Bundesgesetz vom 16. Mai 1990, mit dem Bestimmungen über die Veräußerung von Anteilsrechten an der „Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft“ und die Änderung des Bundesfinanzgesetzes 1990 getroffen werden

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1990-06-07
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Artikel I

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im alleinigen Eigentum des Bundes stehenden Anteile an der „Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft“ bestmöglich zu veräußern.

Artikel II

(Anm.: Änderung des Bundesfinanzgesetzes 1990, BGBl. Nr. 1/1990)

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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