Internationales Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren einschließlich Anlage und samt Änderungsprotokoll; Kündigung der Konvention vom 15. Dezember 1950 über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife durch Österreich

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1988-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 22
Änderungshistorie JSON API

davon, anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Reklameleuchten, Leuchtschilder und ähnliche Waren, mit

fest montierter Lichtquelle, sowie anderweitig weder

genannte noch inbegriffene Teile davon:

10 - Luster und andere elektrische Decken- oder Wandleuchten,

ausgenommen solche für öffentliche Plätze oder

Verkehrswege

20 - elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachtkästchen- oder

Stehleuchten

30 - Beleuchtungssätze, wie sie auf Weihnachtsbäumen verwendet

werden

40 - andere elektrische Beleuchtungskörper

50 - nichtelektrische Beleuchtungskörper

60 - beleuchtete Zeichen, Reklameleuchten, Leuchtschilder und

ähnliche Waren

- Teile:

91 - - aus Glas

92 - - aus Kunststoffen

99 - - sonstige

9406 00 Vorgefertigte Gebäude

Kapitel 95

Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon

und Zubehör

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Christbaumkerzen (Nr. 3406);

b - Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Waren der

Nummer 3604;

c - Garne, Monofile, Schnüre oder Därme und dergleichen,

für den Fischfang, auch abgepaßt, jedoch nicht fertig

zusammengefügte Angelleinen (Kap. 39, Nr. 4206 oder

Abschn. XI);

d - Taschen für Sportartikel oder andere Behältnisse der

Nummer 4202, 4303 oder 4304;

e - Sportbekleidung oder Maskenkostüme, aus

Spinnstofferzeugnissen (Kap. 61 oder 62);

f - Fahnen oder Wimpeln, aus Spinnstofferzeugnissen,

Segel für Boote, Segelbretter und Landfahrzeuge

(Kap. 63);

g - Sportschuhe (ausgenommen Schuhe mit fest angebrachten

Schlittschuhen oder Rollschuhen) des Kapitels 64 und

Kopfbedeckungen für Sportzwecke des Kapitels 65;

h - Spazierstöcke, Peitschen, Reitgerten und dergleichen

(Nr. 6602), sowie Teile davon (Nr. 6603);

i - Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes

Spielzeug, der Nummer 7018;

k - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus

Kunststoffen (Kap. 39);

l - Glocken, Klingeln, Gongs und dergleichen der

Nummer 8306;

m - Pumpen für Flüssigkeiten (Nr. 8413), Apparate zum

Filtern oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen

(Nr. 8421), Elektromotoren (Nr. 8501), elektrische

Transformatoren (Nr. 8504) oder Funkfernsteuergeräte

(Nr. 8526);

n - Sportfahrzeuge (ausgenommen Rennschlitten, Rodeln und

dergleichen) des Abschnittes XVII;

o - zweirädrige Fahrräder für Kinder (Nr. 8712);

p - Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kap. 89), oder

deren Antriebsmittel (Kap. 44, wenn sie aus Holz

hergestellt sind);

q - Schutzbrillen und dergleichen, für Sport und

Freiluftspiele (Nr. 9004);

r - Lockpfeifen und Signalpfeifen (Nr. 9208);

s - Waffen und andere Waren des Kapitels 93;

t - elektrische Girlanden aller Art (Nr. 9405);

u - Saiten für Schläger, Zelte und Campingausrüstungen

sowie Handschuhe (nach ihrer stofflichen

Beschaffenheit einzureihen).

2 - Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder

geringfügige Zutaten aus Perlen, Edelsteinen,

Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten

Steinen, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

aufweisen.

3 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden

Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör, die ausschließlich

oder hauptsächlich dazu geeignet sind, mit Waren dieses

Kapitels verwendet zu werden, wie diese Waren

einzureihen.

9501 00 Spielfahrzeuge zum Besteigen und Fortbewegen durch Kinder

geeignet (z. B. Dreiräder, Roller oder Tretautos);

Puppenwagen

9502 -- Puppen, die ausschließlich menschliche Wesen darstellen:

10 - Puppen, auch bekleidet

- Teile und Zubehör:

91 - - Bekleidung und Bekleidungszubehör, Schuhe und

Kopfbedeckungen

99 - - sonstige

9503 -- Anderes Spielzeug; maßstabsgetreu verkleinerte Modelle und

ähnliche Modelle für Spiel oder Unterhaltung, auch mit

Antrieb; Puzzles aller Art:

10 - elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale

und anderes Zubehör

20 - maßstabsgetreu verkleinerte Modelle, in Bausätzen, auch

mit Antrieb, ausgenommen solche der Unternummer 9503 10

30 - andere Bausätze und Baukastenspielzeuge

- Tiere und Darstellungen nichtmenschlicher Geschöpfe, zum

Spielen:

