5204 -- Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

- nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

11 - - 85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle enthaltend

19 - - sonstige

20 - in Aufmachungen für den Kleinverkauf

5205 -- Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle enthaltend, nicht in

Aufmachungen für den Kleinverkauf:

- ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten

Fasern:

11 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14

metrisch oder weniger)

12 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

bis einschließlich Nr. 43 metrisch)

13 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

bis einschließlich Nr. 52 metrisch)

14 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch

bis einschließlich Nr. 80 metrisch)

15 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex (mehr als

Nr. 80 metrisch)

- ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

21 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14

metrisch oder weniger)

22 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

bis einschließlich Nr. 43 metrisch)

23 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

bis einschließlich Nr. 52 metrisch)

24 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch

bis einschließlich Nr. 80 metrisch)

25 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex (mehr als

Nr. 80 metrisch)

- gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

31 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je

Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je

Einfachgarn)

32 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je

Einfachgarn)

33 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je

Einfachgarn)

34 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

35 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je Einfachgarn)

- gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

41 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je

Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je

Einfachgarn)

42 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je

Einfachgarn)

43 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je

Einfachgarn)

44 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

45 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je Einfachgarn)

5206 -- Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), weniger als

85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend, nicht in

Aufmachungen für den Kleinverkauf:

- ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

11 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14

metrisch oder weniger)

12 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

bis einschließlich Nr. 43 metrisch)

13 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

bis einschließlich Nr. 52 metrisch)

14 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch

bis einschließlich Nr. 80 metrisch)

15 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex (mehr als

Nr. 80 metrisch)

- ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

21 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14

metrisch oder weniger)

22 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

bis einschließlich Nr. 43 metrisch)

23 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

bis einschließlich Nr. 52 metrisch)

24 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch

bis einschließlich Nr. 80 metrisch)

25 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex (mehr als

Nr. 80 metrisch)

- gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

31 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je

Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je

Einfachgarn)

32 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je

Einfachgarn)

33 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je

Einfachgarn)

34 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

35 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je Einfachgarn)

- gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

41 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je

Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je

Einfachgarn)

42 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je

Einfachgarn)

43 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je

Einfachgarn)

44 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

45 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je Einfachgarn)

5207 -- Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen

für den Kleinverkauf:

10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle enthaltend

90 - andere

5208 -- Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder mehr

Baumwolle enthaltend, mit einem Quadratmetergewicht von

200 g oder weniger:

- roh:

11 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger

12 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g

13 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

19 - - andere Gewebe

- gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger

22 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g

23 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

29 - - andere Gewebe

- gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger

32 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g

33 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

39 - - andere Gewebe

- bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger

42 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g

43 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

49 - - andere Gewebe

- bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger

52 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g

53 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

59 - - andere Gewebe

5209 -- Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder mehr

Baumwolle enthaltend, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 200 g:

- roh:

11 - - in Leinwandbindung

12 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

19 - - andere Gewebe

- gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung

22 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

29 - - andere Gewebe

- gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung

32 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

39 - - andere Gewebe

- bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung

42 - - Denim

43 - - andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper

49 - - andere Gewebe

- bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung

52 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

59 - - andere Gewebe

5210 -- Gewebe aus Baumwolle, weniger als 85 Gewichtsprozent

Baumwolle enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit

Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von

200 g oder weniger:

- roh:

11 - - in Leinwandbindung

12 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

19 - - andere Gewebe

- gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung

22 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

29 - - andere Gewebe

- gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung

32 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

39 - - andere Gewebe

- bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung

42 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

49 - - andere Gewebe

- bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung

52 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

59 - - andere Gewebe

5211 -- Gewebe aus Baumwolle, weniger als 85 Gewichtsprozent

Baumwolle enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit

Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 200 g:

- roh:

11 - - in Leinwandbindung

12 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

19 - - andere Gewebe

- gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung

22 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

29 - - andere Gewebe

- gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung

32 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

39 - - andere Gewebe

- bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung

42 - - Denim

43 - - andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper

49 - - andere Gewebe

- bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung

52 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

59 - - andere Gewebe

5212 -- Andere Gewebe aus Baumwolle:

- mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger:

11 - - roh

12 - - gebleicht

13 - - gefärbt

14 - - bunt gewebt

15 - - bedruckt

- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g:

