Internationales Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren einschließlich Anlage und samt Änderungsprotokoll; Kündigung der Konvention vom 15. Dezember 1950 über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife durch Österreich
davon, anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Reklameleuchten, Leuchtschilder und ähnliche Waren, mit
fest montierter Lichtquelle, sowie anderweitig weder
genannte noch inbegriffene Teile davon:
10 - Luster und andere elektrische Decken- oder Wandleuchten,
ausgenommen solche für öffentliche Plätze oder
Verkehrswege
20 - elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachtkästchen- oder
Stehleuchten
30 - Beleuchtungssätze, wie sie auf Weihnachtsbäumen verwendet
werden
40 - andere elektrische Beleuchtungskörper
50 - nichtelektrische Beleuchtungskörper
60 - beleuchtete Zeichen, Reklameleuchten, Leuchtschilder und
ähnliche Waren
- Teile:
91 - - aus Glas
92 - - aus Kunststoffen
99 - - sonstige
9406 00 Vorgefertigte Gebäude
Kapitel 95
Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon
und Zubehör
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Christbaumkerzen (Nr. 3406);
b - Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Waren der
Nummer 3604;
c - Garne, Monofile, Schnüre oder Därme und dergleichen,
für den Fischfang, auch abgepaßt, jedoch nicht fertig
zusammengefügte Angelleinen (Kap. 39, Nr. 4206 oder
Abschn. XI);
d - Taschen für Sportartikel oder andere Behältnisse der
Nummer 4202, 4303 oder 4304;
e - Sportbekleidung oder Maskenkostüme, aus
Spinnstofferzeugnissen (Kap. 61 oder 62);
f - Fahnen oder Wimpeln, aus Spinnstofferzeugnissen,
Segel für Boote, Segelbretter und Landfahrzeuge
(Kap. 63);
g - Sportschuhe (ausgenommen Schuhe mit fest angebrachten
Schlittschuhen oder Rollschuhen) des Kapitels 64 und
Kopfbedeckungen für Sportzwecke des Kapitels 65;
h - Spazierstöcke, Peitschen, Reitgerten und dergleichen
(Nr. 6602), sowie Teile davon (Nr. 6603);
i - Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes
Spielzeug, der Nummer 7018;
k - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn
der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen
Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus
Kunststoffen (Kap. 39);
l - Glocken, Klingeln, Gongs und dergleichen der
Nummer 8306;
m - Pumpen für Flüssigkeiten (Nr. 8413), Apparate zum
Filtern oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen
(Nr. 8421), Elektromotoren (Nr. 8501), elektrische
Transformatoren (Nr. 8504) oder Funkfernsteuergeräte
(Nr. 8526);
n - Sportfahrzeuge (ausgenommen Rennschlitten, Rodeln und
dergleichen) des Abschnittes XVII;
o - zweirädrige Fahrräder für Kinder (Nr. 8712);
p - Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kap. 89), oder
deren Antriebsmittel (Kap. 44, wenn sie aus Holz
hergestellt sind);
q - Schutzbrillen und dergleichen, für Sport und
Freiluftspiele (Nr. 9004);
r - Lockpfeifen und Signalpfeifen (Nr. 9208);
s - Waffen und andere Waren des Kapitels 93;
t - elektrische Girlanden aller Art (Nr. 9405);
u - Saiten für Schläger, Zelte und Campingausrüstungen
sowie Handschuhe (nach ihrer stofflichen
Beschaffenheit einzureihen).
2 - Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder
geringfügige Zutaten aus Perlen, Edelsteinen,
Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten
Steinen, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
aufweisen.
3 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden
Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör, die ausschließlich
oder hauptsächlich dazu geeignet sind, mit Waren dieses
Kapitels verwendet zu werden, wie diese Waren
einzureihen.
