Internationales Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren einschließlich Anlage und samt Änderungsprotokoll; Kündigung der Konvention vom 15. Dezember 1950 über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife durch Österreich

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1988-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 22
Änderungshistorie JSON API

Tonwiedergabegerät oder Videogerät zur Bild- oder Bild-

und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe:

11 - - für hochauflösendes Fernsehen (HDTV)

12 - - andere, für mehrfarbiges Bild

13 - - andere, für schwarz-weißes oder anderes einfarbiges

Bild

(20) - Videomonitoren:

21 - - für mehrfarbiges Bild

22 - - für schwarz-weißes oder anderes einfarbiges Bild

30 - Videoprojektoren

8529 -- Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der

Nummern 8525 bis 8528 geeignet:

10 - Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die

zur Verwendung mit diesen Waren geeignet sind

90 - andere:

8530 -- Elektrische Signalgeräte (andere als für die

Nachrichtenübermittlung), Sicherungs-, Kontroll- oder

Steuergeräte, für Schienen- und ähnliche Wege, Straßen,

Binnenwasserwege, Parkeinrichtungen, Hafenanlagen oder

Flugplätze (ausgenommen solche der Nr. 8608):

10 - Geräte für Schienen- und ähnliche Wege

80 - andere Geräte

90 - Teile

8531 -- Akustische oder visuelle elektrische Signalgeräte (z. B.

Läutwerke, Sirenen, Meldetafeln, Diebstahlalarmgeräte,

Feuermelder), ausgenommen solche der Nummer 8512 oder 8530:

10 - Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte

20 - Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder

Leuchtdiodenanzeige (LED)

80 - andere Geräte

90 - Teile

8532 -- Elektrische Festkondensatoren und Dreh- oder andere

einstellbare Kondensatoren:

10 - Festkondensatoren für Stromnetze mit 50/60 Hz mit einer

Blindleistung von 0,5 kVar oder mehr

(Leistungskondensatoren)

- andere Festkondensatoren:

21 - - Tantalkondensatoren

22 - - Aluminium-Elektrolytkondensatoren

23 - - Keramikkondensatoren, mehrschichtig

24 - - Keramikkondensatoren, mehrschichtig

25 - - Papier- oder Kunststoffkondensatoren

29 - - sonstige

30 - Dreh- oder andere einstellbare Kondensatoren

90 - Teile

8533 -- Elektrische Widerstände (einschließlich Rheostate und

Potentiometer), ausgenommen Heizwiderstände:

10 - Festwiderstände aus Kohlenstoff, agglomeriert oder in

Schichtbauweise

- andere Festwiderstände:

21 - - für eine Nennlast von 20 W oder weniger

29 - - sonstige

- Draht-Stellwiderstände, einschließlich Rheostate und

Potentiometer:

31 - - für eine Nennlast von 20 W oder weniger

39 - - sonstige

40 - andere Stellwiderstände, einschließlich Rheostate und

Potentiometer

90 - Teile

8534 00 Gedruckte Schaltungen

8535 -- Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen, Schützen,

Abzweigen, Verbinden oder Anschließen von elektrischen

Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen,

Blitzschutzgeräte, Spannungsbegrenzer,

Spannungsstoßausgleicher, Stecker, Verbindungsdosen), für

eine Spannung von mehr als 1000 Volt:

10 - Sicherungen

- automatische Schutzschalter:

21 - - für eine Spannung von weniger als 72,5 kV

29 - - sonstige

30 - Trennschalter sowie Ein- und Ausschalter

40 - Blitzschutzgeräte, Spannungsbegrenzer und

Spannungsstoßausgleicher

90 - andere

8536 -- Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen, Schützen,

Abzweigen, Verbinden oder Anschließen von elektrischen

Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen,

Spannungsstoßausgleicher, Stecker, Steckdosen,

Lampenfassungen und Verbindungsdosen), für eine Spannung

von 1000 Volt oder weniger:

10 - Sicherungen

20 - automatische Schutzschalter

30 - andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen

- Relais:

41 - - für eine Spannung von 60 V oder weniger

49 - - sonstige

50 - andere Schalter

- Lampenfassungen, Stecker und Steckvorrichtungen:

61 - - Lampenfassungen

69 - - sonstige

90 - andere Geräte

8537 -- Tafeln, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit

mehreren Geräten der Nummer 8535 oder 8536 ausgerüstet,

zum elektrischen Schalten, Steuern oder für die

Stromverteilung (einschließlich solcher auch mit

Instrumenten oder Apparaten des Kapitels 90 ausgestattet),

sowie numerische Steuerungen, ausgenommen

Vermittlungseinrichtungen der Nummer 8517:

10 - für eine Spannung von 1000 V oder weniger

20 - für eine Spannung von mehr als 1000 V

8538 -- Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der

Nummer 8535, 8536 oder 8537 geeignet:

10 - Tafeln, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für

Waren der Nummer 8537, nicht mit ihren Geräten

ausgerüstet

90 - andere

8539 -- Elektrische Glühlampen, Entladungslampen und -röhren,

einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen und

Ultraviolett- oder Infrarotlampen und -röhren; Bogenlampen:

10 - innenverspiegelte Scheinwerferlampen

- andere Glühlampen und -röhren, ausgenommen Ultraviolett

oder Infrarotlampen und -röhren:

21 - - Wolframhalogenlampen und -röhren

22 - - andere, mit einer Leistung von 200 W oder weniger und

für eine Spannung von mehr als 100 V

29 - - sonstige

- Entladungslampen und -röhren, ausgenommen

Ultraviolettlampen und -röhren:

31 - - Leuchtstofflampen und -röhren, mit Glühkathode

32 - - Quecksilber- oder Natriumdampflampen und -röhren;

Metallhalogenidlampen und -röhren

39 - - sonstige

(40) - Ultraviolett- oder Infrarotlampen und -röhren;

Bogenlampen:

41 - - Bogenlampen

49 - - andere

90 - Teile

8540 -- Elektronenröhren mit Glühkathode, Kaltkathode oder

Photokathode (z. B. Vakuumröhren, Röhren mit Dampf- oder

Gasfüllung, Quecksilberdampfgleichrichterlampen und

-röhren, Kathodenstrahlröhren, Fernsehbildaufnahmeröhren):

(10) - Kathodenstrahl-Fernsehbildröhren, einschließlich

Kathodenstrahlröhren für Videomonitoren:

12 - - für schwarz-weißes oder anderes einfarbiges Bild

13 - - für mehrfarbiges Bild des hochauflösenden Fernsehens

(HDTV)

14 - - für anderes mehrfarbiges Bild

20 - Fernsehbildaufnahmeröhren; Bildwandler und

Bildverstärkerröhren; andere Photokathodenröhren

40 - Kathodenstrahlröhren für Datenmonitoren für

mehrfarbiges Bild, mit einem Phosphorbildpunktabstand

von weniger als 0,4 mm

50 - Kathodenstrahlröhren für Datenmonitoren für

schwarz-weißes oder anderes einfarbiges Bild

60 - andere Kathodenstrahlröhren

(70) - Höchstfrequenzröhren (zB Magnetrone, Klystrone,

Wanderfeldröhren und Carcinotrone), ausgenommen

gittergesteuerte Röhren:

71 - - Magnetrone

72 - - Klystrone

79 - - andere

(80) - andere Röhren:

81 - - Empfänger- oder Verstärkerröhren

89 - - sonstige

(90) - Teile:

91 - - von Kathodenstrahlröhren

99 - - sonstige

8541 -- Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterelemente;

lichtempfindliche Halbleiterelemente, einschließlich

photovoltaische Zellen (auch zu Modulen zusammengebaut oder

in Tafeln aufgemacht); Leuchtdioden; gefaßte (montierte)

piezoelektrische Kristalle:

10 - Dioden, ausgenommen Photodioden und Leuchtdioden

- Transistoren, ausgenommen Phototransistoren:

21 - - mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W

29 - - sonstige

30 - Thyristoren, Diacs und Triacs, ausgenommen

lichtempfindliche Elemente

40 - lichtempfindliche Halbleiterelemente, einschließlich

photovoltaische Zellen (auch zu Modulen zusammengebaut

oder in Tafeln aufgemacht); Leuchtdioden

50 - andere Halbleiterelemente

60 - gefaßte (montierte) piezoelektrische Kristalle

90 - Teile

8542 -- Elektronische integrierte Schaltungen und zusammengesetzte

elektronische Mikroschaltungen

(10) - digitale monolithische integrierte Schaltungen:

12 - - Karten mit elektronischen integrierten Schaltungen

(„smart cards'')

13 - - Metalloxid-Halbleiterschaltungen (MOS-Technik)

14 - - Schaltungen in bipolarer Technik hergestellt

19 - - andere, einschließlich Schaltungen in einer

Kombination aus bipolarer und MOS-Technik

(BIMOS-Technik) hergestellt

30 - andere monolithische integrierte Schaltungen

40 - hybride integrierte Schaltungen

50 - zusammengesetzte elektronische Mikroschaltungen

90 - Teile

8543 -- Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener Funktion, in

diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

(10) - Teilchenbeschleuniger:

11 - - Ionenimplantationsapparate zum Dotieren von

Halbleitermaterialien

19 - - andere

20 - Signalgeneratoren

30 - Maschinen und Apparate für die Galvanotechnik,

Elektrolyse oder Elektrophorese

40 - Elektroweidezaungeräte

(80) - andere Maschinen und Apparate:

81 - - Annäherungskarten und -anhänger

89 - - sonstige

90 - Teile

8544 -- Isolierte (einschließlich lackierte oder eloxierte)

Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere

isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlußstücken:

- Draht für Wicklungen:

11 - - aus Kupfer

19 - - sonstige

20 - Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter

30 - Zündkabelsätze und andere Kabelsätze, wie sie für

Fahrzeuge verwendet werden

- andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 80 V

oder weniger:

41 - - mit Anschlußstücken

49 - - sonstige

- andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als

80 V bis einschließlich 1000 V:

51 - - mit Anschlußstücken

59 - - sonstige

60 - andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als

1000 V

8545 -- Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batteriekohlen

und andere Waren aus Graphit oder anderem Kohlenstoff, auch

in Verbindung mit Metall, wie sie für elektrotechnische

Zwecke verwendet werden:

- Kohleelektroden:

11 - - wie sie für Öfen verwendet werden

19 - - sonstige

20 - - Kohlebürsten

90 - andere

8546 -- Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art:

10 - aus Glas

20 - aus keramischen Stoffen

90 - andere

8547 -- Isolierteile für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte

oder Installationen, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit

in der Masse eingelassenen einfachen Metallteilen zum

Befestigen (z. B. Hülsen mit Innengewinde), ausgenommen

Isolatoren der Nummer 8546; Isolierrohre und

Verbindungsstücke hiefür, aus unedlen Metallen, mit

Innenisolierung:

10 - Isolierteile aus keramischen Stoffen

20 - Isolierteile aus Kunststoffen

90 - andere

8548 -- Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen,

Primärbatterien und Akkumulatoren ausgebrauchte

elektrische Primärelemente, Primärbatterien und

Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen oder

Apparaten, in diesem Kapitel anderweitig weder genannt

noch inbegriffen:

10 - Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen,

Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte

elektrische Primärelemente, Primärbatterien und

Akkumulatoren

90 - andere

Abschnitt XVII

Beförderungsmittel

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Abschnitt sind Waren der

Nummer 9501, 9503 oder 9508 sowie Bobschlitten, Rodeln

und dergleichen der Nummer 9506.

2 - Folgende Waren gelten nicht als Teile oder als Teile und

Zubehör dieses Abschnittes, selbst wenn sie erkennbar für

Waren des Abschnittes XVII bestimmt sind:

a - Dichtungen, Unterlegscheiben und dergleichen, aus

Stoffen aller Art (nach stofflicher Beschaffenheit

bzw. in die Nr. 8484 einzureihen) sowie andere Waren

aus vulkanisiertem Kautschuk, ausgenommen

Hartkautschuk (Nr. 4016);

b - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV aus unedlen Metallen

(Abschn. XV) und derartige Teile aus Kunststoffen

(Kap. 39);

c - Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge);

d - Waren der Nummer 8306;

e - Maschinen und Apparate der Nummer 8401 bis 8479 sowie

deren Teile; Waren der Nummer 8481 oder 8482 und,

soweit sie Teile von Motoren oder Antriebsmaschinen

sind, Waren der Nummer 8463;

f - elektrische Maschinen und Ausrüstung (Kap. 85);

g - Waren des Kapitels 90;

h - Waren des Kapitels 91;

i - Waffen (Kap. 93);

k - Beleuchtungskörper der Nummer 9405;

l - Bürsten, die Teile von Fahrzeugen sind (Nr. 9603);

3 - Teile und Zubehör im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur

Teile und Zubehör, die ihrer Beschaffenheit nach

ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses

Abschnittes geeignet sind. Teile und Zubehör, für die

zwei oder mehr Nummern dieses Abschnittes in Betracht

kommen, werden in die Nummer eingereiht, die dem

hauptsächlichen Verwendungszweck der Teile oder des

Zubehörs entspricht.

4 - In diesem Abschnitt gilt:

a - Fahrzeuge, die zur Fortbewegung sowohl auf der

Straße als auch auf Schienen gebaut sind, sind in

die entsprechende Nummer des Kapitels 87

einzureihen;

b - schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge)

sind in die entsprechende Nummer des Kapitels 87

einzureihen;

c - Luftfahrzeuge, die so gebaut sind, daß sie auch als

Landfahrzeuge verwendet werden können, sind in die

entsprechende Nummer des Kapitels 88 einzureihen.

5 - Luftkissenfahrzeuge sind innerhalb dieses Abschnittes

wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am nächsten

stehen, und zwar:

a - In das Kapitel 86, wenn sie dafür konstruiert sind,

sich über einem Führungsgleis fortzubewegen

(Luftkissenzüge);

b - in das Kapitel 87, wenn sie dafür konstruiert sind,

sich über dem Erdboden oder sowohl über dem Erdboden

als auch über Wasser fortzubewegen;

c - in das Kapitel 89, wenn sie dafür konstruiert sind,

sich über Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am

Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich

über Eisflächen fortbewegen können.

Teile und Zubehör von Luftkissenfahrzeugen sind wie

Teile und Zubehör von Fahrzeugen jener Nummer zu

tarifieren, der die Luftkissenfahrzeuge nach den

vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden.

Ortsfestes Material für Verkehrswege für

Luftkissenzüge ist wie ortsfestes Gleismaterial für

Schienenfahrzeuge zu tarifieren; Signal-,

Sicherungs-, Kontroll- und Verkehrsleiteinrichtungen

für Verkehrswege von Luftkissenzügen sind wie solche

für Eisenbahnen zu behandeln.

Kapitel 86

Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial sowie Teile davon;

mechanische und elektromechanische Signalvorrichtungen für

Verkehrswege

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Bahnschwellen für Schienenwege, aus Holz (Nr. 4406)

oder aus Beton (Nr. 6810) und Betonelemente zum Bau

von Führungsschienen für Luftkissenzüge (Nr. 6810);

b - Gleisbaumaterial aus Eisen oder Stahl der

Nummer 7302;

c - elektrische Signal-, Sicherungs-, Kontroll- und

Steuergeräte der Nummer 8530.

2 - In die Nummer 8607 sind unter anderem einzureihen:

a - Achsen, Räder, Radsätze (Radgestelle), Radreifen,

Radmittelstücke und andere Teile von Rädern;

b - Rahmen, Untergestelle, Drehgestelle und

Schwenkgestelle;

c - Achslager, Bremsvorrichtungen;

d - Puffer, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen,

Faltenbälge für Gangverbindungen;

e - Karosserien.

