Bundesgesetz über die Leistung eines weiteren Beitrages zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1992-12-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Die Republik Österreich leistet zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1993, 1994 und 1995 einen Beitrag in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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