Bundesgesetz vom 27. April 1989 über die Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1989-05-18
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

In Niederösterreich

Rückübereignung (Schenkung)

zu Schilling
1. Das in EZ 2275, KG Breitenfurth inneliegende Grundstück Nr. 323/2 LN 11 810 400

In Oberösterreich

Belastung

2. Die Liegenschaft EZ 1450, KG Wels bestehend aus dem Grundstück Nr. 1979/1 Baufläche mit einem Baurecht auf die Dauer von 80 Jahren zu einem jährlichen Bauzins für die ersten 10 Jahre für die zweiten 10 Jahre für die dritten 10 Jahre für die restlichen 50 Jahre 62 673 125 346 250 692 313 365

In Salzburg

Verkauf

3. Grundstück Nr. 434/26 neu, inneliegend in EZ 204, KG Siezenheim I 7 659 000

In Wien

Verkäufe

4. Die Liegenschaft EZ 340, KG Josefstadt bestehend aus dem Grundstück Nr. 611 Baufläche mit dem Objekt Friedrich-Schmidt-Platz 3, Loidoldgasse 2, Schmidgasse 1 90 000 000
5. Die Liegenschaft EZ 1379, KG Leopoldstadt bestehend aus dem Grundstück 1230 Baufläche mit Objekt Praterstraße 38 34 000 000

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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