41 - - Füllmaterial enthaltend

49 - - sonstige

50 - Musikspielzeug (Instrumente oder Apparate)

60 - Puzzles

70 - anderes Spielzeug, in Zusammenstellungen oder auf

Verkaufskartons und dergleichen aufgemacht

80 - anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor

90 - andere

9504 -- Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch oder anders

betriebene Spiele, Kegeltische, Billards, Spezialtische für

Spielkasinos, sowie automatische Kegelbahnen und

Bowlingbahnen:

10 - Videospiele, für die Verwendung mit einem

Fernsehempfangsgerät

20 - Billardtische und deren Zubehör

30 - andere Spiele, die durch Geld- oder Spielmarkeneinwurf in

Gang gesetzt werden, ausgenommen Kegelbahnen und

Bowlingbahnen

40 - Spielkarten

90 - andere

9505 -- Fest-, Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel,

einschließlich Zauber- und Scherzartikel:

10 - Weihnachtsartikel

90 - andere

9506 -- Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik, Athletik,

andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) und

Freiluftspiele, nicht in anderen Nummern dieses Kapitels

genannt oder inbegriffen; Schwimmbecken und

Planschbecken:

- Schi und andere Ausrüstungsgegenstände zum Schifahren,

für den Wintersport:

11 - - Schi

12 - - Schibindungen

19 - - sonstige

- Wasserschi, Surfbretter, Segelbretter und andere

Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport:

21 - - Segelbretter

29 - - sonstige

- Golfschläger und andere Ausrüstungsgegenstände für den

Golfsport:

31 - - Golfschläger, vollständig

32 - - Golfbälle

39 - - sonstige

40 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis

- Tennisschläger, Federballschläger oder ähnliche

Schläger, auch nicht bespannt:

51 - - Tennisschläger, auch nicht bespannt

59 - - sonstige

- Bälle, andere als Golfbälle und Tischtennisbälle:

61 - - Tennisbälle

62 - - aufblasbare Bälle

69 - - sonstige

70 - Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Schuhe mit

fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen

- andere:

91 - - Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik

und Athletik

99 - - sonstige

9507 -- Angelruten, Angelhaken und andere Angelgeräte; kleine

Fangnetze (Handnetze) aller Art; Lockgeräte (andere als

solche der Nr. 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte:

10 - Angelruten

20 - Angelhaken, auch mit Vorfach

30 - Angelrollen

90 - andere

9508 00 Ringelspiele, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Anlagen

für Jahrmärkte und Vergnügungsparks; Zirkusse, Tierschauen

und Wanderbühnen

Kapitel 96

Verschiedene Waren

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Stifte für Kosmetik- oder Toilettezwecke (Kap. 33);

b - Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Schirmen oder

Spazierstöcken);

c - Phantasieschmuck (Nr. 7117);

d - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

Metallen (Abschn. XV, oder ähnliche Teile aus

Kunststoffen (Kap. 39);

e - Messerschmiedwaren oder andere Waren des Kapitels 82

mit Griffen oder anderen Teilen aus Schnitz- oder

Formstoffen; gesondert zur Abfertigung gestellte

Griffe oder andere Teile solcher Waren gehören jedoch

in die Nummer 9601 oder 9602;

f - Waren des Kapitels 90, z. B. Brillenfassungen

(Nr. 9003), Reißfedern (Nr. 9017), Bürsten oder

Pinsel, wie sie speziell für zahnmedizinische,

medizinische, chirurgische oder veterinärmedizinische

Zwecke verwendet werden (Nr. 9018);

g - Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren);

h - Musikinstrumente sowie deren Teile und Zubehör

(Kap. 92);

i - Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);

k - Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel und

Beleuchtungskörper);

l - Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele,

Sportgeräte);

m - Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

(Kap. 97).

2 - Als pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe der

Nummer 9602 gelten:

a - Harte Samen, Fruchtkerne, Schalen, Nüsse und ähnliche

pflanzliche Stoffe, wie sie zum Schnitzen verwendet

werden (z. B. Steinnüsse und Dumpalmnüsse);

b - Bernstein, Meerschaum, rekonstituierter Bernstein und

rekonstituierter Meerschaum, Gagat (Jet) und

gagatähnliche Stoffe.

3 - Als Pinselköpfe zur Herstellung von Pinseln und ähnlichen

Waren der Nummer 9603 gelten nur nichtgefaßte Bündel von

Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne

Teilung oder die nach einer bloß geringfügigen

Bearbeitung, wie Gleichrichten oder Schleifen der Köpfe,

zur Herstellung von Pinseln oder ähnlichen Erzeugnissen

geeignet sind.