9501 00 Spielfahrzeuge zum Besteigen und Fortbewegen durch Kinder
geeignet (z. B. Dreiräder, Roller oder Tretautos);
Puppenwagen
9502 -- Puppen, die ausschließlich menschliche Wesen darstellen:
10 - Puppen, auch bekleidet
- Teile und Zubehör:
91 - - Bekleidung und Bekleidungszubehör, Schuhe und
Kopfbedeckungen
99 - - sonstige
9503 -- Anderes Spielzeug; maßstabsgetreu verkleinerte Modelle und
ähnliche Modelle für Spiel oder Unterhaltung, auch mit
Antrieb; Puzzles aller Art:
10 - elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale
und anderes Zubehör
20 - maßstabsgetreu verkleinerte Modelle, in Bausätzen, auch
mit Antrieb, ausgenommen solche der Unternummer 9503 10
30 - andere Bausätze und Baukastenspielzeuge
- Tiere und Darstellungen nichtmenschlicher Geschöpfe, zum
Spielen:
41 - - Füllmaterial enthaltend
49 - - sonstige
50 - Musikspielzeug (Instrumente oder Apparate)
60 - Puzzles
70 - anderes Spielzeug, in Zusammenstellungen oder auf
Verkaufskartons und dergleichen aufgemacht
80 - anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor
90 - andere
9504 -- Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch oder anders
betriebene Spiele, Kegeltische, Billards, Spezialtische für
Spielkasinos, sowie automatische Kegelbahnen und
Bowlingbahnen:
10 - Videospiele, für die Verwendung mit einem
Fernsehempfangsgerät
20 - Billardtische und deren Zubehör
30 - andere Spiele, die durch Geld- oder Spielmarkeneinwurf in
Gang gesetzt werden, ausgenommen Kegelbahnen und
Bowlingbahnen
40 - Spielkarten
90 - andere
9505 -- Fest-, Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel,
einschließlich Zauber- und Scherzartikel:
10 - Weihnachtsartikel
90 - andere
9506 -- Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik, Athletik,
andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) und
Freiluftspiele, nicht in anderen Nummern dieses Kapitels
genannt oder inbegriffen; Schwimmbecken und
Planschbecken:
- Schi und andere Ausrüstungsgegenstände zum Schifahren,
für den Wintersport:
11 - - Schi
12 - - Schibindungen
19 - - sonstige
- Wasserschi, Surfbretter, Segelbretter und andere
Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport:
21 - - Segelbretter
29 - - sonstige
- Golfschläger und andere Ausrüstungsgegenstände für den
Golfsport:
31 - - Golfschläger, vollständig
32 - - Golfbälle
39 - - sonstige
40 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis
- Tennisschläger, Federballschläger oder ähnliche
Schläger, auch nicht bespannt:
51 - - Tennisschläger, auch nicht bespannt
59 - - sonstige
- Bälle, andere als Golfbälle und Tischtennisbälle:
61 - - Tennisbälle
62 - - aufblasbare Bälle
69 - - sonstige
70 - Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Schuhe mit
fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen
- andere:
91 - - Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik
und Athletik
99 - - sonstige
9507 -- Angelruten, Angelhaken und andere Angelgeräte; kleine
Fangnetze (Handnetze) aller Art; Lockgeräte (andere als
solche der Nr. 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte:
10 - Angelruten
20 - Angelhaken, auch mit Vorfach
30 - Angelrollen
90 - andere
9508 00 Ringelspiele, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Anlagen
für Jahrmärkte und Vergnügungsparks; Zirkusse, Tierschauen
und Wanderbühnen
Kapitel 96
Verschiedene Waren
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Stifte für Kosmetik- oder Toilettezwecke (Kap. 33);
b - Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Schirmen oder
Spazierstöcken);
c - Phantasieschmuck (Nr. 7117);
d - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn
der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen
Metallen (Abschn. XV, oder ähnliche Teile aus
Kunststoffen (Kap. 39);
e - Messerschmiedwaren oder andere Waren des Kapitels 82
mit Griffen oder anderen Teilen aus Schnitz- oder
Formstoffen; gesondert zur Abfertigung gestellte
Griffe oder andere Teile solcher Waren gehören jedoch
in die Nummer 9601 oder 9602;
f - Waren des Kapitels 90, z. B. Brillenfassungen
(Nr. 9003), Reißfedern (Nr. 9017), Bürsten oder
Pinsel, wie sie speziell für zahnmedizinische,
medizinische, chirurgische oder veterinärmedizinische
Zwecke verwendet werden (Nr. 9018);
g - Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren);
h - Musikinstrumente sowie deren Teile und Zubehör
(Kap. 92);
i - Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k - Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel und
Beleuchtungskörper);
l - Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele,
Sportgeräte);
m - Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten
(Kap. 97).
2 - Als pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe der
Nummer 9602 gelten:
a - Harte Samen, Fruchtkerne, Schalen, Nüsse und ähnliche
pflanzliche Stoffe, wie sie zum Schnitzen verwendet
werden (z. B. Steinnüsse und Dumpalmnüsse);
b - Bernstein, Meerschaum, rekonstituierter Bernstein und
rekonstituierter Meerschaum, Gagat (Jet) und
gagatähnliche Stoffe.
3 - Als Pinselköpfe zur Herstellung von Pinseln und ähnlichen
Waren der Nummer 9603 gelten nur nichtgefaßte Bündel von
Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne
Teilung oder die nach einer bloß geringfügigen
Bearbeitung, wie Gleichrichten oder Schleifen der Köpfe,
zur Herstellung von Pinseln oder ähnlichen Erzeugnissen
geeignet sind.
