Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Verwaltung von Kontingenten zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn (37. IDG-Verordnung - 37. IDG-V)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-10-01
Status Aufgehoben · 1994-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 15 Abs. 3 des Integrations-Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 319/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. Für die Einfuhr von in der Anlage angeführten Waren mit Ursprung in der Republik Ungarn wird zur Inanspruchnahme eines Vorzugszollsatzes gemäß dem Anhang Ia zum bilateralen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten vom 26. März 1993, BGBl. Nr. 674/1993, die Vergabe der Kontingente nach der zeitlichen Reihenfolge der Beantragung festgelegt.

§ 2. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem im § 1 genannten Abkommen in Kraft.

Anlage

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Nr./UNr.

des Warenbezeichnung

österr.

Zolltarifes

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0204 -- Fleisch von Schafen und Ziegen, frisch,

gekühlt oder gefroren:

10 - ganze oder halbe Tierkörper, von

Lämmern, frisch oder gekühlt:

ex 10 - ganze Tierkörper

(20) - anderes Schaffleisch, frisch oder

gekühlt:

22 - - sonstige Stücke, mit Knochen:

B - andere

50 - Fleisch von Ziegen:

A - ganze oder halbe Tierkörper, sowie

Tierviertel

0206 -- Innereien und anderer genießbarer

Schlachtanfall, von Rindern, Schweinen,

Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln,

Maultieren und Mauleseln, frisch,

gekühlt oder gefroren:

80 - andere, frisch oder gekühlt:

A - von Schafen und Ziegen

0208 -- Anderes Fleisch sowie andere Innereien

und anderer genießbarer Schlachtanfall,

frisch, gekühlt oder gefroren:

90 - andere:

A - von Wild:

1 - von Federwild

0301 -- Fische, lebend:

(90) - andere lebende Fische:

99 - - sonstige:

A - Süßwasserfische:

2 - sonstige:

b - andere

0703 -- Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch,

Lauch (Porree) und andere Alliumarten,

frisch oder gekühlt:

20 - Knoblauch

0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder

Wasser gekocht), gefroren:

(20) - Hülsenfrüchte, auch ausgelöst:

21 - - Erbsen (Pisum sativum)

22 - - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus

spp.)

30 - Spinat, Neuseelandspinat und

Gartenmelde

80 - andere Gemüse:

A - Früchte der Gattung Capsicum:

1 - süßer Paprika

C - Karotten

D - Sellerie, Tomaten, Champignons

(Agaricus campestris, Agaricus

bisporus), Zucchini,

Speisezwiebeln, Schalotten und

genießbare Kohlarten der

Gattung Brassica (einschließlich

Kraut), ausgenommen Brokkoli

E - anderes

90 - Gemüsemischungen:

C - andere:

1 - Bohnen, Erbsen oder Karotten

enthaltend

4 - sonstige

0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht

(zB durch gasförmiges Schwefeldioxid,

in Salzlake, schwefeliger Säure oder

anderen Konservierungsmitteln), in

diesem Zustand für den unmittelbaren

Genuß nicht geeignet:

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

F - andere:

2 - sonstige

0712 -- Gemüse, getrocknet, auch

geschnitten, gebrochen oder

pulverisiert, aber nicht weiter

zubereitet:

20 - Speisezwiebeln

30 - Pilze und Trüffeln:

B - andere:

ex B - andere als Champignons

(Agaricus campestris,

Agaricus bisporus)

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen

C - Tomaten und Bohnen (nicht

ausgelöst)

E - andere:

2 - sonstige

0806 -- Weintrauben, frisch oder getrocknet:

20 - getrocknet

0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder

Wasser gekocht), gefroren, auch mit

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln:

10 - Erdbeeren:

B - andere

20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren,

Loganbeeren, schwarze, weiße oder

rote Johannisbeeren und

Stachelbeeren:

B - andere

90 - andere:

B - andere:

1 - Bickbeeren, Blaubeeren,

Multbeeren, Moosbeeren,

Heidelbeeren und

Preiselbeeren

3 - sonstige:

a - von Früchten der

Nummern 0801, 0803 und

0804 sowie der

Unternummern 0805 40,

0805 90 und 0807 20

0813 -- Früchte, getrocknet, ausgenommen

solche der Nummern 0801 bis 0806;

Mischungen von getrockneten Früchten

oder von Schalenfrüchten dieses

Kapitels:

30 - Äpfel:

A - ungebleicht

B - andere

0909 -- Anis, Sternanis, Fenchelsaat,

Koriander, Kreuzkümmel oder Kümmel;

Wacholderbeeren:

40 - Kümmel:

A - weder gestoßen, zerrieben noch

in Pulverform:

2 - sonstige

1006 -- Reis:

40 - gebrochener Reis:

A - mit einem Anteil an gebrochenen

Körnern von 20 Gewichtsprozent

oder mehr

1008 -- Buchweizen, andere Hirse, Kanariensaat;

anderes Getreide:

10 - Buchweizen:

ex 10 - anderer als Saatgut

30 - Kanariensaat

1109 00 Weizenkleber, auch getrocknet

1207 -- Andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte,

auch gebrochen oder geschrotet

(90) - andere:

91 - - Mohnsamen

99 - - sonstige

A - geschälte Kürbiskerne sowie

sogenannte schalenlos gewachsene

Kürbiskerne

1208 -- Mehl und Grieß aus Ölsaaten oder

ölhaltigen Früchten, ausgenommen aus

Senfsamen:

10 - aus Sojabohnen

1512 -- Sonnenblumenöl, Safloröl und

Baumwollsamenöl sowie Fraktionen davon,

auch raffiniert, aber nicht chemisch

modifiziert:

(10) - Sonnenblumenöl oder Safloröl sowie

Fraktionen davon:

11 - - rohes Öl:

B - anders:

2 - sonstige

1514 -- Rapsöl, Rüböl oder Senföl sowie

Fraktionen davon, auch raffiniert,

aber nicht chemisch modifiziert:

10 - rohes Öl:

B - anders:

2 - sonstige:

ex 2 - Rapsöl, Rüböl

1703 -- Melassen aus der Gewinnung oder

Raffination von Zucker:

90 - andere

2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, mit Essig oder

Essigsäure zubereitet oder haltbar

gemacht:

10 - Gurken

A - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen mit einem Gewicht

von 15 kg oder weniger

90 - andere:

C - Früchte der Gattung Capsicum:

1 - süßer Paprika

a - in luftdicht

verschlossenen

Umschließungen mit

einem Gewicht von 15 kg

oder weniger

F - andere:

1 - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen mit einem

Gewicht von 15 kg oder

weniger

c - andere:

2 - sonstige:

b - andere

2 - sonstige:

f - andere:

2 - sonstige

2003 -- Pilze und Trüffeln, ohne Essig oder

Essigsäure zubereitet oder haltbar

gemacht:

10 - Pilze:

B - andere:

1 - Champignons (Agaricus

campestris, Agaricus

bisporus)

2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder

Essigsäure zubereitet oder haltbar

gemacht gefroren:

90 - anderes Gemüse und

Gemüsemischungen:

B - andere:

8 - Bohnen, Erbsen und

Karotten, sowie

Gemüsemischungen, die

mindestens eines dieser

Gemüse enthalten:

b - anders

11 - sonstige:

b - anders

2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder

Essigsäure zubereitet oder haltbar

gemacht, nicht gefroren:

30 - Sauerkraut:

B - anders

90 - anderes Gemüse und

Gemüsemischungen:

A - anderes Gemüse:

6 - sonstige:

a - in luftdicht

verschlossenen

Umschließungen mit einem

Gewicht von 15 kg oder

weniger

2007 -- Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen,

Fruchtmus und Fruchtpasten, durch

Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

10 - homogenisierte Zubereitungen:

A - mit Zusatz von Zucker:

ex A - nicht ethylalkoholhaltig

(90) - andere:

99 - - sonstige:

A - Pflaumenmus:

2 - sonstige:

ex 2 - nicht

ethylalkoholhaltig

B - Konfitüren, Fruchtgelees und

Marmeladen:

1 - mit Zusatz von Zucker:

ex 1 - nicht

ethylalkoholhaltig

2008 -- Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet

oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder

von Alkohol, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen:

50 - Marillen:

A - Pulpe und Mark:

2 - sonstige

60 - Kirschen (einschließlich Weichseln)

A - Pulpe und Mark

1 - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen mit einem Gewicht

von 15 kg oder weniger

2 - sonstige

B - andere:

ex B - nicht ethylalkoholhaltig

70 - Pfirsiche:

A - Pulpe und Mark:

2 - sonstige

(90) - andere, einschließlich Mischungen,

ausgenommen die der Unternummer 2008 19:

92 - - Mischungen:

B - andere

1 - Früchte:

a - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen, die nicht

weniger als vier verschiedene

Fruchtarten, ausgenommen

Äpfel, enthalten und bei

welchen der Anteil von Birnen

35 Gewichtsprozent nicht

überschreitet:

ex a - nicht

ethylalkoholhaltig

99 - - sonstige:

A - Früchte:

1 - Pulpe und Mark:

a - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen mit einem

Gewicht von 15 kg oder

weniger:

2 - sonstige

b - andere:

2 - sonstige

2 - sonstige:

b - andere:

ex b - andere als Pflaumen,

nicht

ethylalkoholhaltig

2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost)

und Gemüsesäfte, weder gegoren noch mit

einem Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz

von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

80 - Saft von anderen Früchten oder anderem

Gemüse, ausgenommen Mischungen:

C - Saft von anderen Früchten:

1 - Dicksaft:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 20 l oder mehr

2 - sonstige:

b - andere

D - Saft von anderen Gemüsen:

2 - sonstige:

b - andere

2201 -- Wasser, einschließlich natürliches oder

künstliches Mineralwasser und mit

Kohlensäure versetztes Wasser, ohne

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder

Geschmacksstoffen; Eis und Schnee:

10 - Mineralwasser und mit Kohlensäure

versetztes Wasser

2303 -- Rückstände von der Stärkeerzeugung und

ähnliche Rückstände, ausgelaugte

Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes

Zuckerrohr (Bagasse) und andere Abfälle

von der Zuckerherstellung, Treber und

andere Rückstände aus Brauereien oder

Brennereien, auch in Form von Pellets:

10 - Rückstände von der Stärkeerzeugung und

ähnliche Rückstände:

A - mit einem Rohproteingehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr

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