21 - - roh

22 - - gebleicht

23 - - gefärbt

24 - - bunt gewebt

25 - - bedruckt

Kapitel 53

Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe

aus Papiergarnen

5301 -- Flachs, roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und

Abfälle von Flachs (einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff):

10 - Flachs, roh oder geröstet

- Flachs, gebrochen, geschwungen, gehechelt oder anders

bearbeitet, aber nicht gesponnen:

21 - - gebrochen oder geschwungen

29 - - anders

30 - Werg und Abfälle von Flachs

5302 -- Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, aber nicht

gesponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich

Garnabfälle und Reißspinnstoff):

10 - Hanf, roh oder geröstet

90 - anderer

5303 -- Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs,

Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen;

Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich

Garnabfälle und Reißspinnstoff):

10 - Jute und andere textile Bastfasern, roh oder geröstet

90 - andere

5304 -- Sisal und andere textile Fasern von Agaven, roh oder

bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und Abfälle von

diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff):

10 - Sisal und andere textile Fasern von Agaven, roh

90 - andere

5305 -- Kokosfasern, Abacafasern (Manilahanf oder Musa textilis

Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, aber

nicht gesponnen; Werg, Kämmlinge und Abfälle von diesen

Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff):

- Kokosfasern:

11 - - roh

19 - - anders

- Abacafasern:

21 - - roh

29 - - anders

- andere:

91 - - roh

99 - - anders

5306 -- Leinengarne (Garne aus Flachs):

10 - ungezwirnt

20 - gezwirnt

5307 -- Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der

Nummer 5303:

10 - ungezwirnt

20 - gezwirnt

5308 -- Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne:

10 - Kokosgarne

20 - Hanfgarne

30 - Papiergarne

90 - andere

5309 -- Leinengewebe (Gewebe aus Flachs):

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Flachs enthaltend:

11 - - roh oder gebleicht

19 - - anders

- weniger als 85 Gewichtsprozent Flachs enthaltend:

21 - - roh oder gebleicht

29 - - anders

5310 -- Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der

Nummer 5303:

10 - roh

90 - anders

5311 00 Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus

Papiergarne

Kapitel 54

Synthetische oder künstliche Filamente

Anmerkungen

1 - Als Chemiefasern gelten in allen Abschnitten des Tarifs

Stapelfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die

durch folgende Verfahren hergestellt wurden:

a - durch Polymerisation organischer Monomere, z. B.

Polyamide, Polyester, Polyurethane oder

Polyvinylderivate;

b - durch chemische Umwandlung natürlicher organischer

Polymere (wie Zellulose, Kasein, Proteine oder

Algen), z. B. Viskose-, Zelluloseacetat-,

Kupferoxidammoniak- und Alginatspinnstoffe.

Als synthetisch gelten die unter a und künstlich die

unter b genannten Spinnstoffe. Die gleiche Bedeutung

kommt diesen Begriffen und dem Begriff Chemiefaser zu,

wenn sie in Beziehung zu den Begriffen Spinnstoff oder

Spinnmasse verwendet werden.

2 - Nicht in die Nummern 5402 und 5403 gehören Spinnkabel aus

synthetischen oder künstlichen Filamenten, die in das

Kapitel 55 fallen.

5401 -- Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten,

auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

10 - aus synthetischen Filamenten

20 - aus künstlichen Filamenten

5402 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen Filamenten,

nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf, einschließlich

synthetische Monofile von weniger als 67 Dezitex:

10 - hochfeste Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden

20 - hochfeste Garne aus Polyester

- texturierte Garne:

31 - aus Nylon oder anderen Polyamiden, nicht einem Titer von

50 tex oder weniger je Einfachgarn:

32 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer von

mehr als 50 tex je Einfachgarn:

33 - - aus Polyester

39 - - sonstige

- andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen

oder weniger je Meter:

41 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden

42 - - aus Polyester, teilverstreckt

43 - - aus anderen Polyestern

49 - - sonstige

- andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als 50 Drehungen je

Meter:

51 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden

52 - - aus Polyester

59 - - sonstige

- andere Garne, gezwirnt:

61 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden

62 - - aus Polyester

69 - - sonstige

5403 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus künstlichen Filamenten,

nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf, einschließlich

künstliche Monofile von weniger als 67 Dezitex:

10 - hochfeste Garne aus Viskose

20 - texturierte Garne

- andere Garne, ungezwirnt:

31 - - aus Viskose, ungedreht oder mit 120 Drehungen oder

weniger je Meter

32 - - aus Viskose, mit mehr als 120 Drehungen je Meter

33 - - aus Zelluloseacetat

39 - - sonstige

- andere Garne, gezwirnt:

41 - - aus Viskose

42 - - aus Zelluloseacetat

49 - - sonstige

5404 -- Synthetische Monofile von 67 Dezitex oder mehr und einem

größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und

dergleichen (z. B. Kunststroh), aus synthetischer

Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm

oder weniger:

10 - Monofile

90 - andere

5405 00 Künstliche Monofile von 67 Dezitex oder mehr und einem

größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und

dergleichen (z. B. Kunststroh), aus künstlicher Spinnmasse,

mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger

5406 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen oder

künstlichen Filamenten, in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

10 - aus synthetischen Filamenten

20 - aus künstlichen Filamenten

5407 -- Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten,

einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Nummer 5404:

10 - Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen

Polyamiden oder aus Polyester

20 - Gewebe aus Streifen oder dergleichen

30 - Gewebe im Sinn der Anmerkung 9 zum Abschnitt XI

- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr Nylon- oder

andere Polyamidfilamente enthaltend:

41 - - roh oder gebleicht

42 - - gefärbt

43 - - bunt gewebt

44 - - bedruckt

- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr texturierte

Polyesterfilamente enthaltend:

51 - - roh oder gebleicht

52 - - gefärbt

53 - - bunt gewebt

54 - - bedruckt

60 - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr nicht

texturierte Polyesterfilamente enthaltend

- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr andere

synthetische Filamente enthaltend:

71 - - roh oder gebleicht

72 - - gefärbt

73 - - bunt gewebt

74 - - bedruckt

- andere Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent

synthetische Filamente enthaltend, überwiegend oder

ausschließlich mit Baumwolle gemischt:

81 - - roh oder gebleicht

82 - - gefärbt

83 - - bunt gewebt

84 - - bedruckt

- andere Gewebe:

91 - - roh oder gebleicht

92 - - gefärbt

93 - - bunt gewebt

94 - - bedruckt

5408 -- Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten,

einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Nummer 5405:

10 - Gewebe aus hochfesten Garnen aus Viskose

- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder weniger künstliche

Filamente, Streifen oder dergleichen enthaltend:

21 - - roh oder gebleicht

22 - - gefärbt

23 - - buntgewebt

24 - - bedruckt

- andere Gewebe:

31 - - roh oder gebleicht

32 - - gefärbt:

33 - - bunt gewebt

34 - - bedruckt

Kapitel 55

Synthetische oder künstliche Stapelfasern

Anmerkung

1 - Als Spinnkabel der Nummern 5501 und 5502 gelten solche,

die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von

einheitlicher und gleicher Länge wie das Spinnkabel

bestehen und folgende Bedingungen erfüllen:

a - das Spinnkabel muß eine Länge von mehr als 2 m haben;

b - es darf nur weniger als 5 Drehungen je Meter

aufweisen;

c - die einzelnen Filamente müssen einen Titer von

weniger als 67 Dezitex aufweisen;

d - Spinnkabel aus synthetischen Filamenten müssen

verstreckt sein, d.h. sie dürfen höchstens um 100 %

ihrer Länge dehnbar sein;

e - Spinnkabel müssen einen Gesamttiter von mehr als

20.000 Dezitex aufweisen.

Spinnkabel mit einer Länge von 2 m oder weniger sind in

die Nummer 5503 oder 5504 einzureihen.