4 - Mit Ausnahme der Nummern 9601 bis 9606 und 9615 umfaßt

dieses Kapitel Waren der beschriebenen Art auch dann,

wenn sie ganz oder teilweise aus Edelmetallen,

Edelmetallplattierungen, Perlen, Edelsteinen,

Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten

Steinen bestehen. Waren der Nummern 9601 bis 9606 und

9615, die Perlen, Edelsteine oder Schmucksteine,

synthetische oder rekonstituierte Steine, Edelmetalle

oder Edelmetallplattierungen als einfache Verzierungen

oder geringfügige Zutaten enthalten, verbleiben in diesem

Kapitel.

9601 -- Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen,

Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet,

und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen

erhaltene Waren):

10 - bearbeitetes Elfenbein und Waren aus Elfenbein

90 - andere

9602 00 Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet,

und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte

Waren aus Wachsen, Stearin, natürlichen Gummen oder Harzen,

Modelliermassen und andere geformte oder geschnitzte Waren,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen; bearbeitete,

nichtgehärtete Gelatine (ausgenommen Gelatine der Nr. 3503)

und Waren aus nichtgehärteter Gelatine

9603 -- Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die

Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen darstellen),

mechanische, nicht motorbetriebene Teppichkehrer zum

Handgebrauch, Mops und Staubwedel; Pinselköpfe und

ähnlichen Waren zur Herstellung von Pinseln und ähnlichen

Waren; Farbtupfer und Farbroller; Wischer aus

Weichkautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen:

10 - Besen und Bürsten, aus Reisig oder anderen pflanzlichen

Stoffen, zusammengebunden, auch mit Griffen oder Stielen

- Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten,

Wimpernpinsel und andere Bürsten und Pinsel zur

Körperpflege, einschließlich solcher, die Teile von

Apparaten darstellen:

21 - - Zahnbürsten, einschließlich Gebißbürsten

29 - - sonstige

30 - Bürsten und Pinsel für Kunstmaler, zum Schreiben, und

ähnliche Bürsten und Pinsel, zum Auftragen von

kosmetischen Erzeugnissen

40 - Bürsten und Pinsel, zum Auftragen von Anstrichfarben,

Malerfarben, Lacken oder ähnlichen Erzeugnissen

(ausgenommen solche der Unternr. 9603 30); Farbtupfer und

Farbroller

50 - andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder

Fahrzeugen darstellen

90 - andere

9604 00 Handsiebe

9605 00 Reisezusammenstellungen von Waren (Necessaires) für die

Körperpflege, für Näharbeiten oder für das Reinigen von

Schuhen oder Kleidern

9606 -- Knöpfe, Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und

Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile dieser Waren;

Knopfrohlinge:

10 - Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und Druckknöpfe,

sowie Teile davon

- Knöpfe:

21 - - aus Kunststoffen, nicht mit Spinnstofferzeugnissen

überzogen

22 - - aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstofferzeugnissen

überzogen

29 - - sonstige

30 - Knopfformen und andere Teile von Knöpfen; Knopfrohlinge

9607 -- Reißverschlüsse und Teile davon:

- Reißverschlüsse:

11 - - mit Häkchen (Zähnen) aus unedlen Metallen

19 - - sonstige

20 - Teile

9608 -- Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte mit Filzspitze

oder anderer poröser Spitze; Füllfedern und andere

Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllstifte (Dreh- und

Druckstifte); Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche

Halter; Teile (einschließlich Schutzkappen und Klipse) für

die vorstehend genannten Waren ausgenommen jene der

Nummer 9609:

10 - Kugelschreiber

20 - Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer

poröser Spitze

- Füllfedern und andere Füllhalter:

31 - - zum Zeichnen mit Tusche

39 - - sonstige

40 - Füllstifte (Dreh- und Druckstifte)

50 - Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der

vorstehenden Unternummern

60 - Ersatzminen für Kugelschreiber, mit Kugel und

Tintenbehälter

- andere:

91 - - Schreibfedern und Schreibfederspitzen

99 - - sonstige

9609 -- Bleistifte (ausgenommen solcher der Nr. 9608), Minen,

Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide

und Schneiderkreide:

10 - Bleistifte, deren Minen in einem festen Schutzmantel

eingeschlossen sind

20 - Minen für Bleistifte oder Füllstifte

90 - andere

9610 00 Schiefertafeln und Tafeln, zum Schreiben oder Zeichnen,

auch gerahmt

9611 00 Datum-, Siegel- oder Nummernstempel und ähnliche Waren

(einschließlich Vorrichtungen zum Drucken oder Prägen von

Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel zum

Handgebrauch und Handdruckereien, die solche Stempel

enthalten

9612 -- Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche Farbbänder,

mit Tinte oder anderen Stoffen für Abdrucke präpariert,

auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch

getränkt, auch in Schachteln:

