Bundesgesetz vom 1. März 1989, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft genehmigt wird

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1989-03-24
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wird ermächtigt, beim Voranschlagsansatz 1/60386 eine Vorbelastung in der Höhe von 704 Millionen Schilling zu begründen (§ 45 Abs. 4 BHG).

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.

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