4 - Mit Ausnahme der Nummern 9601 bis 9606 und 9615 umfaßt
dieses Kapitel Waren der beschriebenen Art auch dann,
wenn sie ganz oder teilweise aus Edelmetallen,
Edelmetallplattierungen, Perlen, Edelsteinen,
Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten
Steinen bestehen. Waren der Nummern 9601 bis 9606 und
9615, die Perlen, Edelsteine oder Schmucksteine,
synthetische oder rekonstituierte Steine, Edelmetalle
oder Edelmetallplattierungen als einfache Verzierungen
oder geringfügige Zutaten enthalten, verbleiben in diesem
Kapitel.
9601 -- Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen,
Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet,
und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen
erhaltene Waren):
10 - bearbeitetes Elfenbein und Waren aus Elfenbein
90 - andere
9602 00 Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet,
und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte
Waren aus Wachsen, Stearin, natürlichen Gummen oder Harzen,
Modelliermassen und andere geformte oder geschnitzte Waren,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen; bearbeitete,
nichtgehärtete Gelatine (ausgenommen Gelatine der Nr. 3503)
und Waren aus nichtgehärteter Gelatine
9603 -- Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die
Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen darstellen),
mechanische, nicht motorbetriebene Teppichkehrer zum
Handgebrauch, Mops und Staubwedel; Pinselköpfe und
ähnlichen Waren zur Herstellung von Pinseln und ähnlichen
Waren; Farbtupfer und Farbroller; Wischer aus
Weichkautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen:
10 - Besen und Bürsten, aus Reisig oder anderen pflanzlichen
Stoffen, zusammengebunden, auch mit Griffen oder Stielen
- Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten,
Wimpernpinsel und andere Bürsten und Pinsel zur
Körperpflege, einschließlich solcher, die Teile von
Apparaten darstellen:
21 - - Zahnbürsten, einschließlich Gebißbürsten
29 - - sonstige
30 - Bürsten und Pinsel für Kunstmaler, zum Schreiben, und
ähnliche Bürsten und Pinsel, zum Auftragen von
kosmetischen Erzeugnissen
40 - Bürsten und Pinsel, zum Auftragen von Anstrichfarben,
Malerfarben, Lacken oder ähnlichen Erzeugnissen
(ausgenommen solche der Unternr. 9603 30); Farbtupfer und
Farbroller
50 - andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder
Fahrzeugen darstellen
90 - andere
9604 00 Handsiebe
9605 00 Reisezusammenstellungen von Waren (Necessaires) für die
Körperpflege, für Näharbeiten oder für das Reinigen von
Schuhen oder Kleidern
9606 -- Knöpfe, Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und
Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile dieser Waren;
Knopfrohlinge:
10 - Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und Druckknöpfe,
sowie Teile davon
- Knöpfe:
21 - - aus Kunststoffen, nicht mit Spinnstofferzeugnissen
überzogen
22 - - aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstofferzeugnissen
überzogen
29 - - sonstige
30 - Knopfformen und andere Teile von Knöpfen; Knopfrohlinge
9607 -- Reißverschlüsse und Teile davon:
- Reißverschlüsse:
11 - - mit Häkchen (Zähnen) aus unedlen Metallen
19 - - sonstige
20 - Teile
9608 -- Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte mit Filzspitze
oder anderer poröser Spitze; Füllfedern und andere
Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllstifte (Dreh- und
Druckstifte); Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche
Halter; Teile (einschließlich Schutzkappen und Klipse) für
die vorstehend genannten Waren ausgenommen jene der
Nummer 9609:
10 - Kugelschreiber
20 - Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer
poröser Spitze
- Füllfedern und andere Füllhalter:
31 - - zum Zeichnen mit Tusche
39 - - sonstige
40 - Füllstifte (Dreh- und Druckstifte)
50 - Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der
vorstehenden Unternummern
60 - Ersatzminen für Kugelschreiber, mit Kugel und
Tintenbehälter
- andere:
91 - - Schreibfedern und Schreibfederspitzen
99 - - sonstige
9609 -- Bleistifte (ausgenommen solcher der Nr. 9608), Minen,
Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide
und Schneiderkreide:
10 - Bleistifte, deren Minen in einem festen Schutzmantel
eingeschlossen sind
20 - Minen für Bleistifte oder Füllstifte
90 - andere
9610 00 Schiefertafeln und Tafeln, zum Schreiben oder Zeichnen,
auch gerahmt
9611 00 Datum-, Siegel- oder Nummernstempel und ähnliche Waren
(einschließlich Vorrichtungen zum Drucken oder Prägen von
Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel zum
Handgebrauch und Handdruckereien, die solche Stempel
enthalten