3 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden

Anmerkung 1 sind in die Nummer 8608 insbesondere

einzureihen:

a - zusammengesetzte Gleise, Drehscheiben, Prellböcke,

Lademaße (Ladelehnen, Profilrahmen);

b - Semaphore, mechanische Signalscheiben,

Schrankenanlagen, Signal- und

Abschnittskontrollanlagen sowie andere mechanische

(einschließlich elektromechanische) Sicherungs-

und ähnliche Wege, Straßen, Binnenwasserwege,

Parkeinrichtungen, Hafenanlagen und Flugplätze.

8601 -- Lokomotiven aller Art, die die Antriebsenergie aus dem

Stromnetz oder aus elektrischen Akkumulatoren beziehen:

10 - mit aus dem Stromnetz bezogener Antriebsenergie

20 - mit aus elektrischen Akkumulatoren bezogener

Antriebsenergie

8602 -- Andere Lokomotiven; Lokomotivtender:

10 - dieselelektrische Lokomotiven

90 - andere

8603 -- Eisenbahn- oder Straßenbahntriebwagen, ausgenommen solche

der Nummer 8604:

10 - mit aus dem Stromnetz bezogener Antriebsenergie

90 - andere

8604 00 Eisenbahn- und Straßenbahninstandhaltungsfahrzeuge oder

Servicefahrzeuge, auch mit eigenem Antrieb (z. B.

Werkstattwagen, Kranwagen, Gleisstopfwagen,

Gleisrichtmaschinen, Prüfwagen, Gleisinspektionswagen,

Draisinen)

8605 00 Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen für die

Personenbeförderung, ohne eigenen Antrieb; Gepäckswagen,

Postwagen und andere Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen für

Spezialzwecke, ohne eigenen Antrieb (ausgenommen solche der

Nr. 8604)

8606 -- Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen für die Güterbeförderung,

ohne eigenen Antrieb:

10 - Kesselwagen und dergleichen

20 - Wagen mit Wärmeisolierung und Kühlwagen, andere als

solche der Unternummer 8606 10

30 - Selbstentladewagen, ausgenommen solcher der

Unternummer 8606 10 oder 8606 20

- andere:

91 - - gedeckte und geschlossene

92 - - offene, mit nicht abnehmbaren, mehr als 60 cm hohen

Wänden

99 - - sonstige

8607 -- Teile von Schienenfahrzeugen

- Drehgestelle, Bissel-Schwenkgestelle, Achsen und Räder,

Teile davon:

11 - - Triebdrehgestelle und Bissel-Triebschwenkgestelle

12 - - andere Drehgestelle und Bissel-Schwenkgestelle

19 - - sonstige, einschließlich Teile

- Bremsen und Teile davon:

21 - - Druckluftbremsen und Teile davon

29 - - sonstige

30 - Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen sowie Puffer,

Teile davon

- andere:

91 - - von Lokomotiven

99 - - sonstige

8608 00 Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (einschließlich

elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Kontroll- oder

Steuergeräte für Schienen- und ähnliche Wege, Straßen,

Binnenwasserwege, Parkeinrichtungen, Hafenanlagen oder

Flugplätze; Teile dieser Waren

8609 00 Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für den

Transport von Flüssigkeiten, speziell für eine oder mehrere

Beförderungsarten gebaut und ausgestattet

Kapitel 87

Kraftfahrzeuge, Traktoren (Zugmaschinen), Motorräder, Fahrräder und

andere Landfahrzeuge sowie deren Teile und Zubehör

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind Fahrzeuge, die

ausschließlich zur Fortbewegung auf Schienen gebaut sind.

2 - Als Traktoren (Zugmaschinen) gelten Kraftfahrzeuge, die

im wesentlichen dafür gebaut sind, andere Fahrzeuge,

Geräte oder Lasten zu ziehen oder zu schieben. Sie können

auch mit einer kleinen Ladefläche oder einer ähnlichen

Vorrichtung ausgestattet sein, die im Zusammenhang mit

ihrem Hauptverwendungszweck (Ziehen oder Schieben) das

Befördern von Werkzeugen, Saatmitteln und dergleichen

ermöglichen.

Maschinen und Arbeitsgeräte, die auswechselbare

Vorrichtungen für Traktoren (Zugmaschinen) der Nummer

8701 darstellen, sind in ihre jeweiligen Nummern

einzureihen, selbst wenn sie mit den Traktoren zur

Abfertigung gestellt werden und auch wenn sie auf diesen

montiert sind.

3 - Kraftfahrzeugfahrgestelle (Chassis) mit Führerhaus sind

in die Nummern 8702 bis 8704 und nicht in die Nummer 8706

einzureihen.

4 - In die Nummer 8712 gehören alle zweirädrigen

Kinderfahrräder, andere Fahrräder für Kinder gehören in

die Nummer 9501.

8701 -- Traktoren (Zugmaschinen), andere als solche der

Nummer 8709:

10 - Einachstraktoren

20 - Zugmaschinen für Sattelanhänger

30 - Raupenzugmaschinen

90 - andere

8702 -- Kraftfahrzeuge für die Beförderung von 10 oder mehr

Personen, einschließlich des Fahrzeuglenkers:

10 - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit Kompressionszündung

(Diesel- oder Halbdieselmotoren)

90 - andere

8703 -- Kraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich für

die Beförderung von Personen gebaut sind (andere als solche

der Nr. 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und

Rennwagen:

10 - Fahrzeuge, besonders für das Fahren auf Schnee gebaut;

Fahrzeuge, besonders für die Beförderung von Personen auf

Golfplätzen gebaut und ähnliche Fahrzeuge

- andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit

Funkenzündung:

21 - - mit einem Hubraum von 1000 cm3 oder weniger

22 - - mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3, aber nicht

mehr als 1500 cm3

23 - - mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3, aber nicht

mehr als 3000 cm3

24 - - mit einem Hubraum von mehr als 3000 cm3

- andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren):

31 - - mit einem Hubraum von 1500 cm3 oder weniger

32 - - mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3, aber nicht

mehr als 2500 cm3

33 - - mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3

90 - andere

8704 -- Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung:

10 - Muldenkipper zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes

gebaut

- andere mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren):

21 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 5 Tonnen

oder weniger

22 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als

5 Tonnen, aber nicht mehr als 20 Tonnen

23 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als

20 Tonnen

- andere, mit Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung:

31 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 5 Tonnen

oder weniger

32 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als

5 Tonnen

90 - andere

8705 -- Spezialkraftfahrzeuge, andere als solche, die hauptsächlich

für die Beförderung von Personen oder Waren gebaut sind

(z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerlöschwagen,

Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Spreng- und

Berieselungswagen, Werkstattwagen und Röntgenwagen):

10 - Kranwagen

20 - Tiefbohrfahrzeuge mit Derrickkran

30 - Feuerlöschwagen

40 - Betonmischwagen

90 - andere

8706 00 Fahrgestelle (Chassis) mit Motor, für Kraftfahrzeuge der

Nummern 8701 bis 8705

8707 -- Karosserien (einschließlich Führerhäuser) für

Kraftfahrzeuge der Nummern 8701 bis 8705:

10 - für Fahrzeuge der Nummer 8703

90 - andere

8708 -- Teile und Zubehör, für Kraftfahrzeuge der Nummern 8701 bis

8705:

10 - Stoßstangen und Teile davon

- andere Teile und Zubehör für Karosserien (einschließlich

Führerhäuser):

21 - - Sicherheitsgurte

29 - - sonstige

- Bremsen und Servobremsen sowie Teile davon:

31 - - montierte Bremsbeläge

39 - - sonstige

40 - Schaltgetriebe

50 - Antriebsachsen mit Differential, auch mit anderen

Kraftübertragungsvorrichtungen ausgerüstet

60 - Achsen, andere als Antriebsachsen, und Teile davon

70 - Räder sowie Teile und Zubehör davon

80 - Stoßdämpfer

- andere Teile und anderes Zubehör:

