Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Verwaltung von Kontingenten zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn (37. IDG-Verordnung - 37. IDG-V)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 15 Abs. 3 des Integrations-Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 319/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
§ 1. Für die Einfuhr von in der Anlage angeführten Waren mit Ursprung in der Republik Ungarn wird zur Inanspruchnahme eines Vorzugszollsatzes gemäß dem Anhang Ia zum bilateralen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten vom 26. März 1993, BGBl. Nr. 674/1993, die Vergabe der Kontingente nach der zeitlichen Reihenfolge der Beantragung festgelegt.
§ 2. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem im § 1 genannten Abkommen in Kraft.
Anlage
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Nr./UNr.
des Warenbezeichnung
österr.
Zolltarifes
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0204 -- Fleisch von Schafen und Ziegen, frisch,
gekühlt oder gefroren:
10 - ganze oder halbe Tierkörper, von
Lämmern, frisch oder gekühlt:
ex 10 - ganze Tierkörper
(20) - anderes Schaffleisch, frisch oder
gekühlt:
22 - - sonstige Stücke, mit Knochen:
B - andere
50 - Fleisch von Ziegen:
A - ganze oder halbe Tierkörper, sowie
Tierviertel
0206 -- Innereien und anderer genießbarer
Schlachtanfall, von Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln,
Maultieren und Mauleseln, frisch,
gekühlt oder gefroren:
80 - andere, frisch oder gekühlt:
A - von Schafen und Ziegen
0208 -- Anderes Fleisch sowie andere Innereien
und anderer genießbarer Schlachtanfall,
frisch, gekühlt oder gefroren:
90 - andere:
A - von Wild:
1 - von Federwild
0301 -- Fische, lebend:
(90) - andere lebende Fische:
99 - - sonstige:
A - Süßwasserfische:
2 - sonstige:
b - andere
0703 -- Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch,
Lauch (Porree) und andere Alliumarten,
frisch oder gekühlt:
20 - Knoblauch
0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder
Wasser gekocht), gefroren:
(20) - Hülsenfrüchte, auch ausgelöst:
21 - - Erbsen (Pisum sativum)
22 - - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus
spp.)
30 - Spinat, Neuseelandspinat und
Gartenmelde
80 - andere Gemüse:
A - Früchte der Gattung Capsicum:
1 - süßer Paprika
C - Karotten
D - Sellerie, Tomaten, Champignons
(Agaricus campestris, Agaricus
bisporus), Zucchini,
Speisezwiebeln, Schalotten und
genießbare Kohlarten der
Gattung Brassica (einschließlich
Kraut), ausgenommen Brokkoli
E - anderes
90 - Gemüsemischungen:
C - andere:
1 - Bohnen, Erbsen oder Karotten
enthaltend
4 - sonstige
0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht
(zB durch gasförmiges Schwefeldioxid,
in Salzlake, schwefeliger Säure oder
anderen Konservierungsmitteln), in
diesem Zustand für den unmittelbaren
Genuß nicht geeignet:
90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
F - andere:
2 - sonstige
0712 -- Gemüse, getrocknet, auch
geschnitten, gebrochen oder
pulverisiert, aber nicht weiter
zubereitet:
20 - Speisezwiebeln
30 - Pilze und Trüffeln:
B - andere:
ex B - andere als Champignons
(Agaricus campestris,
Agaricus bisporus)
90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen
C - Tomaten und Bohnen (nicht
ausgelöst)
E - andere:
2 - sonstige
0806 -- Weintrauben, frisch oder getrocknet:
20 - getrocknet
0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder
Wasser gekocht), gefroren, auch mit
Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln:
10 - Erdbeeren:
B - andere
20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren,
Loganbeeren, schwarze, weiße oder
rote Johannisbeeren und
Stachelbeeren:
B - andere
90 - andere:
B - andere:
1 - Bickbeeren, Blaubeeren,
Multbeeren, Moosbeeren,
Heidelbeeren und
Preiselbeeren
3 - sonstige:
a - von Früchten der
Nummern 0801, 0803 und
0804 sowie der
Unternummern 0805 40,
0805 90 und 0807 20
0813 -- Früchte, getrocknet, ausgenommen
solche der Nummern 0801 bis 0806;
Mischungen von getrockneten Früchten
oder von Schalenfrüchten dieses
Kapitels:
30 - Äpfel:
A - ungebleicht
B - andere
0909 -- Anis, Sternanis, Fenchelsaat,
Koriander, Kreuzkümmel oder Kümmel;
Wacholderbeeren:
40 - Kümmel:
A - weder gestoßen, zerrieben noch
in Pulverform:
2 - sonstige
1006 -- Reis:
40 - gebrochener Reis:
A - mit einem Anteil an gebrochenen
Körnern von 20 Gewichtsprozent
oder mehr
1008 -- Buchweizen, andere Hirse, Kanariensaat;
anderes Getreide:
10 - Buchweizen:
ex 10 - anderer als Saatgut
30 - Kanariensaat
1109 00 Weizenkleber, auch getrocknet
1207 -- Andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte,
auch gebrochen oder geschrotet
(90) - andere:
91 - - Mohnsamen
99 - - sonstige
