Bundesgesetz vom 4. Juli 1990 über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1988 (NR: GP XVII AB 1440 S. 151.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1988 wird die Genehmigung erteilt.
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