Bundesgesetz vom 24. Feber 1988 über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1986
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1986 wird die Genehmigung erteilt.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.