Bundesgesetz vom 27. Juni 1989 betreffend Veräußerung des Bundesanteils an der Austroplan – Österreichische Planungsgesellschaft m. b. H
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Austroplan - Österreichische Planungsgesellschaft m. b. H. im Nominale von 21,915 Millionen Schilling unentgeltlich an die Österreichische Länderbank Aktiengesellschaft abzutreten.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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