Bundesgesetz vom 27. Juni 1989 betreffend Veräußerung des Bundesanteils an der Austroplan – Österreichische Planungsgesellschaft m. b. H

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1989-07-12
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Austroplan - Österreichische Planungsgesellschaft m. b. H. im Nominale von 21,915 Millionen Schilling unentgeltlich an die Österreichische Länderbank Aktiengesellschaft abzutreten.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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