A - geschälte Kürbiskerne sowie
sogenannte schalenlos gewachsene
Kürbiskerne
1208 -- Mehl und Grieß aus Ölsaaten oder
ölhaltigen Früchten, ausgenommen aus
Senfsamen:
10 - aus Sojabohnen
1512 -- Sonnenblumenöl, Safloröl und
Baumwollsamenöl sowie Fraktionen davon,
auch raffiniert, aber nicht chemisch
modifiziert:
(10) - Sonnenblumenöl oder Safloröl sowie
Fraktionen davon:
11 - - rohes Öl:
B - anders:
2 - sonstige
1514 -- Rapsöl, Rüböl oder Senföl sowie
Fraktionen davon, auch raffiniert,
aber nicht chemisch modifiziert:
10 - rohes Öl:
B - anders:
2 - sonstige:
ex 2 - Rapsöl, Rüböl
1703 -- Melassen aus der Gewinnung oder
Raffination von Zucker:
90 - andere
2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, mit Essig oder
Essigsäure zubereitet oder haltbar
gemacht:
10 - Gurken
A - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht
von 15 kg oder weniger
90 - andere:
C - Früchte der Gattung Capsicum:
1 - süßer Paprika
a - in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen mit
einem Gewicht von 15 kg
oder weniger
F - andere:
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger
c - andere:
2 - sonstige:
b - andere
2 - sonstige:
f - andere:
2 - sonstige
2003 -- Pilze und Trüffeln, ohne Essig oder
Essigsäure zubereitet oder haltbar
gemacht:
10 - Pilze:
B - andere:
1 - Champignons (Agaricus
campestris, Agaricus
bisporus)
2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder
Essigsäure zubereitet oder haltbar
gemacht gefroren:
90 - anderes Gemüse und
Gemüsemischungen:
B - andere:
8 - Bohnen, Erbsen und
Karotten, sowie
Gemüsemischungen, die
mindestens eines dieser
Gemüse enthalten:
b - anders
11 - sonstige:
b - anders
2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder
Essigsäure zubereitet oder haltbar
gemacht, nicht gefroren:
30 - Sauerkraut:
B - anders
90 - anderes Gemüse und
Gemüsemischungen:
A - anderes Gemüse:
6 - sonstige:
a - in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger
2007 -- Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen,
Fruchtmus und Fruchtpasten, durch
Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
10 - homogenisierte Zubereitungen:
A - mit Zusatz von Zucker:
ex A - nicht ethylalkoholhaltig
(90) - andere:
99 - - sonstige:
A - Pflaumenmus:
2 - sonstige:
ex 2 - nicht
ethylalkoholhaltig
B - Konfitüren, Fruchtgelees und
Marmeladen:
1 - mit Zusatz von Zucker:
ex 1 - nicht
ethylalkoholhaltig
2008 -- Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet
oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder
von Alkohol, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
50 - Marillen:
A - Pulpe und Mark:
2 - sonstige
60 - Kirschen (einschließlich Weichseln)
A - Pulpe und Mark
1 - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem Gewicht
von 15 kg oder weniger
2 - sonstige
B - andere:
ex B - nicht ethylalkoholhaltig
70 - Pfirsiche:
A - Pulpe und Mark:
2 - sonstige
(90) - andere, einschließlich Mischungen,
ausgenommen die der Unternummer 2008 19:
92 - - Mischungen:
B - andere
1 - Früchte:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen, die nicht
weniger als vier verschiedene
Fruchtarten, ausgenommen
Äpfel, enthalten und bei
welchen der Anteil von Birnen
35 Gewichtsprozent nicht
überschreitet:
ex a - nicht
ethylalkoholhaltig
99 - - sonstige:
A - Früchte:
1 - Pulpe und Mark:
a - in luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger:
2 - sonstige
b - andere:
2 - sonstige
2 - sonstige:
b - andere:
ex b - andere als Pflaumen,
nicht
ethylalkoholhaltig
2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost)
und Gemüsesäfte, weder gegoren noch mit
einem Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz
von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
80 - Saft von anderen Früchten oder anderem
Gemüse, ausgenommen Mischungen:
C - Saft von anderen Früchten:
1 - Dicksaft:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von 20 l oder mehr
2 - sonstige:
b - andere
D - Saft von anderen Gemüsen:
2 - sonstige:
b - andere
2201 -- Wasser, einschließlich natürliches oder
künstliches Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes Wasser, ohne
Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder
Geschmacksstoffen; Eis und Schnee:
10 - Mineralwasser und mit Kohlensäure
versetztes Wasser
2303 -- Rückstände von der Stärkeerzeugung und
ähnliche Rückstände, ausgelaugte
Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes
Zuckerrohr (Bagasse) und andere Abfälle
von der Zuckerherstellung, Treber und
andere Rückstände aus Brauereien oder
Brennereien, auch in Form von Pellets:
10 - Rückstände von der Stärkeerzeugung und
ähnliche Rückstände:
A - mit einem Rohproteingehalt von
20 Gewichtsprozent oder mehr
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