10 - Farbbänder

20 - Stempelkissen

9613 -- Feuerzeuge und Anzünder (ausgenommen solche der Nr. 3603),

auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon,

ausgenommen Feuersteine und Dochte:

10 - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nicht nachfüllbar

20 - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nachfüllbar

30 - Tischfeuerzeuge

80 - andere Feuerzeuge und Anzünder

90 - Teile

9614 -- Tabakspfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe) und Zigarren-

oder Zigarettenspitze, sowie Teile davon:

20 - Pfeifen und Pfeifenköpfe

90 - andere

9615 -- Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren; Haarnadeln;

Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche

Waren, ausgenommen solche der Nummer 8516, sowie Teile

davon:

- Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren:

11 - - aus Hartkautschuk oder Kunststoffen

19 - - sonstige

90 - andere

9616 -- Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für

Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen und

Zerstäuberköpfe dafür; Puderquasten und Kissen zum

Auftragen von Kosmetik- oder Toilettezubereitungen:

10 - Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für

Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen und

Zerstäuberköpfe dafür

20 - Puderquasten und Kissen zum Auftragen von Kosmetik- oder

Toilettezubereitungen

9617 00 Vakuumisolierflaschen und andere Behälter mit

Vakuumisolierung, mit Gehäuse; Teile davon, ausgenommen

Glaskolben

9618 00 Schneiderpuppen und andere Modellfiguren; automatisch oder

anders sich bewegende Figuren und Ausstellungsstücke, für

Schaufenster

Abschnitt XXI

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

Kapitel 97

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Brief- oder Stempelmarken, mit solchen Marken

bedruckte Papiere (Ganzsachen) oder dergleichen,

nicht entwertet, im Bestimmungsland gültig oder zum

Umlauf vorgesehen (Kap. 49);

b - bemalte Gewebe für Theaterdekorationen,

Atelierhintergründe oder dergleichen (Nr. 5907),

soweit sie nicht in die Nummer 9706 eingereiht werden

können;

c - echte Perlen, Zuchtperlen, Edelsteine oder

Schmucksteine (Nr. 7101 bis 7103).

2 - Als Originalstiche, Originalschnitte und

Originallithographien der Nummer 9702 gelten Abdrucke,

die in Schwarz-Weiß oder Farbe direkt von einer oder

mehreren, vom Künstler zur Gänze handgearbeiteten Platten

abgezogen wurden, ohne Rücksicht auf das von ihm

verwendete Material und angewendete Verfahren, jedoch mit

Ausnahme von mechanischen oder photomechanischen

Verfahren.

3 - Ausgenommen von der Nummer 9703 sind Arbeiten, die den

Charakter von Handelswaren haben (z. B.

Serienerzeugnisse, Abgüsse oder handwerkliche

Erzeugnisse), auch wenn diese von Künstlern entworfen

oder hergestellt worden sind.

4 - a - Abgesehen von den Bestimmungen der vorstehenden

Anmerkungen 1 bis 3 sind Waren, die sowohl in eine

der Nummern dieses Kapitels als auch in andere

Kapitel des Tarifs fallen, in das vorliegende Kapitel

einzureihen;

b - Waren, für die gleichzeitig die Nummer 9706 und die

Nummern 9701 bis 9705 in Betracht kommen, sind in die

Nummern 9701 bis 9705 einzureihen.

5 - bei gerahmten Gemälden, Zeichnungen, Bildern, Kollagen

oder ähnlichen Bildwerken, Stichen, Schnitten oder

Lithographien sind deren Rahmen so wie diese Waren

einzureihen, wenn sie nach Art und Wert diesen Waren

üblicherweise entsprechen. Rahmen, die nach Art und Wert

den vorstehend angeführten Waren nicht entsprechen, sind

getrennt einzureihen.

9701 -- Gemälde, Zeichnungen und Bilder, vollständig mit der Hand

ausgeführt, ausgenommen Zeichnungen der Nummer 4906 und

andere handbemalte oder handverzierte gewerbliche Waren;

Kollagen und ähnliche Bildwerke:

10 - Gemälde, Zeichnungen und Bilder

90 - andere

9702 00 Originalstiche, Originalschnitte und Originallithographien

9703 00 Originalwerke der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art

9704 00 Brief- oder Stempelmarken, Freistempelabdrucke,

Ersttagsbriefe, mit Marken bedruckte Korrespondenzkarten

oder -briefe (Ganzsachen) und dergleichen, entwertet oder,

falls nicht entwertet, im Bestimmungsland weder gültig noch

zum Umlauf vorgesehen

9705 00 Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem,

botanischem, mineralogischem, anatomischem, historischem,

archäologischem, paläontologischem, ethnographischem oder

numismatischem Wert

9706 00 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt

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