9612 -- Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche Farbbänder,
mit Tinte oder anderen Stoffen für Abdrucke präpariert,
auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch
getränkt, auch in Schachteln:
10 - Farbbänder
20 - Stempelkissen
9613 -- Feuerzeuge und Anzünder (ausgenommen solche der Nr. 3603),
auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon,
ausgenommen Feuersteine und Dochte:
10 - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nicht nachfüllbar
20 - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nachfüllbar
30 - Tischfeuerzeuge
80 - andere Feuerzeuge und Anzünder
90 - Teile
9614 -- Tabakspfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe) und Zigarren-
oder Zigarettenspitze, sowie Teile davon:
20 - Pfeifen und Pfeifenköpfe
90 - andere
9615 -- Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren; Haarnadeln;
Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche
Waren, ausgenommen solche der Nummer 8516, sowie Teile
davon:
- Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren:
11 - - aus Hartkautschuk oder Kunststoffen
19 - - sonstige
90 - andere
9616 -- Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für
Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen und
Zerstäuberköpfe dafür; Puderquasten und Kissen zum
Auftragen von Kosmetik- oder Toilettezubereitungen:
10 - Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für
Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen und
Zerstäuberköpfe dafür
20 - Puderquasten und Kissen zum Auftragen von Kosmetik- oder
Toilettezubereitungen
9617 00 Vakuumisolierflaschen und andere Behälter mit
Vakuumisolierung, mit Gehäuse; Teile davon, ausgenommen
Glaskolben
9618 00 Schneiderpuppen und andere Modellfiguren; automatisch oder
anders sich bewegende Figuren und Ausstellungsstücke, für
Schaufenster
Abschnitt XXI
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Kapitel 97
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Brief- oder Stempelmarken, mit solchen Marken
bedruckte Papiere (Ganzsachen) oder dergleichen,
nicht entwertet, im Bestimmungsland gültig oder zum
Umlauf vorgesehen (Kap. 49);
b - bemalte Gewebe für Theaterdekorationen,
Atelierhintergründe oder dergleichen (Nr. 5907),
soweit sie nicht in die Nummer 9706 eingereiht werden
können;
c - echte Perlen, Zuchtperlen, Edelsteine oder
Schmucksteine (Nr. 7101 bis 7103).
2 - Als Originalstiche, Originalschnitte und
Originallithographien der Nummer 9702 gelten Abdrucke,
die in Schwarz-Weiß oder Farbe direkt von einer oder
mehreren, vom Künstler zur Gänze handgearbeiteten Platten
abgezogen wurden, ohne Rücksicht auf das von ihm
verwendete Material und angewendete Verfahren, jedoch mit
Ausnahme von mechanischen oder photomechanischen
Verfahren.
3 - Ausgenommen von der Nummer 9703 sind Arbeiten, die den
Charakter von Handelswaren haben (z. B.
Serienerzeugnisse, Abgüsse oder handwerkliche
Erzeugnisse), auch wenn diese von Künstlern entworfen
oder hergestellt worden sind.
4 - a - Abgesehen von den Bestimmungen der vorstehenden
Anmerkungen 1 bis 3 sind Waren, die sowohl in eine
der Nummern dieses Kapitels als auch in andere
Kapitel des Tarifs fallen, in das vorliegende Kapitel
einzureihen;
b - Waren, für die gleichzeitig die Nummer 9706 und die
Nummern 9701 bis 9705 in Betracht kommen, sind in die
Nummern 9701 bis 9705 einzureihen.
5 - bei gerahmten Gemälden, Zeichnungen, Bildern, Kollagen
oder ähnlichen Bildwerken, Stichen, Schnitten oder
Lithographien sind deren Rahmen so wie diese Waren
einzureihen, wenn sie nach Art und Wert diesen Waren
üblicherweise entsprechen. Rahmen, die nach Art und Wert
den vorstehend angeführten Waren nicht entsprechen, sind
getrennt einzureihen.
9701 -- Gemälde, Zeichnungen und Bilder, vollständig mit der Hand
ausgeführt, ausgenommen Zeichnungen der Nummer 4906 und
andere handbemalte oder handverzierte gewerbliche Waren;
Kollagen und ähnliche Bildwerke:
10 - Gemälde, Zeichnungen und Bilder
90 - andere
9702 00 Originalstiche, Originalschnitte und Originallithographien
9703 00 Originalwerke der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art
9704 00 Brief- oder Stempelmarken, Freistempelabdrucke,
Ersttagsbriefe, mit Marken bedruckte Korrespondenzkarten
oder -briefe (Ganzsachen) und dergleichen, entwertet oder,
falls nicht entwertet, im Bestimmungsland weder gültig noch
zum Umlauf vorgesehen
9705 00 Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem,
botanischem, mineralogischem, anatomischem, historischem,
archäologischem, paläontologischem, ethnographischem oder
numismatischem Wert
9706 00 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt
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