91 - - Kühler

92 - - Auspufftöpfe und Auspuffrohre

93 - - Kupplungen und Teile davon

94 - - Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgehäuse

99 - - sonstige

8709 -- Werkskarren, mit eigenem Antrieb, ohne Hebe- oder

Arbeitsvorrichtungen, wie sie in Fabriken, Lagerhäusern,

Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Befördern von Waren

auf kurzen Strecken verwendet werden; Zugkarren, wie sie

auf Bahnsteigen verwendet werden; Teile davon:

- Karten:

11 - - elektrische

19 - - sonstige

90 - Teile

8710 00 Panzerkampfwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge,

motorisiert, auch bewaffnet; Teile davon

8711 -- Motorräder (einschließlich Motorfahrräder) und Fahrräder

mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen:

10 - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit einem Hubraum von

50 cm3 oder weniger

20 - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit einem Hubraum von

mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 250 cm3

30 - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit einem Hubraum von

mehr als 250 cm3, aber nicht mehr als 500 cm3

40 - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit einem Hubraum von

mehr als 500 cm3, aber nicht mehr als 800 cm3

50 - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit einem Hubraum von

mehr als 800 cm3

90 - andere

8712 00 Zweirädrige Fahrräder und andere Fahrräder (einschließlich

Lieferdreiräder), nicht motorisiert

8713 -- Rollstühle und ähnliche Fahrzeuge, für Kranke und

Körperbehinderte, auch mit Motor oder anderem mechanischen

Antrieb:

10 - ohne mechanischen Antrieb

90 - andere

8714 -- Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Nummern 8711 bis 8713:

- von Motorrädern (einschließlich Motorfahrrädern):

11 - - Sättel

19 - - sonstige

20 - von Fahrstühlen und ähnlichen Fahrzeugen, für Kranke und

Körperbehinderte

- andere:

91 - - Rahmen und Gabeln sowie Teile davon

92 - - Felgen und Speichen

93 - - Radnaben, andere als Freilaufnaben mit

Rücktrittbremse; Freilaufkettenräder

94 - - Bremsen, einschließlich Freilaufnaben mit

Rücktrittbremse sowie Teile davon

95 - - Sättel

96 - - Pedale und Tretkurbelantriebe sowie Teile davon

99 - - sonstige

8715 00 Kinderwagen und Teile davon

8716 -- Anhänger und Sattelanhänger; andere Fahrzeuge ohne

mechanischen Antrieb; Teile davon:

10 - Anhänger und Sattelanhänger für Wohn- oder Campingzwecke

20 - Selbstlade- oder Selbstentladeanhänger und

-sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke

- andere Anhänger und Sattelanhänger für die Beförderung

von Waren:

31 - - Tankanhänger und Tanksattelanhänger

39 - - sonstige

40 - andere Anhänger und Sattelanhänger

80 - andere Fahrzeuge

90 - Teile

Kapitel 88

Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und Teile davon

Anmerkung zu den Unternummern

1 - Als Leergewicht im Sinne der Unternummern 8802 11 bis

8802 40 gilt das Gewicht der Luftfahrzeuge in

flugbereitem Zustand unter Ausschluß des Gewichtes der

Besatzung, des Treibstoffes sowie der Ausrüstung, die

nicht fest eingebaut ist.

8801 -- Ballons und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hängegleiter und

andere Luftfahrzeuge ohne eigenen Antrieb:

10 - Segelflugzeuge und Hängegleiter

90 - andere

8802 -- Andere Luftfahrzeuge (zB Hubschrauber, Flugzeuge);

Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und ihre Träger

für den Raumstart sowie Suborbitalfahrzeuge:

- Hubschrauber:

11 - - mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger

12 - - mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg

20 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht

von 2000 kg oder weniger

30 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht

von mehr als 2000 kg bis einschließlich 15.000 kg

40 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht

von mehr als 15.000 kg

60 - Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und ihre

Träger für den Raumstart sowie Suborbitalfahrzeuge

8803 -- Teile von Waren der Nummer 8801 oder 8802:

10 - Propeller und Rotoren sowie Teile davon

20 - Fahrgestelle und Teile davon

30 - andere Teile von Flugzeugen und Hubschraubern

90 - andere

8804 00 Fallschirme (einschließlich lenkbare Fallschirme und

Gleitschirme) sowie rotierende Fallschirme; Teile und

Zubehör davon

8805 -- Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Apparate und

Vorrichtungen für Decklandungen von Luftfahrzeugen und

ähnliche Apparate und Vorrichtungen; Flugsimulatoren; Teile

dieser Waren:

10 - Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon;

Apparate und Vorrichtungen für Decklandungen von

Luftfahrzeugen und ähnliche Apparate und Vorrichtungen

sowie Teile davon

20 - Flugsimulatoren und Teile davon

Kapitel 89

Wasserfahrzeuge und schwimmende Konstruktionen

Anmerkung

1 - Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder

unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte

vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn ihre

Zugehörigkeit zu einer bestimmten Art von

Wasserfahrzeugen zweifelhaft ist, in die Nummer 8906

einzureihen.

8901 -- Passagierschiffe, Ausflugsschiffe, Fährschiffe,

Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Schiffe für die

Beförderung von Personen oder Waren:

10 - Passagierschiffe, Ausflugsschiffe und ähnliche Schiffe,

hauptsächlich für die Beförderung von Personen gebaut;

Fährschiffe aller Art

20 - Tankschiffe

30 - Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unternummer 8901 20

90 - andere Schiffe für die Beförderung von Waren und andere

Schiffe für die gleichzeitige Beförderung von Personen

und Waren

8902 00 Fischereischiffe; schwimmende Fabriken und andere Schiffe,

für die Verarbeitung oder Konservierung von

Fischereierzeugnissen

8903 -- Yachten und andere Boote für Vergnügungs- und Sportzwecke;

Ruderboote und Kanus:

10 - aufblasbare Boote

- andere:

91 - - Segelboote, auch mit Hilfsmotor

92 - - Motorboote, ausgenommen Außenbordmotorboote

99 - - sonstige

8904 00 Schlepper und Schubschiffe

8905 -- Leuchtschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger,

Schwimmkrane und andere Schiffe, deren Fahreigenschaft im

Vergleich zu ihrem Hauptverwendungszweck von

untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks; schwimmende

oder unter Wasser absenkbare Bohr- oder Förderplattformen:

10 - Schwimmbagger

20 - schwimmende oder unter Wasser absenkbare Bohr- oder

Förderplattformen

90 - andere

8906 00 Andere Schiffe, einschließlich Kriegsschiffe und

Rettungsschiffe, ausgenommen Ruderboote

8907 -- Andere schwimmende Konstruktionen (z. B. Flöße,

Schwimmtanks, Senkkästen, Landungsbrücken, Bojen und

Baken):

10 - aufblasbare Flöße

90 - andere

8908 00 Schiffe und andere schwimmende Konstruktionen, zum

Abwracken

Abschnitt XVIII

Optische, photographische, kinematographische, Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische oder chirurgische Instrumente und Apparate; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör dieser Waren

Kapitel 90

Optische, photographische, kinematographische, Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische oder chirurgische Instrumente und Apparate; Teile und Zubehör dieser Waren

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Waren für technische Zwecke, wie sie in Maschinen und

Geräten verwendet werden, aus vulkanisiertem

Kautschuk (ausgenommen Hartkautschuk) (Nr. 4016), aus

Leder- oder Kunstleder (Nr. 4204) oder aus

Spinnstoffen (Nr. 5911);

b - Stützgürtel und andere Waren zum Stützen, aus

Spinnstoffen, deren beabsichtigte Stütz- oder

Halftefunktion für die Organe ausschließlich

auf ihrer Elastizität beruht (z. B.

