Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 betreffend Veräußerung des Aktienanteils des Bundes an der Axamer Lizum Aufschließungs-AG
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Aktienanteil des Bundes an der Axamer Lizum Aufschließungs-AG im Nominale von 84 Millionen Schilling um 113 408 400 Schilling zu veräußern.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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