Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 24. Jänner 1989 über die Übertragung von Buchhaltungsaufgaben

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1989-02-15
Status Aufgehoben · 2003-02-28
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, in der geltenden Fassung wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:

Die im § 7 BHG angeführten Buchhaltungsaufgaben des anweisenden Organs Amt der Münze Österreich Aktiengesellschaft werden der Buchhaltung des Bundesrechenamtes übertragen.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.