Schwangerschaftsgürtel, Thoraxbandagen,

Abdominalbandagen, Gelenksbandagen, Stützbandagen für

Muskeln) (Abschn. XI);

c - feuerfeste Waren der Nummer 6903; keramische Waren

für Laboratorien sowie für chemische oder technische

Zwecke der Nummer 6909;

d - Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der

Nummer 7009 oder Spiegel aus unedlen Metallen oder

Edelmetallen, soweit sie nicht den Charakter von

optischen Elementen besitzen, der Nummer 8306 oder

des Kapitels 71;

e - Glaswaren der Nummer 7007, 7008, 7011, 7014, 7015

oder 7017;

f - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus

Kunststoffen (Kap. 39);

g - Pumpen mit Flüssigkeitszähler oder -messer der

Nummer 8413; Zähl- und Kontrollwaagen sowie gesondert

zur Abfertigung gestellte Gewichte für Waagen

(Nr. 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben

oder Fördern (Nrn. 8425 bis 8428); Papier- und

Pappeschneidmaschinen aller Art (Nr. 8441);

Vorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke oder

Werkzeuge an Werkzeugmaschinen der Nummer 8466,

einschließlich solcher mit optischer

Ablesevorrichtung (z. B. optische Teilköpfe),

ausgenommen jedoch rein optische Instrumente (z. B.

Zentrierfernrohre, Fluchtfernrohre, Rechenmaschinen

(Nr. 8470); Druckreduzierventile sowie andere Ventile

und Armaturen (Nr. 8481);

h - Scheinwerfer, wie sie für Fahrräder oder

Kraftfahrzeuge verwendet werden (Nr. 8512); tragbare

elektrische Leuchten der Nummer 8513,

kinematographische Tonaufnahme-, Tonwiedergabe- und

Tonkopiergeräte (Nrn. 8519 und 8520); Tonköpfe

(Nr. 8522); Radargeräte, Funknavigationsgeräte und

Funkfernsteuergeräte (Nr. 8526); innenverspiegelte

Scheinwerferlampen der Nummer 8539, optische

Lichtleitkabel der Nummer 8544;

i - Scheinwerfer der Nummer 9405;

k - Waren des Kapitels 95;

l - Hohlmaße, die nach stofflicher Beschaffenheit

einzureihen sind;

m - Spulen, Rollen oder ähnliche Materialträger (nach

stofflicher Beschaffenheit einzureihen, z. B.

Nr. 3923 oder Abschn. XV).

2 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden

Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör von Maschinen,

Apparaten, Instrumenten oder Waren dieses Kapitels nach

folgenden Regeln einzureihen:

a - Teile und Zubehör, die selbst Waren einer der Nummern

dieses Kapitels oder der Kapitel 84, 85 und 91

(ausgenommen der Nrn. 8485, 8548 und 9033)

darstellen, gehören in diese Nummern, gleichgültig,

für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder

Instrumente die Teile bestimmt sind;

b - andere Teile und anderes Zubehör werden, wenn sie

ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte

Maschine, ein bestimmtes Instrument oder einen

bestimmten Apparat oder für mehrere Maschinen,

Apparate oder Instrumente der gleichen Nummer

(einschließlich Maschinen, Instrumente und Apparate

der Nrn. 9010, 9013 oder 9031), geeignet sind, in die

Nummer dieser Maschinen, Instrumente oder Apparate

eingereiht;

c - andere Teile und anderes Zubehör sind in die

Nummer 9033 einzureihen.

3 - Die Bestimmungen der Anmerkung 4 zum Abschnitt XVI gelten

sinngemäß auch für dieses Kapitel.

4 - Nicht in die Nummer 9005 gehören Zielfernrohre für

Waffen, Periskope und Unterseeboote oder Panzerkampfwagen

oder Fernrohre für Maschinen, Vorrichtungen, Instrumente

oder Apparate dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI;

solche Fernrohre und Periskope sind in die Nummer 9013

einzureihen.

5 - Optische Instrumente, Vorrichtungen oder Maschinen zum

Messen oder Kontrollieren, für die sowohl die Nummer 9013

als auch die Nummer 9031 in Betracht käme, gehören in die

Nummer 9031.

6 - In die Nummer 9032 gehören nur:

a - Instrumente und Apparate zum selbsttätigen Regeln

der Durchflußmenge, der Standhöhe, des Druckes oder

anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder

Gasen oder zur selbsttätigen Kontrolle der

Temperatur, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer

elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu

regelnden Größe ändert; und

b - selbsttätige Regler für elektrische Größen sowie

Instrumente oder Apparate zum selbsttätigen Regeln

nichtelektrischer Größen, wenn deren Arbeitsweise auf

einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit

der zu regelnden Größe ändert.

9001 -- Optische Fasern und optische Faserbündel, optische

Faserkabel, andere als die der Nummer 8544; Folien und

Platten aus polarisierenden Stoffen; Linsen (einschließlich

Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische

Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefaßt, ausgenommen

nicht optisch bearbeitete Elemente aus Glas:

10 - optische Fasern, optische Faserbündel und -kabel

20 - Folien und Platten aus polarisierenden Stoffen

30 - Kontaktlinsen

40 - Brillengläser aus Glas

50 - Brillengläser aus anderen Stoffen

90 - andere

9002 -- Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus

Stoffen aller Art, gefaßt, für Instrumente oder Apparate,

ausgenommen nicht optisch bearbeitete Elemente aus Glas:

- Objektive:

11 - - für Kameras, Projektoren oder für photographische oder

kinematographische Vergrößerungs- oder

Verkleinerungsapparate

19 - - sonstige

20 - Filter

90 - andere

9003 -- Fassungen für Brillen, Schutzbrillen oder ähnliche Waren;

Teile davon:

- Fassungen:

11 - - aus Kunststoffen

19 - - aus anderen Stoffen

90 - Teile

9004 -- Brillen, Schutzbrillen und ähnliche Waren, zur Korrektur

und zum Schutz der Augen oder für andere Zwecke:

10 - Sonnenbrillen

90 - andere

9005 -- Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische

Teleskope und Gestelle dafür; andere astronomische

Instrumente und Gestelle dafür, ausgenommen jedoch

Instrumente, Apparate und Geräte für die Radioastronomie:

10 - binokulare Ferngläser

80 - andere Instrumente:

90 - Teile und Zubehör (einschließlich Gestelle)

9006 -- Photographische (andere als kinematographische)

Aufnahmeapparate; photographische Blitzlichtgeräte und

Photoblitzlichtlampen, andere als Entladungslampen der

Nummer 8539:

10 - Aufnahmeapparate, wie sie für die Herstellung von

Druckplatten oder Druckzylindern verwendet werden

20 - Aufnahmeapparate, wie sie für die Aufnahme von Dokumenten

auf Mikrofilm, Mikrofiche oder anderen Mikroträgern

verwendet werden

30 - Aufnahmeapparate, für die Unterwasser oder

Luftbildphotographie oder für die medizinische oder

chirurgische Untersuchung innerer Organe oder für

gerichtsmedizinische oder kriminaltechnische

Laboratorien besonders gebaut

40 - Sofortbildkameras

- andere Aufnahmeapparate:

51 - - Spiegelreflexkameras für Rollfilme mit einer Breite von

35 mm oder weniger

52 - - andere, für Rollfilme mit einer Breite von weniger als

35 mm

53 - - andere, für Rollfilme mit einer Breite von 35 mm

59 - - sonstige

- photographische Blitzlichtgeräte und

Photoblitzlichtlampen:

61 - - Elektronenblitzgeräte

62 - - Blitzlichtlampen, Blitzwürfel und dergleichen

69 - - sonstige

- Teile und Zubehör:

91 - - für photographische Aufnahmeapparate

99 - - sonstige

9007 -- Kinematographische Aufnahmeapparate und Projektoren, auch

mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten:

- Aufnahmeapparate:

11 - - für Filme mit einer Breite von weniger als 16 mm oder

für Doppel-8 mm-Filme

19 - - sonstige

- Projektoren:

21 - - für Filme mit einer Breite von weniger als 16 mm

29 - - sonstige

- Teile und Zubehör:

91 - - für Aufnahmeapparate

92 - - für Projektoren

9008 -- Stehbildprojektoren; photographische (andere als

kinematographische) Vergrößerungs- und

Verkleinerungsapparate:

10 - Projektoren für Diapositive

20 - Lesegeräte für Mikrofilm, Mikrofiche oder andere

Mikroträger, auch für die Herstellung von Kopien geeignet

30 - andere Stehbildprojektoren

40 - photographische (andere als kinematographische)

Vergrößerungs- und Verkleinerungsapparate

90 - Teile und Zubehör

9009 -- Photokopierapparate mit optischem System oder für das

Kontaktverfahren sowie Thermokopiergeräte:

- elektrostatische Photokopiergeräte

11 - - mit direkter Wiedergabe des Originalbildes arbeitend

(direktes Verfahren)

12 - - mit Wiedergabe des Originalbildes über einen

Zwischenträger arbeitend (indirektes Verfahren)

- andere Photokopiergeräte:

21 - - mit optischem System

22 - - für das Kontaktverfahren

30 - Thermokopiergeräte

90 - Teile und Zubehör

9010 -- Apparate und Ausrüstungen für photographische oder

kinematographische Laboratorien (einschließlich Apparate

für die Projektion von Schaltbildern auf sensibilisierte

Halbleitermaterialien), in anderen Nummern dieses Kapitels

nicht genannt oder inbegriffen; Negativbetrachter;

Projektionsschirme und Projektionswände:

10 - Apparate und Ausrüstungen für die selbsttätige

Entwicklung von photographischen oder Kinematographischen

Filmen oder von photographischem Papier in Rollen sowie

Apparate und Ausrüstungen, die automatisch von

entwickelten Filmen Abzüge auf photographischem Papier in

Rollen herstellen

20 - andere Apparate und Ausrüstungen für photographische oder

kinematographische Laboratorien; Negativbetrachter

30 - Projektionsschirme und Projektionswände

90 - Teile und Zubehör

9011 -- Optische Mikroskope, einschließlich Solche für die

Mikrophotographie, Mikrokinematographie oder

Mikroprojektion:

10 - Stereomikroskope

20 - andere Mikroskope, für die Mikrophotographie,

Mikrokinematographie oder Mikroprojektion

80 - andere Mikroskope

90 - Teile und Zubehör

9012 -- Andere als optische Mikroskope; Diffraktographen:

10 - andere als optische Mikroskope; Diffraktographen

90 - Teile und Zubehör

9013 -- Flüssigkristallanzeigen, die keine in anderen Nummern

genauer erfaßten Waren darstellen; Vorrichtungen zur

Erzeugung von Laserstrahlen, ausgenommen Laserdioden;

andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, in diesem

Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

10 - Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre als Teile

für Maschinen, Instrumente

20 - Vorrichtungen zur Erzeugung von Laserstrahlen,

ausgenommen Laserdioden

80 - andere Geräte, Apparate und Instrumente

90 - Teile und Zubehör

9014 -- Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere

Navigationsinstrumente und -apparate:

10 - Kompasse, einschließlich Navigationskompasse

20 - Instrumente und Apparate für die Luft- oder

Weltraumnavigation (ausgenommen Kompasse)

80 - andere Instrumente und Apparate

90 - Teile und Zubehör

9015 -- Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie,

Topographie, Feld- und Höhenvermessung, Photogrammetrie,

Hydrographie, Ozeanographie, Hydrologie, Meteorologie oder

Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser:

10 - Entfernungsmesser

20 - Theodolite und Tachymeter

30 - Nivellierinstrumente

40 - Instrumente und Geräte für die Photogrammetrie

80 - andere Instrumente, Apparate und Geräte

90 - Teile und Zubehör

9016 00 Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 Milligramm oder

weniger, auch mit Gewichten

9017 -- Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente (z. B.

Zeichenmaschinen, Pantographen, Winkelmesser, Reißzeuge,

Rechenschieber und Rechenscheiben); Instrumente für die

Längenmessung mit der Hand (z. B. Maßstäbe und Maßbänder,

Mikrometer und Schiebelehren und andere Lehren), in diesem

Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

10 - Zeichentische und Zeichenmaschinen, auch automatische

20 - andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente

30 - Mikrometer, Schiebelehren und andere Lehren

80 - andere Instrumente

90 - Teile und Zubehör

9018 -- Instrumente, Apparate und Geräte, für medizinische,

chirurgische, zahnmedizinische oder veterinärmedizinische

Verwendung, einschließlich Szintigraphen und andere

elektromedizinische Apparate sowie Apparate zur Prüfung des

Sehvermögens:

- Elektro-Diagnoseapparate (einschließlich der Apparate zur

funktionellen Prüfung oder zur Kontrolle der

physiologischen Parameter):

11 - - Elektrokardiographen

19 - - sonstige

20 - Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte

- Injektionsspritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und

dergleichen:

31 - - Spritzen, auch mit Nadeln

32 - - Hohlnadeln aus Metall und chirurgische Nähnadeln

39 - - sonstige

- andere Instrumente, Apparate und Geräte für

zahnmedizinische Zwecke:

41 - - Dentalbohrmaschinen, auch mit anderer zahnmedizinischer

Ausrüstung auf einem gemeinsamen Sockel

49 - - sonstige

50 - andere Instrumente, Apparate und Geräte für die

Augenheilkunde

90 - andere Instrumente, Apparate und Geräte

9019 -- Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;

Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für

Psychotechnik, Ozontherapie, Sauerstofftherapie,

Aerosoltherapie und künstliche Beatmung sowie andere

Apparate und Geräte für die Atmungstherapie:

10 - Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;

Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für die

Psychotechnik

20 - Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie,

Aerosoltherapie und künstliche Beatmung sowie andere

Apparate und Geräte für die Atmungstherapie

9020 00 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen

Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch

auswechselbare Filter aufweisen

9021 -- Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich

Krücken, medizinisch-chirurgische Gürtel und Bänder;

Schienen und andere Vorrichtungen zur Behandlung von

Knochenbrüchen; künstliche Körperteile; Schwerhörigengeräte

und andere Apparate und Vorrichtungen, die zur Behebung von

Funktionsschäden oder Gebrechen in der Hand oder am Körper

getragen oder in diesen eingepflanzt werden:

- künstliche Gelenke und andere Apparate und Vorrichtungen

für die Orthopädie oder Behandlung von Knochenbrüchen:

11 - - künstliche Gelenke

19 - - sonstige

- künstliche Zähne und Zahnprothesen:

21 - - künstliche Zähne

29 - - sonstige

30 - andere künstliche Körperteile

40 - Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehör

50 - Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör

90 - andere

9022 -- Röntgenapparate oder Apparate, die Alpha-, Beta- oder

Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische,

chirurgische, zahnmedizinische oder veterinärmedizinische

Zwecke, einschließlich der Apparate für die

Strahlenphotographie oder die Strahlentherapie,

Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zur Erzeugung von

Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Steuerpulte und

Bedienungstische, Bildschirme, Tische, Sessel und

dergleichen, für die Untersuchung und Behandlung:

- Röntgenapparate, auch für medizinische, chirurgische,

zahnmedizinische oder veterinärmedizinische Verwendung,

einschließlich Apparate für die Röntgenphotographie oder

die Strahlentherapie:

11 - - für medizinische, chirurgische, zahnmedizinische oder

veterinärmedizinische Zwecke

19 - - für andere Zwecke

- Apparate, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden,

auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder

veterinärmedizinische Zwecke, einschließlich Apparate für

die Strahlenphotographie oder die Strahlentherapie:

21 - - für medizinische, chirurgische, zahnmedizinische oder

veterinärmedizinische Zwecke

29 - - für andere Zwecke

30 - Röntgenröhren

90 - andere, einschließlich Teile und Zubehör

9023 00 Instrumente, Apparate und Modelle für Vorführzwecke (z. B.

in Schulen oder Ausstellungen), für andere Zwecke nicht

verwendbar

9024 -- Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte,

Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer

mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. Metallen,

Holz, Spinnstoffen, Papier und Kunststoffen):

10 - Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen von Metallen

80 - - andere Maschinen, Apparate und Geräte

90 - Teile und Zubehör

9025 -- Dichtemesser, Aräometer, Senkwaagen und ähnliche

schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer,

Hygrometer und Psychrometer, auch mit

Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert:

- Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen

Instrumenten kombiniert:

11 - - mit Flüssigkeitsfüllung, direkt ablesbar

19 - - sonstige

20 - Barometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert

80 - andere Instrumente

90 - Teile und Zubehör

9026 -- Instrumente und Apparate zum Messen oder Kontrollieren von

Durchfluß, Standhöhe, Druck oder von anderen veränderlichen

Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B.