5501 -- Spinnkabel aus synthetischen Filamenten:

10 - aus Nylon oder anderen Polyamiden

20 - aus Polyester

30 - aus Polyacryl oder Modacryl

90 - andere

5502 00 Spinnkabel aus künstlichen Filamenten

5503 -- Synthetische Stapelfasern, weder kardiert noch gekämmt noch

in anderer Weise für das Verspinnen vorgerichtet:

10 - aus Nylon oder anderen Polyamiden

20 - aus Polyester

30 - aus Polyacryl oder Modacryl

40 - aus Polypropylen

90 - andere

5504 -- Künstliche Stapelfasern, weder kardiert noch gekämmt noch

in anderer Weise für das Verspinnen vorgerichtet:

10 - aus Viskose

90 - andere

5505 -- Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge,

Garnabfälle und Reißspinnstoff):

10 - aus synthetischen Chemiefasern

20 - aus künstlichen Chemiefasern

5506 -- Synthetische Stapelfasern, kardiert, gekämmt oder in

anderer Weise für das Verspinnen vorgerichtet:

10 - aus Nylon oder anderen Polyamiden

20 - aus Polyester

30 - aus Polyacryl oder Modacryl

90 - andere

5507 00 Künstliche Stapelfasern, kardiert, gekämmt oder in anderer

Weise für das Verspinnen vorgerichtet

5508 -- Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Stapelfasern,

auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

10 - aus synthetischen Stapelfasern

20 - aus künstlichen Stapelfasern

5509 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen

Stapelfasern, nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Nylon oder andere

Polyamidstapelfasern enthaltend:

11 - - ungezwirnt

12 - - gezwirnt

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyesterstapelfasern

enthaltend:

21 - - ungezwirnt

22 - - gezwirnt

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyacryl- oder

Modacrylstapelfasern enthaltend:

31 - - ungezwirnt

32 - - gezwirnt

- andere Garne, 85 Gewichtsprozent oder mehr synthetische

Stapelfasern enthaltend:

41 - - ungezwirnt

42 - - gezwirnt

- andere Garne aus Polyesterstapelfasern:

51 - - überwiegend oder ausschließlich mit künstlichen

Stapelfasern gemischt

52 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen

Tierhaaren gemischt

53 - - überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt

59 - - sonstige

- andere Garne, aus Polyacryl- oder Modacrylstapelfasern:

61 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen

Tierhaaren gemischt

62 - - überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt

69 - - sonstige

- andere Garne:

91 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen

Tierhaaren gemischt

92 - - überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt

99 - - sonstige

5510 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus künstlichen Stapelfasern,

nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

- 85 Gewichtsprozent oder mehr künstliche Stapelfasern

enthaltend:

11 - - ungezwirnt

12 - - gezwirnt

20 - andere Garne, überwiegend oder ausschließlich mit Wolle

oder feinen Tierhaaren gemischt

30 - andere Garne, überwiegend oder ausschließlich mit

Baumwolle gemischt

90 - andere Garne

5511 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen oder

künstlichen Stapelfasern, in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

10 - aus synthetischen Stapelfasern, 85 Gewichtsprozent oder

mehr solche Fasern enthaltend

20 - aus synthetischen Stapelfasern, weniger als

85 Gewichtsprozent solche Fasern enthaltend

30 - aus künstlichen Stapelfasern

5512 -- Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr synthetische

Stapelfasern enthaltend:

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyesterstapelfasern

enthaltend:

11 - - roh oder gebleicht

19 - - anders

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyacryl- oder

Modacrylstapelfasern enthaltend:

21 - - roh oder gebleicht

29 - - anders

- andere:

91 - - roh oder gebleicht

99 - - anders

5513 -- Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent synthetische

Stapelfasern enthaltend, überwiegend oder ausschließlich

mit Baumwolle gemischt mit einem Quadratmetergewicht von

170 g oder weniger:

- roh oder gebleicht:

11 - - aus Polyesterstapelfasern in Leinwandbindung

12 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

13 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

19 - - sonstige Gewebe

- gefärbt:

21 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

22 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

23 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

29 - - sonstige Gewebe

- bunt gewebt:

31 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

32 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

33 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

39 - - sonstige Gewebe

- bedruckt:

41 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

42 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

43 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

49 - - sonstige Gewebe

5514 -- Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent synthetische

Stapelfasern enthaltend, überwiegend oder ausschließlich

mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 170 g:

- roh oder gebleicht:

11 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

12 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

13 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

19 - - sonstige Gewebe

- gefärbt:

21 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

22 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

23 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

29 - - sonstige Gewebe

- bunt gewebt:

31 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

32 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

33 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

39 - - sonstige Gewebe

- bedruckt:

41 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

42 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

43 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

49 - - sonstige Gewebe

5515 -- Andere Gewebe aus synthetischen Stapelfasern:

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