Durchflußmengenmesser, Standanzeiger, Manometer und

Wärmemengenmesser), ausgenommen Instrumente und Apparate

der Nummer 9014, 9015, 9028 oder 9032:

10 - zum Messen oder Kontrollieren von Durchfluß oder

Standhöhe von Flüssigkeiten

20 - zum Messen oder Kontrollieren des Druckes

80 - andere Instrumente oder Apparate

90 - Teile und Zubehör

9027 -- Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder

chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer,

Spektrometer und Gas- oder Rauchanalysenapparate);

Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen der

Viskosität, Porosität, Dehnung, Oberflächenspannung oder

dergleichen; Instrumente und Apparate für kalorimetrische,

akustische oder photometrische Messungen (einschließlich

Belichtungsmesser); Mikrotome:

10 - Gas- oder Rauchanalysenapparate

20 - Chromatographen und Elektrophoreseinstrumente

30 - Spektrometer, Spektrophotometer und Spektrographen, die

optische Strahlungen (Ultraviolett-Strahlen, sichtbares

Licht, Infrarot-Strahlen) verwenden

40 - Belichtungsmesser

50 - andere Instrumente und Apparate, die optische Strahlungen

(Ultraviolett-Strahlen, sichtbares Licht,

Infrarotstrahlen) verwenden

80 - andere Instrumente und Apparate

90 - Mikrotome; Teile und Zubehör

9028 -- Verbrauchs- oder Produktionszähler für Gas, Flüssigkeiten

und Elektrizität, einschließlich derartiger Prüf- und

Eichzähler für diese Geräte:

10 - Gaszähler

20 - Flüssigkeitszähler

30 - Elektrizitätszähler

90 - Teile und Zubehör

9029 -- andere Zähler (Tourenzähler, Produktionszähler,

Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und

dergleichen); Tachometer und andere

Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Nummer 9014

oder 9015; Stroboskope:

10 - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter,

Kilometerzähler, Schrittzähler und dergleichen

20 - Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope

90 - Teile und Zubehör

9030 -- Oszilloskope, Spektralanalysengeräte und andere

Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder

Kontrollieren elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der

Nummer 9028; Instrumente und Apparate zum Messen oder zum

Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen-, kosmischen

oder anderen ionisierenden Strahlen:

10 - Instrumente und Apparate zum Messen oder zum Nachweis von

ionisierenden Strahlen

20 - Kathodenstrahloszilloskope und

Kathodenstrahloszillographen

- andere Instrumente und Apparate zum Messen oder

Kontrollieren der Spannung, der Stromstärke, des

Widerstandes oder der Leistung, ohne

Registriervorrichtung:

31 - - Multipeler

39 - - sonstige

40 - andere Instrumente und Apparate, besonders für die

Fernmeldetechnik gebaut (z. B. Nebensprechmesser,

Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und

Geräuschspannungsmesser)

- andere Instrumente und Apparate:

81 - - mit Registriervorrichtung

89 - - sonstige

90 - Teile und Zubehör

9031 -- Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder

Kontrollieren, in diesem Kapitel anderweitig weder genannt

noch inbegriffen; Profilprojektoren:

10 - Maschinen zum Auswuchten mechanischer Teile

20 - Prüfstände

30 - Profilprojektoren

40 - andere optische Instrumente, Apparate und Geräte

80 - andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen

90 - Teile und Zubehör

9032 -- Instrumente, Apparate und Geräte zum selbsttätigen Regeln

oder Kontrollieren:

10 - Thermostate

20 - Druckregel- und -Kontrollapparate

- andere Instrumente, Apparate und Geräte:

81 - - hydraulische oder pneumatische

89 - - sonstige

90 - Teile und Zubehör

9033 00 Teile und Zubehör von Maschinen, Apparaten, Geräten und

Instrumenten des Kapitels 90, in diesem Kapitel anderweitig

weder genannt noch inbegriffen

Kapitel 91

Uhrmacherwaren

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Uhrgläser oder Uhrgewichte (nach ihrer stofflichen

Beschaffenheit einzureihen);

b - Uhrketten (Nr. 7113 bzw. 7117);

c - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV aus unedlen Metallen

(Abschn. XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen

(Kap. 39) oder aus Edelmetallen oder aus

Edelmetallplattierungen (im allgemeinen Nr. 7115);

Uhrfedern sind jedoch als Uhrenteile einzureihen

(Nr. 9114);

d - Kugeln für Kugellager (Nr. 7326 bzw. 8482);

e - Waren der Nummer 8412, die so konstruiert sind, daß

sie ohne Hemmung funktionieren;

f - Kugellager (Nr. 8482);

g - Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder

mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder deren

Teilen zusammengesetzt, die erkennbar ausschließlich

oder hauptsächliche für solche Uhrwerke bestimmt sind

(Kap. 85).

2 - Die Nummer 9101 umfaßt lediglich Uhren mit ganz aus

Edelmetall oder Edelmetallplattierungen bestehenden

Gehäusen oder mit derartigen Gehäusen, die mit Natur-

oder Zuchtperlen, Edel- oder Halbedelsteinen

(natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der

Nummern 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäusen

aus unedlem Metall mit darin eingelegtem Edelmetall

gehören in die Nummer 9102.

3 - Kleinuhrwerke im Sinne dieses Kapitels sind Uhrwerke, die

als Gangregler eine Unruh mit Spiralfeder, einen

Quarzkristall oder ein anderes für die Zeitteilung

geeignetes System aufweisen und mit einer Anzeige oder

einer Einrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige

ausgestattet sind. Die Dicke dieser Kleinuhrwerke darf

nicht mehr als 12 mm und deren Breite, Länge oder

Durchmesser nicht mehr als 50 mm betragen.

4 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkung 1 bleiben

Werke und Teile, die sowohl für Uhren als auch für andere

Zwecke, insbesondere für Meß- oder Präzisionsinstrumente

geeignet sind, in diesem Kapitel.

9101 -- Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren

(einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit einem

Gehäuse aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung:

- Armbanduhren, mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb, auch

mit Stoppeinrichtung:

11 - - nur mit mechanischer Anzeige

12 - - nur mit opto-elektronischer Anzeige

- andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:

19 - - sonstige

21 - - mit Automatikaufzug

29 - - sonstige

- andere Uhren:

91 - - mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb

99 - - sonstige

9102 -- Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren

(einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen

solche der Nummer 9101:

- Armbanduhren, mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb, auch

mit Stoppeinrichtung:

11 - - nur mit mechanischer Anzeige

12 - - nur mit opto-elektronischer Anzeige

19 - - sonstige

- andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:

21 - - mit Automatikaufzug

29 - - sonstige

- andere Uhren:

91 - - mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb

99 - - sonstige

9103 -- Uhren mit Kleinuhrwerk, ausgenommen solche der

Nummern 9101, 9102 und 9104:

10 - mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb

90 - andere

9104 00 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren für Land-, Luft-,

Raum- oder Wasserfahrzeuge

9105 -- Andere Uhren mit anderen als Kleinuhrwerken:

- Wecker:

11 - - mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb

19 - - sonstige

- Wanduhren:

21 - - mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb

29 - - sonstige

- andere:

91 - - mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb

99 - - sonstige

9106 -- Zeitkontrollapparate und Zeitmesser mit Uhrwerk oder

Synchronmotor (z. B. Zeitkontrolluhren, Zeit- und

Datumstempeluhren):

10 - Zeitkontrolluhren, Zeit- und Datumstempeluhren

20 - Parkuhren

90 - andere

9107 00 Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder

Synchronmotor

9108 -- Kleinuhrwerke, vollständig und zusammengebaut:

- mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb:

11 - - nur mit mechanischer Anzeige oder einer Einrichtung zur

Aufnahme einer mechanischen Anzeige

12 - - nur mit opto-elektronischer Anzeige

19 - - sonstige

20 - mit Automatikaufzug

- andere:

91 - - mit einer größten Abmessung von 33,8 mm oder weniger

99 - - sonstige

9109 -- Andere Uhrwerke, vollständig und zusammengebaut:

- mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb:

11 - - für Wecker

19 - - sonstige

90 - andere

9110 -- Vollständige Uhrwerke, nicht zusammengebaut oder teilweise

zusammengebaut (Bausätze); nicht vollständig

zusammengebaute Uhrwerke; Uhrwerkrohlinge:

- Kleinuhrwerke:

11 - - vollständige Uhrwerke, nicht zusammengebaut oder

teilweise zusammengebaut (Bausätze)

12 - - nicht vollständig zusammengebaute Uhrwerke

19 - - Uhrwerkrohlinge

90 - andere

9111 -- Gehäuse für Uhren der Nummer 9101 oder 9102, und Teile

davon:

10 - Gehäuse aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung

20 - Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder

versilbert

80 - andere Gehäuse

90 - Teile

9112 -- Gehäuse für andere Uhren und ähnliche Gehäuse für andere

Waren dieses Kapitels; Teile davon:

10 - Metallgehäuse

80 - andere Gehäuse

90 - Teile

9113 -- Uhrarmbänder und Teile davon:

10 - aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung

20 - aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert

90 - andere

9114 -- Andere Uhrenteile:

10 - Federn, einschließlich Unruhfedern

20 - Lagersteine

30 - Zifferblätter

40 - Platinen und Brücken

90 - andere

Kapitel 92

Musikinstrumente; Teile und Zubehör davon

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus

Kunststoffen (Kap. 39);

b - Mikrophone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer,

Schalter, Stroboskope oder andere als Zubehör

dienende Instrumente, Apparate oder Ausrüstungsteile

des Kapitels 85 oder 90, die mit Waren dieses

Kapitels verwendet werden, jedoch nicht in diese

Waren oder mit diesen Waren in einem gemeinsamen

Gehäuse eingebaut sind;

c - Instrumente und Geräte mit Spielzeugcharakter

(Nr. 9503);

d - Pinsel, Bürsten und andere Bürstenbinderwaren zum

Reinigen von Musikinstrumenten (Nr. 9603);

e - Instrumente und Geräte mit dem Charakter von

Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nr. 9705 oder

9706).

2 - Bogen, Schlegel und ähnliche Waren, die zum Spielen von

Musikinstrumenten der Nummer 9202 oder 9206 verwendet

werden, sind in die Nummer der zugehörigen Instrumente

einzureihen, wenn sie zusammen mit diesen Instrumenten

zur Abfertigung gestellt werden und auch in der Anzahl

diesen Instrumenten entsprechen.

Karten, Scheiben und Walzen der Nummer 9209 gehören auch

dann in diese Nummer, wenn sie zusammen mit einem

dazugehörigen Instrument oder Gerät zur Anfertigung

gestellt werden.

9201 -- Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos

und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur:

10 - Pianinos

20 - Flügel

90 - andere

9202 -- Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und

Harfen):

10 - Streichinstrumente (Bogeninstrumente)

90 - andere

9203 00 Pfeifenorgeln mit Klaviatur; Harmonien und ähnliche

Instrumente mit Klaviatur und freischwingenden Metallzungen

9204 -- Akkordeons und ähnliche Instrumente; Mundharmonikas:

10 - Akkordeons und ähnliche Instrumente

20 - Mundharmonikas

9205 -- Andere Blasinstrumente (z. B. Klarinetten, Trompeten und

Dudelsäcke,:

10 - Blechblasinstrumente

90 - andere

9206 00 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylophone, Becken,

Kastagnetten und Rumbakugeln)

9207 -- Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird

oder elektrisch verstärkt werden muß (z. B. Orgeln,

Gitarren und Akkordeons):

10 - Tasteninstrumente, ausgenommen Akkordeons

90 - andere

9208 -- Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, mechanische singende

Vögel, singende Sägen und andere Musikinstrumente, in

anderen Nummern dieses Kapitels nicht erfaßt; Lockpfeifen

aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere

Mundblasinstrumente für Signalzwecke:

10 - Spieldosen

90 - andere

9209 -- Teile (z. B. Musikwerke für Spieldosen) und Zubehör (z. B.

Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Instrumente)

von Musikinstrumenten; Metronome, Stimmgabeln und

Stimmpfeifen aller Art:

10 - Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen

20 - Mechaniken für Spieldosen

30 - Saiten für Musikinstrumente

- andere:

91 - - Teile und Zubehör von Klavieren

92 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9202

93 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9203

94 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9207

99 - - sonstige

Abschnitt XIX

Waffen und Munition; Teile und Zubehör davon

Kapitel 93

Waffen und Munition; Teile und Zubehör davon

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder,

Leuchtraketen, Hagelraketen und andere Waren des

Kapitels 36;

b - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

Metallen (Abschn. XV), und gleichartige Teile aus

Kunststoffen (Kap. 39);

c - Panzerkampfwagen und gepanzerte Kampffahrzeuge, auch

mit Bewaffnung (Nr. 8710);

d - Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für

Waffen, mit Ausnahme solcher, die auf Waffen montiert

sind oder zusammen mit den Waffen, für die sie

bestimmt sind, zur Abfertigung gestellt werden

(Kap. 90);

e - Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport,

stumpfe Waffen für den Fechtsport und Waffen mit dem

Charakter von Spielzeug (Kap. 95);

f - Waffen und Munition mit dem Charakter von

Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nr. 9705 oder

9706).

2 - Als Teile der Nummer 9306 gelten nicht Funk- oder

Radargeräte der Nummer 8526.

9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen sowie Waffen

der Nummer 9307

9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Nummer 9303

oder 9304

9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen, deren

Wirkungsweise auf der Zündung einer Treibladung beruht

(z. B. Sportgewehre und Sportflinten, Vorderlader,

Leuchtpistolen und andere Vorrichtungen, die nur

Leuchtsignale abfeuern, Schreckschußpistolen und -revolver,

Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von

Fangleinen):

10 - Vorderlader

20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre, einschließlich

der kombinierten Gewehre mit mindestens einem glatten

Lauf

30 - andere Sport- und Jagdgewehre

90 - andere

9304 00 Andere Waffen (z. B. Gewehre und Pistolen, die mit Feder-,

Luft- oder Gasdruck arbeiten, Schlagstöcke), ausgenommen

solche der Nummer 9307

9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301 bis 9304:

10 - von Revolvern oder Pistolen

- von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:

21 - - glatte Läufe

29 - - sonstige

90 - andere

9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und ähnliche

Kriegsmunition und Teile davon; Patronen und andere

Munition und Geschosse sowie deren Teile, einschließlich

Schrot und Patronenpfropfen:

10 - Patronen und Teile davon für Bolzensetzwerkzeuge oder

ähnliche Werkzeuge oder für Viehschlachtapparate

- Schrotpatronen und Teile davon; Geschosse für

Luftdruckwaffen:

21 - - Patronen

29 - - andere

30 - andere Patronen und Teile davon

90 - andere

9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche Waffen sowie

deren Teile und Scheiden für diese Waren

Abschnitt XX

Verschiedene Waren

Kapitel 94

Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettwaren, Matratzen, Betteinsätze, Polster und ähnliche Waren mit Füllungen;

Beleuchtungskörper, anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Reklameleuchten, Leuchtschilder und ähnliche Waren; vorgefertigte

Gebäude

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

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